05.06.1989

Bundestag - Drucksache 11/4689

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 1378   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,17034
BGBl. I 1989 S. 1378 (https://dejure.org/1989,17034)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 14.07.1989, Seite 1378
  • Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler
  • vom 06.07.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    § 3 a Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler vom 6. Juli 1989 (BGBl I S. 1378) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler vom 26. Februar 1996 (BGBl I S. 223).

    Der Gesetzgeber reagierte auf diese Situation mit dem Erlass des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler vom 6. Juli 1989 (BGBl I S. 1378; im Folgenden: Wohnortzuweisungsgesetz - WoZuG).

  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93

    Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten

    Ergänzend ermöglicht schließlich § 2 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler vom 6. Juli 1989 (BGBl I 1378) innerhalb des Landes die Zuweisung in einen vorläufigen Wohnort.
  • OVG Thüringen, 29.01.2004 - 3 ZKO 219/01

    Kein Vertrauensschutz von Trägern der Sozialhilfe bei rückwirkenden

    Im Ergebnis zu Recht hat das Verwaltungsgericht die §§ 3 a und b des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler vom 6. Juli 1989 (BGBl. I S. 1378) (eingefügt durch das zum 1. März 1996 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Wohnortzuweisungsgesetzes vom 26. Februar 1996 [BGBl. I S. 223] [im Folgenden: Wohnortzuweisungsgesetz - WoZuG 1996]) im vorliegenden Fall nicht angewandt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 6 S 3007/96

    Kürzung der Sozialhilfe für Spätaussiedler auf die unabweisbar gebotene Hilfe bei

    Im Fall von Spätaussiedlern haben diese Regelungen durch § 3a Abs. 1 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler - WoZuG - vom 06.07.1989 (BGBl. I S. 1378) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.1996 (BGBl. I S. 225) eine Modifizierung erfahren.
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1996 - 4 M 3058/96

    Sozialhilfe; Spätaussiedler; Wohnortzuweisung; Unabweisbar gebotene Hilfe;

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts insoweit, als es annimmt, die Voraussetzungen eines Ausschlusses des Anspruchs der Antragsteller auf Sozialhilfe nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Feststellung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler vom 6.7.1989 (BGBl. I S. 1378) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.2.1996 (BGBl. I S. 225) - WoZuG - lägen vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - 6 S 2528/93

    Nachrang der Sozialhilfe; BSHG § 97 Abs 1 erlaubt nicht die Auslegung, einem

    Für die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Beklagten sowie des Gebots der Selbsthilfe im Rahmen der Sozialhilfe sei es nicht von Bedeutung, daß die Kläger gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler - Festlegungsgesetz - vom 06.07.1989 (BGBl. I, 1378), zuletzt geändert durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21.12.1992 (BGBl. I, 2094) dem Land Thüringen zur Aufnahme in das Landesaufnahmeheim zugewiesen worden seien.
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