28.02.1990

Bundestag - Drucksache 11/6542

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 967   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,18085
BGBl. I 1990 S. 967 (https://dejure.org/1990,18085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,18085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 31.05.1990, Seite 967
  • Fünftes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
  • vom 28.05.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Noch vor ihrem Inkrafttreten wurde die Vorschrift durch das Fünfte Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990 (BGBl I S. 967) in Abs. 1 Satz 2 um einen Halbsatz ergänzt:.

    Die Änderung komme in erster Linie Beamtinnen zu Gute, die von der Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung Gebrauch gemacht hätten (so BTDrucks 11/6835, S. 58).

    Die Reform des Besoldungsdienstalters zum 1. Januar 1990 durch das Fünfte Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (BGBl I 1990 S. 967) hat das Lebensalter im Vergleich zum vorherigen Dienst- und Lebensaltersprinzip noch stärker zur Besoldungsgrundlage erhoben (vgl. Sander, in: Schwegmann/Summer, BBesG, Stand: Oktober 2007, vor § 27 ff. Rn. 2 und § 27 Rn. 1b m. w. N. zur Rechtsentwicklung).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13

    Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit;

    Der Beamte muss daher auch in den Betrieb der Einrichtung integriert werden und unterliegt "vor Ort" dem fachlichen Direktions- und Weisungsrecht dieser Einrichtung (BT-Drs. 11/6835 S. 56; vgl. hierzu Hoffmann, ZTR 1990, 327 ; Schönrock, ZBR 2010, 222 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    § 9 a Abs. 1 Satz 1 BBesG wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 vom 20.08.1980 (BGBl I S. 1509) in das Bundesbesoldungsgesetz eingefügt und in seinem Inhalt durch Art. 1 Nr. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28.05.1990 (BGBl I S. 967) nicht verändert.
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Die Regelung des § 9a Abs. 2 BBesG, eingefügt durch Art. 1 Nr. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990, (BGBl. I S. 967), neugefasst durch Art. 2 Nr. 7 des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes - DNeuG - vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 48 des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes - BesStMG - vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053), betrifft die Anrechnung anderweitiger Bezüge von Beamten oder Richtern, die nach der allgemeinen Norm des § 29 BBG einer öffentlichen oder anderen Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen sind.
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 19.95

    Besoldungsdienstalter - Neuregelung 1990 - Übergangsregelung -

    Das ergibt sich allerdings nicht schon aus dem Inkrafttreten des neuen Rechts zum 1. Januar 1990 (Art. 20 § 10 Abs. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften - 5. Besoldungsänderungsgesetz - vom 28. Mai 1990 (BGBl I S. 967)).

    Die Vorschrift sollte ursprünglich nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BTDrucks 11/6542 (neu), Art. 6 § 2) nur ein vor 1990 bestandskräftig festgesetztes Besoldungsdienstalter - d.h. einen bestandskräftig festgesetzten Beginn des Besoldungsdienstalters, § 28 Abs. 1 BBesG - unverändert aufrechterhalten.

    Die Gesetz gewordene Fassung nach der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses des Bundestages (BTDrucks 11/6835) hat diese verwaltungsverfahrensrechtliche Anknüpfung zugunsten der jetzigen materiellrechtlichen Abgrenzung aufgegeben.

    Damit ist zugleich dem Einwand des Bundesrates (BTDrucks 11/6542 (neu), S. 27) teilweise Rechnung getragen, daß die ursprünglich vorgesehene Abgrenzung "nach Zufälligkeiten erfolgt".

