01.12.1988

Bundestag - Drucksache 11/3618

Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1988 S. 2312   

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BGBl. I 1988 S. 2312 (https://dejure.org/1988,18407)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 23.12.1988, Seite 2312
  • Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung
  • vom 20.12.1988

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (33)

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

    Die Einführung der Verhältniswahl bei der Freistellung von Mitgliedern des Betriebsrats nach § 38 Abs. 2 BetrVG erfolgte durch das am 1. Januar 1989 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (BGBl. I 1988 S. 2312 ff.) .

    Durch dieses Gesetz sollten, "um mehr Demokratie im betrieblichen Alltag zu verwirklichen", die Minderheitenrechte im Betriebsverfassungsgesetz verstärkt, betrieblichen Minderheiten und kleineren Gewerkschaften der Zugang zur Betriebsratsarbeit erleichtert und für sie die Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit bei der täglichen Betriebsratsarbeit verbessert werden (BT-Drs. 11/2503 S. 23; vgl. dazu auch BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c aa (1) der Gründe, BAGE 97, 340) .

    Nach der Entwurfsbegründung zur Änderung von § 38 BetrVG sollen auch bei Freistellungen die Interessen der Minderheit stärker berücksichtigt werden; die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder soll deshalb in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen, weil die Arbeitnehmer einer Minderheitengruppe ein erhebliches Interesse daran haben, unter den freigestellten Betriebsratsmitgliedern eine Person ihres Vertrauens zu finden (BT-Drs. 11/2503 S. 24) .

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    § 5 Abs. 4 BetrVG enthält Auslegungsregeln, die in Fällen, in denen die Zuordnung eines Angestellten zum funktionalen Grundtatbestand des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG zweifelhaft bleiben, eine Entscheidungshilfe geben sollen (BT-Drucks. 11/2503 vom 16. Juni 1988 S 25, 30; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 -).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1993 - 19 W 3/90
    Für die Entscheidung des Verfahrens ist die Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 Satz 1 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes vom 07.08.1956 (MitbestErgG) in der Fassung, die diese Vorschrift durch das Mitbestimmungssicherungsgesetz vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2312) erfahren hat, von ausschlaggebender Bedeutung.

    Ohne die durch das Mitbestimmungssicherungsgesetz vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2312) vorgenommene Änderung des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes 1956 wäre die M. AG unmittelbar vom Montan-Mitbestimmungsgesetz 1951 in den Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes 1976 übergewechselt.

    Um die zuvor aufgeführte Rechtsfolge - Wechsel vom Montan-Mitbestimmungsgesetz 1951 in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 - auszuschließen und u.a. die M. AG dem Geltungsbereich des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes 1956 zuzuführen, änderte der Gesetzgeber durch das Montan-Mitbestimmungssicherungsgesetz vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2312) § 3 Abs. 2 Satz 1 und § 16 Abs. 1 MitbestErgG wie folgt:.

    Und auch nach der Begründung zum Entwurf des Mitbestimmungssicherungsgesetzes vom 20.12.1988 ist Voraussetzung für den Wechsel bisher dem Montan-Mitbestimmungsgesetz 1951 unterliegender Konzernobergesellschaften in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes 1956, "daß die dem Montan-Mitbestimmungsgesetz unterliegenden Konzerntochterunternehmen und abhängigen Unternehmen insgesamt mindestens 20 v.H. der Wertschöpfung aller Konzerunternehmen und abhängigen Unternehmen erzielen oder mindestens 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen" (vgl. BT-Drucks. 11/2503 S. 27 Abschnitt III. 1. a) (bb)).

    Daran hat der federführende Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung in seinem Bericht vom 01.12.1988 unter Abschnitt III. 3.a) festgehalten (vgl. BT-Drucks. 11/3618 S. 3).

    Dasselbe Ergebnis folgt aus der Entstehungsgeschichte des Mitbestimmungssicherungsgesetzes vom 20.12.1988, wie sie in dem Entwurf des Montan-Mitbestimmungsfortgeltungsgesetzes (BT-Drucks. 11/288 S. 5) und des Entwurfs des Montan-Mitbestimmungssicherungsgesetzes (BT-Drucks. 11/2503 S. 22) ihren Niederschlag gefunden haben.

  • BAG, 10.02.2009 - 1 AZR 767/07

    Sozialplananspruch eines leitenden Angestellten

    Sie wirken anders als Betriebsvereinbarungen, für welche dies ausdrücklich in § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG angeordnet ist, nicht normativ auf die Arbeitsverhältnisse ein, sondern bedürfen, um überhaupt Ansprüche der leitenden Angestellten zu erzeugen oder Pflichten zu begründen, der Umsetzung in die einzelnen Vertragsverhältnisse (vgl. BT-Drucks. 11/2503 S. 42; ErfK/Oetker 9. Aufl. § 28 SprAuG Rn. 7).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 1 BvL 2/91

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung der Montan-Mitbestimmung;

    des § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie in der Fassung des Artikels 3 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (Bundesgesetzblatt I Seite 2312).

    § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 16 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie in der Fassung des Artikels 3 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (Bundesgesetzblatt I Seite 2312) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

    Am 1. Dezember 1988 wurde das Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angstellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2312 - im folgenden: Montan-Mitbestimmungssicherungsgesetz) vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen.

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

    (1) Die Einführung der Verhältniswahl bei Freistellungswahlen nach § 38 Abs. 2 BetrVG erfolgte durch das am 1. Januar 1989 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (BGBl. I 1988 S. 2312 ff.) .

