26.09.1988

Bundestag - Drucksache 11/2970

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1988 S. 2270   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,18046
BGBl. I 1988 S. 2270 (https://dejure.org/1988,18046)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 22.12.1988, Seite 2270
  • Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988 - VerbrStÄndG 1988)
  • vom 20.12.1988

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 06.12.2005 - VII R 43/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Mineralölsteuervergütung nach 25 Abs. 1 Nr. 2

    Die Annahme, dass es sich bei den in Getriebe- und Schmieröle eingetragenen sowie bei der Tankreinigung anfallenden Benzin- und Dieselkraftstoffrückständen um gebrauchtes Mineralöl i.S. von § 25 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG 1993 handelt, steht nicht in Widerspruch zu Sinn und Zweck der Vergütungsregelung, die durch Art. 1 Nr. 12 des Verbrauchsteueränderungsgesetzes 1988 (BGBl I 2270, 2272) in das Mineralölsteuerrecht eingeführt worden und bis heute in ihrem Regelungsgehalt unverändert geblieben ist.

    Zur Boden- und Luftreinhaltung sollte durch die Neufassung von § 10 Abs. 1 MinöStG a.F. die Entsteuerung von Mineralölbestandteilen z.B. in Luft-Gas-Gemischen ermöglicht werden, die beim Verladen von Benzin aufgefangen und zurückgewonnen werden (BTDrucks 11/2970, S. 13).

  • BFH, 06.02.1996 - VII R 101/94

    Flugbenzin - Hubschrauber - Mineralölsteuer

    Da aus der Gesetzesbegründung (BTDrucks 11/2970 vom 26. September 1988 S. 16, Anlage 2: zu Art. 1 Nr. 8 VerbrStÄndG 1988) nicht ersichtlich ist, daß der Gesetzgeber seine bisherige Auslegung des Begriffs "gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen" revidiert hat, kann aus der Streichung des Zusatzes "ohne zusätzliche Zweckbestimmung" nach den üblichen Auslegungsmethoden nur geschlossen werden, daß nach dem Willen des Gesetzgebers künftig eine zu dem Beförderungszweck hinzutretende zusätzliche Zweckbestimmung der Mineralölsteuerbegünstigung nicht mehr im Wege stehen sollte.
  • BFH, 20.10.1992 - VII R 33/92

    KFZ-Steuer-Erhöhung durch Haushaltsbegleitgesetz 1989 verfassungsgemäß

    Der in der Vorentscheidung unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung (BTDrucks 11/2969, S. 7, 10 f.) richtig dargestellte Zweck der Regelung - insbesondere Ausgleichsbesteuerung für die nur den Betrieb von Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren treffende Mineralölsteuererhöhung (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988 vom 20. Dezember 1988, BGBl I 1988, 2270) - belegt, daß der Gesetzgeber mit der Einführung eines höheren Kraftfahrzeugsteuertarifs für Diesel-PKW nicht willkürlich gehandelt, er im Gegenteil gerade die Herstellung einer annähernden Belastungsgleichheit verfolgt hat.
  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 54.96

    Wärmepreisdifferenz, Mehrkostenausgleich bei Einsatz von Gemeinschaftskohle statt

    Die Klägerin kann schließlich nicht für das Jahr 1989 eine Herabsetzung des für die Wärmepreisdifferenz maßgeblichen Heizölpreises mit der Begründung verlangen, die Erhöhung des Mineralölsteuersatzes durch das Verbrauchssteueränderungsgesetz 1988 vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2270) sei verfassungswidrig.
  • BFH, 07.06.2001 - VII B 191/00

    Vergütung der Mineralölsteuer - Vergütung für Heizöl - Gesetzesanalogie -

    Dort (vgl. BTDrucks 11/2970, 13, zu Nr. 14 --§ 11 MinöStG--, zu Buchst. b) heißt es: "Es wird die Möglichkeit eröffnet, für Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe aus dem Gasleitungsnetz, die zum ermäßigten Steuersatz nach § 8 Abs. 2 versteuert wurden, die Steuer zu erstatten oder zu vergüten, wenn diese zu einem nach § 8 Abs. 3 begünstigten Zweck verwendet worden sind." Dieses ohne Zweifel bestehende praktische Bedürfnis für diese zusätzliche Möglichkeit, letztlich in den Genuss der Steuerfreiheit zu gelangen, besteht beim Einsatz von Gasöl, wie im Falle der Klägerin, ersichtlich nicht, weil bei Gasöl ohne weiteres ein steuerfreier Bezug vor der Verwendung zu dem begünstigten Zweck möglich und zumutbar ist.
  • BFH, 26.01.1993 - VII R 89/91

    Errichtung und Betrieb einer Triebwerkssimulations-Versuchsanlage eines

    Sie gehen zurück auf den Erlaß vom 10. März 1983 III A 1 - V 0350 - 72/83 des bis zum 31. Dezember 1988 für die Gewährung der Steuerbegünstigung zuständigen BMF (vgl. Art. 1 Nr. 8 Buchst. e des Verbrauchsteueränderungsgesetzes - VerbStAndG - 1988, BGBl I 1988, 2270) an die OFD und wurden dann von der ab 1. Januar 1989 zuständig gewordenen Außenverwaltung übernommen.
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