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08

    Allgemeine Ämterbewertung; Ämterbewertung; Außendienst; Besonderheiten des

    Die Beamten des Steuerfahndungsdienstes sind erstmals durch Art. 1 Nr. 14 Buchst. g des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990 (BGBl. I S. 967) mit Wirkung vom 1. Januar 1990 in den Kreis der zulageberechtigten Beamten aufgenommen worden.
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit

    Gemäß § 9 a Abs. 1 Satz 1 BBesG, der durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 vom 20. August 1980 (BGBl I S. 1509) in das Bundesbesoldungsgesetz eingefügt und in seinem Inhalt durch Art. 1 Nr. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990 (BGBl I S. 967) nicht verändert worden ist, kann ein anderes Einkommen auf die Besoldung angerechnet werden, wenn der Beamte, Richter oder Soldat Anspruch auf Besoldung für eine Zeit hat, in der er nicht zur Dienstleistung verpflichtet war, und wenn er infolge der unterbliebenen Dienstleistung für diesen Zeitraum das andere Einkommen erzielt hat.
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 22.10

    Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit; Versorgungsreformgesetz; Alimentation;

    Lediglich im Zeitraum von 1990 bis einschließlich 1998 war die Polizeizulage gemäß Nr. 3 a der Vorbemerkungen ruhegehaltfähig (Art. 1 Nr. 14 c und g des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990, BGBl I S. 967), wenn der betroffene Beamte mindestens zehn Jahre zulageberechtigend verwendet worden war.
  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

    Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, ob es gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 5 GG verstößt, daß nach Art. 20 § 5 des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990 (BGBl I S. 967) - Besoldungsstrukturgesetz 1990 - das Besoldungsdienstalter der im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes vorhandenen Beamten unverändert bleibt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 103/03

    Beamtenrecht, Versorgung, Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Zulage, Marinezulage,

    Bei der durch Art. 1 Nr. 14 Buchst. c des 5. Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990 (BGBl. I S. 967) neu eingefügten Bestimmung hat sich danach der Gesetzgeber bewusst und gewollt von dem Prinzip gelöst, bei der Bemessung der Versorgung nur einen den Lebenszuschnitt des Versorgungsempfängers und seiner Familie mitprägenden Bezügebestandteil zu berücksichtigen.

    Wenn demgegenüber die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urt. v. 03.05.1996 - 10 A 11913/95 -, IÖD 1997, 55) meint, aus der Gesetzesbegründung (BTDrucks 11/6542 S. 19 und 32) herleiten zu können, dass es dem erklärten Willen des Gesetzgebers entsprochen habe, von dem Grundsatz, dass das Ruhegehalt eines Beamten auf der Grundlage der Dienstbezüge des letzten von ihm bekleideten Amtes zu berechnen sei, nur insoweit eine Ausnahme zu machen, als die Zulage dem Beamten nicht noch im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand zugestanden haben müsste, ist festzustellen, dass sich die insoweit angeführten Verweise auf die Gesetzesbegründung bereits nicht zur Marinezulage verhalten.

    Dabei hat sich der Gesetzgeber bei der durch Art. 1 Nr. 14 Buchst. c des 5. Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28.05.1990 neu eingefügten Bestimmung bewusst und gewollt von dem Prinzip gelöst, bei der Bemessung der Versorgung nur einen den Lebenszuschnitt des Versorgungsempfängers und seiner Familie mitprägenden Bestandteil zu berücksichtigen (vgl. BTDrucks 11/6542 S. 19 und 32).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1994 - 3 L 128/93

    Besoldungsanspruch; Soldat; Besoldungsregelung; Flugsicherungspersonal

  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 9.98

    Ruhegehalt, Berücksichtigung einer Stellenzulage bei Berechnung des -;

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 6.00

    Außendienstzulage; Bundesbesoldungsordnung; Dienstbezüge; Festsetzung;

  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

  • BGH, 28.09.1994 - XII ZB 178/93

    Einbeziehung einer Stellenzulage für Beamte in den Versorgungsausgleich

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 6.08

    Beachrung des Funktionsbezugs i.R.d. Erfordernisses einer bestimmten Verwendung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07

    Steuerfahndungshelfer; Polizeizulage; Beamte des Steuerfahndungsdienstes;

  • VG Aachen, 29.04.2004 - 1 K 1638/03

    Bürgermeister von Geilenkirchen unterliegt im Streit um "Pension"