    Durch dieses Gesetz sollten, "um mehr Demokratie im betrieblichen Alltag zu verwirklichen", die Minderheitenrechte im Betriebsverfassungsgesetz verstärkt, betrieblichen Minderheiten und kleineren Gewerkschaften der Zugang zur Betriebsratsarbeit erleichtert und für sie die Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit bei der täglichen Betriebsratsarbeit verbessert werden (BT-Drs. 11/2503 S. 23; vgl. dazu auch BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c aa (1) der Gründe, BAGE 97, 340) .

    Zu § 38 BetrVG ist in der Begründung des Gesetzesentwurfs ausgeführt (BT-Drs. 11/2503 S. 24) : "Bei Freistellungen (§ 38 BetrVG) sollen die Interessen der Minderheit ebenfalls stärker berücksichtigt werden.

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Die in der Norm verwandten Worte "sonstigen Aufgaben" bringen zum Ausdruck, daß der Angestellte nicht nur nach Nr. 1 und 2 der Norm, sondern auch nach Nr. 3 spezifische unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen muß (BT-Drucks. 11/2503 S 30).

    Eine maßgebliche Einflußnahme liegt vor, wenn der Angestellte auf Grund seiner Position Fakten schafft, die bei der Findung der unternehmens- oder betriebsleitenden Entscheidung nicht unbeachtet gelassen werden können (BT-Drucks. 11/2503 S 30; BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 384).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

    Hierfür maßgeblich und damit der Rechtsbeschwerdeentscheidung zugrunde zu legen ist daher der § 5 Abs. 3 BetrVG in seiner seit dem 1. Januar 1989 geltenden Fassung (BGBl. I 1988, 2312).

    Denn aufgrund des vom Landesarbeitsgericht vollständig festgestellten Sachverhalts kann der Senat die Subsumtion unter die neue Gesetzesfassung selbst vornehmen, zumal sich die Rechtslage in den entscheidungserheblichen Punkten nicht geändert hat (vgl. dazu auch BT-Drucks. 11/2503, S. 1 und 22; BT-Drucks. 11/3618, S. 7).

  • LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16

    Gruppenwahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrates unzulässig

    In der Begründung des Gesetzesentwurfs heißt es, die Arbeitnehmer einer Minderheitengruppe hätten ein erhebliches Interesse daran, unter den freigestellten Betriebsratsmitgliedern eine Person ihres Vertrauens zu finden (BT-Drks. 11/2503 S. 24; vgl. auch HWGNRH-Glock, § 38 BetrVG Rn. 3).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2011 - 7 TaBV 7/10

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl - offensichtlich fehlerhafte

    Eine offensichtlich fehlerhafte Zuordnung im Sinne des § 18a Abs. 5 Satz 2 BetrVG liegt vor, wenn sich ihre Fehlerhaftigkeit geradezu aufdrängt (BT-Drs. 11/2503, S. 32).

    Eine offensichtlich fehlerhafte Zuordnung liegt vor, wenn sich ihre Fehlerhaftigkeit geradezu aufdrängt (BT-Drs. 11/2503, Seite 32).

  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 33/93
  • LAG Hessen, 27.09.2005 - 18 TaBV 77/05

    Leitender Angestellter - Qualitätsmanager

  • ArbG Bonn, 10.01.2003 - 2 BV 54/02

    Zur Anfechtung einer Wahl der Gesamtbetriebsratsmitglieder; Aufgaben und

  • LAG Düsseldorf, 18.12.1998 - 9 TaBV 78/98

    Wahl des auf die Gruppe der Angestellten entfallenden Gruppenvertreters zur

  • BAG, 20.02.1991 - 7 ABR 6/90

    Rechtsanwalt als Einigungsstellenbeisitzer; Honorarhöhe

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 14 TaBV 1/91

    Leitender Angestellter: Abteilungsleiter des Finanz- und Rechnungswesens eines

  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87

    Gesamtbetriebsrat: kein einheitlicher bei mehreren Unternehmen

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 20 Sa 47/11

    Zurückweisung der Betriebsratsanhörung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde -

  • LAG Hamm, 21.09.2001 - 10 TaBV 52/01

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds,

  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 17 TaBV 2/99

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 92/87

    Einigungsstelle: Honorar des Beisitzers

  • LAG Nürnberg, 07.07.1998 - 2 (4) Sa 778/96

    Arbeitgeberseitiges Versprechen auf Leistungen der betrieblichen

  • LAG Berlin, 05.03.1990 - 9 TaBV 6/89

    Arbeitnehmerstatus: Feststellungsinteresse bei leitendem Angestellten

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 7 Sa 109/10

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

  • LAG Köln, 01.02.2000 - 9 Sa 1096/99

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung; Tätigkeit als

  • LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90

    Betriebsrat: Gruppenschutz - teleologische Reduktion des § 26 Abs. 1 Satz 2

  • LAG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 6 Sa 115/10

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - 7 Sa 8/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Zurückweisung durch den

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 24/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01

    Leitende Angestellte - Bereichsleiterin einer Spielbank

  • LAG Hessen, 04.03.1993 - 12 TaBV 142/92

    Betriebsrat: Abwahl / Nachwahl von Freigestellten

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 5 TaBV 8/90

    Untersagung des Fortgangs einer Betriebsratswahl auf Antrag des Arbeitgebers

  • LAG Bremen, 15.01.2008 - 1 TaBV 15/07
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