05.06.1989
Bundestag - Drucksache 11/4689
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1989 S. 1378 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 14.07.1989, Seite 1378
- Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler
- vom 06.07.1989
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00
Freizügigkeit von Spätaussiedlern
§ 3 a Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler vom 6. Juli 1989 (BGBl I S. 1378) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler vom 26. Februar 1996 (BGBl I S. 223).Der Gesetzgeber reagierte auf diese Situation mit dem Erlass des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler vom 6. Juli 1989 (BGBl I S. 1378; im Folgenden: Wohnortzuweisungsgesetz - WoZuG).
- BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten …
Ergänzend ermöglicht schließlich § 2 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler vom 6. Juli 1989 (BGBl I 1378) innerhalb des Landes die Zuweisung in einen vorläufigen Wohnort. - OVG Thüringen, 29.01.2004 - 3 ZKO 219/01
Kein Vertrauensschutz von Trägern der Sozialhilfe bei rückwirkenden …
Im Ergebnis zu Recht hat das Verwaltungsgericht die §§ 3 a und b des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler vom 6. Juli 1989 (BGBl. I S. 1378) (eingefügt durch das zum 1. März 1996 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Wohnortzuweisungsgesetzes vom 26. Februar 1996 [BGBl. I S. 223] [im Folgenden: Wohnortzuweisungsgesetz - WoZuG 1996]) im vorliegenden Fall nicht angewandt.
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 6 S 3007/96
Kürzung der Sozialhilfe für Spätaussiedler auf die unabweisbar gebotene Hilfe bei …
Im Fall von Spätaussiedlern haben diese Regelungen durch § 3a Abs. 1 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler - WoZuG - vom 06.07.1989 (BGBl. I S. 1378) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.1996 (BGBl. I S. 225) eine Modifizierung erfahren. - OVG Niedersachsen, 11.06.1996 - 4 M 3058/96
Sozialhilfe; Spätaussiedler; Wohnortzuweisung; Unabweisbar gebotene Hilfe; …
Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts insoweit, als es annimmt, die Voraussetzungen eines Ausschlusses des Anspruchs der Antragsteller auf Sozialhilfe nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Feststellung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler vom 6.7.1989 (BGBl. I S. 1378) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.2.1996 (BGBl. I S. 225) - WoZuG - lägen vor. - VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - 6 S 2528/93
Nachrang der Sozialhilfe; BSHG § 97 Abs 1 erlaubt nicht die Auslegung, einem …
Für die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Beklagten sowie des Gebots der Selbsthilfe im Rahmen der Sozialhilfe sei es nicht von Bedeutung, daß die Kläger gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler - Festlegungsgesetz - vom 06.07.1989 (BGBl. I, 1378), zuletzt geändert durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21.12.1992 (BGBl. I, 2094) dem Land Thüringen zur Aufnahme in das Landesaufnahmeheim zugewiesen worden seien.