  • VG Hamburg, 13.12.2007 - 8 K 3878/06

    Ohne Laufbahnbefähigung kein Lehramt der Besoldungsgruppe A 13

  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90

    Verfassungsmäßigkeit der Sichttaregelung des Fünften

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 3466/14

    Versicherungsfreiheit eines Arztes eines Universitätsklinikums als

  • VG Aachen, 26.08.2010 - 1 K 677/09

    Verlangen einer Nachzahlung von Dienstbezügen durch einen Berufssoldat im Rang

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2011 - 4 S 1345/10

    Zum Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszulage wegen Verringerung der

  • VGH Bayern, 10.04.2007 - 3 B 02.3062

    Beamtenrecht, Zuordnung staatlicher Lehrkräfte an private Schulträger -

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 178/01

    Vollzugszulage

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 21/88

    Recht zur freiwilligen Versicherung im Rahmen des Art. 2 § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08

    Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 13.06

    Steuerfahndungshelfer; sog. Polizeizulage

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 476/00

    Eingruppierung - Realschullehrerin im Land Sachsen-Anhalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - 12 A 2867/97

    Anfechtung der teilweisen Aufhebung eines Versorgungsfestsetzungsbescheids;

  • OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97

    Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Regelung mit dem Einigungsvertrag;

  • OVG Sachsen, 10.09.2004 - 3 B 847/03

    Freizügigkeit, Sonderzuwendung, Übertritt in den EG-Beamtendienst,

  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters nach einer

  • BVerwG, 27.09.2005 - 2 B 45.05

    Grundsatzrüge bei der Nichtzulassungsbeschwerde - Erwerb eines Anspruch auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2002 - 1 A 5468/98

    Anspruch auf Berücksichtigung einer Polizeizulage; Anforderungen an Zulagen für

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 34.96

    Amtsgemäße Versorgung - Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage -

  • BVerwG, 31.07.1997 - 2 B 145.96

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung des Art. 20 § 2 Abs. 1 des Fünften

  • VGH Bayern, 29.06.2015 - 3 ZB 15.855

    Berücksichtigung von für die Wahrnehmung des Amtes förderlichen Zeiten einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2013 - 1 A 2647/10

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ministerialzulage von der

  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90

    Berufliche Ausbildung iS von Paragraph 40 Abs 1 AFG

  • VG Cottbus, 03.09.2009 - 5 L 162/09

    Abgrenzung Dienstleistungsüberlassung - Umsetzung - Zuweisung; Beamtin der

  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2002 - 9 E 4545/01

    Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Versorgungsbezüge; Verfassungsmäßigkeit des §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - 12 A 4924/97

    Beamtenbesoldung; Ruhegehalt; Stellenzulage; Zehn-Jahres-Frist; Berechnung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1993 - 4 S 2407/92

    Verjährung bei der Zahlung zu geringer Bezüge infolge einmaliger unrichtiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 12 A 4593/98

    Voraussetzungen des besoldungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1997 - 4 S 1813/97

    Auslandszuschlag - Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2003 - 1 A 2526/01

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Rechtswidrige Bewilligung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1994 - 4 S 1510/92

    Feststellung des Besoldungsdienstalters - öffentlich-rechtlicher Dienstherr -

  • VGH Bayern, 06.10.2008 - 14 ZB 08.51

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 1 A 1029/03
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1993 - 5 L 1489/92

    Widerruf; Polizeizulage; Kur; Rückforderung; Verstoß gegen Bundesrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 4 S 272/91

    Berechnung des Besoldungsdienstalters bei fachfremder Habilitation eines

  • VG München, 17.03.2009 - M 21 K 07.4588

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Ruhegehaltfähigkeit einer Außendienstzulage

  • VG Ansbach, 07.10.2008 - AN 1 K 08.00489

    Partielle, auf die einzige städtische Realschule beschränkte Dienstunfähigkeit

  • VG Bayreuth, 03.07.2009 - B 5 K 09.142

    Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage (hier: Besoldungsgruppe A 11);

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht