28.02.1990

Bundestag - Drucksache 11/6544

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 1451   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,20401
BGBl. I 1990 S. 1451 (https://dejure.org/1990,20401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,20401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 27.07.1990, Seite 1451
  • Zweites Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften
  • vom 19.07.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 24.99

    Erschwernis, Abgeltung durch Stellenzulage; Erschwerniszulage, Konkurrenz

    Die pauschalierte, auf gesetzlicher Grundlage beruhende Stellenzulage nach Nr. 9 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (im folgenden Vorbemerkung), eingefügt durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. k des Zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 1990 (BGBl I S. 1451), schließt die Gewährung der Erschwerniszulage nach §§ 7 ff. EZulV für denselben Zeitraum aus.

    Zugleich wurde § 23 b EZulV aufgehoben (vgl. Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 1990), weil "die bisher gewährte Erschwerniszulage im Marinebereich in die neue Stellenzulage nach Vorbemerkung Nr. 9 a ... eingegangen ist" (vgl. BTDrucks 11/6544 S. 11).

  • BVerwG, 30.09.2005 - 2 B 43.05

    Stellenzulage für Personen in Stabsfunktionen des Geophysikalischen Dienstes der

    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 1990 (BGBl I S. 1451) wurde durch Umwandlung bisheriger Erschwerniszulagen in Stellenzulagen eine Flugsicherungszulage sowohl für den zivilen als auch den militärischen Bereich eingeführt.

    In der Gesetzesbegründung heißt es u.a., dass in den Genuss der Verbesserung gelange "das Personal der militärischen Flugsicherung und des Radarführungsdienstes" und dass "Abs. 1 den zulageberechtigten Personenkreis ab(grenzt), der innerhalb des Gesamtbereichs der militärischen Flugsicherung und des Radarführungsdienstes besondere Funktionen ausübt" (BTDrucks 11/6544, S. 9 und 10).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1994 - 3 L 128/93

    Besoldungsanspruch; Soldat; Besoldungsregelung; Flugsicherungspersonal

    Es solle deshalb die bisher ... Beamten und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und Radarführungsdienst gewährte Erschwerniszulage durch eine neue Vorbemerkung Nr. 5 m unter Anhebung der Beträge in teilweise ruhegehaltfähige Stellenzulagen umgewandelt werden (BT-Drs. 11/6544 S. 9 f.).

    Hierdurch werde eine Angleichung an die im zivilen Flugsicherungsbereich gewährten Beträge erreicht (BT-Drs. 11/6544 S. 11).

  • VG Bremen, 26.03.2009 - 2 K 1309/08

    Versorgungsbezüge. Zur Berechnung eines nicht zusammenhängenden Zeitraumes

    Das ist hier einschlägig, weil die Marinezulage erst mit Wirkung vom 01.08.1990 aufgrund Art. 1 Nr. 1 k), Art. 7 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften vom 19.07.1990 (BGBl. I S. 1451) eingeführt wurde (Schwegmann/Summmer, Komm. z. BBesG, zu Vbm. Nr. 9 a zu BBesO A/B, Rdnr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 5 LA 154/08

    Ruhegehaltfähigkeit der Zulage für Beamte im Geophysikalischen Beratungsdienst

    Durch Art. 1 Nr. 1. a) aa) des Zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 1990 (BGBl. I S. 1451) ist Nr. 3 a Abs. 1 der Vorbemerkungen dahingehend geändert worden, dass die Zulage nach Nr. 5 a Abs. 1 der Vorbemerkungen zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gehört, wenn der Beamte, Richter oder Soldat mindestens zehn Jahre zulageberechtigend verwendet worden ist.
  • BVerwG, 03.12.1993 - 2 B 95.93

    Anspruch auf eine Stellenzulage für Soldaten als fliegendes Personal -

    Das Berufungsgericht hat den geltend gemachten Anspruch auf eine Stellenzulage für Soldaten als fliegendes Personal nach der Vorbemerkung Nr. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a), Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Buchst. a) zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 1990 (BGBl I S. 1451) abgewiesen.
  • VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336

    Rechtskräftige Entscheidung über Ruhegehaltfähigkeit der Fliegerzulage

    Nach Satz 2 des Absatzes 4, eingeführt durch Art. 1 f) aa) des Zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 1990, BGBl I S. 1452, wodurch die neuen Regelungen für die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen übernommen wurden und zusätzlich Zeiten der Inübungshaltung während des Weiterzahlungszeitraums als zulageberechtigende Verwendung anerkannt wurden (BT-Drks. 11/6544 S. 10), gehört die Fliegerzulage ohne Verringerung nach Abs. 2 unter den Voraussetzungen der Vorb.
  • BVerwG, 31.05.1996 - 2 B 82.95

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei der unterschiedlichen Auslegung des in der Bundestagsdrucksache 11/6544 S. 9 erwähnten Gesichtspunktes des "Zulagengefüge(s) der Bundeswehr" durch die Gerichte um eine abstrakte Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO handelt, da die Entscheidung im Berufungsurteil insoweit nebeneinander auf mehrere selbständige tragende Begründungen gestützt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2013 - 1 A 2647/10

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ministerialzulage von der

    Es sei diesen Gerichten nicht gelungen, verfassungsrechtlich haltbare Kriterien für die gerügte - tatsächlich willkürliche, durch Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren belegbar auf Vorbehalten/Vorurteilen gegen Ministerialbeamte beruhende - Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Stellen-/Verwendungszulagen zu finden bzw. selbst zu entwickeln, was angesichts des diesbezüglichen Schweigens des Gesetzgebers im Fünften Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990, BGBl. I S. 967, und im Zweiten Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 1990, BGBl. I S. 1451, auch nicht verwundere.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2000 - 12 A 2128/98

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Berufssoldaten auf Weitergewährung einer

    Das OVG Schleswig, vgl. Urteil vom 21. Januar 1994 - 3 L 61/93 -, ZBR 1995, 48 ff., hatte die Nichtgewährung einer Zulage nach Nr. 5 a der Vorbemerkungen in der Fassung des Gesetzes vom 19. Juli 1990, BGBl. I S. 1451, an Angehörige des geophysikalischen Beratungsdienstes der Bundeswehr wegen des im Besoldungsrecht geltenden Analogieverbots gebilligt.
  • VGH Bayern, 06.10.2008 - 14 ZB 08.51

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

  • VG München, 17.03.2009 - M 21 K 07.4588

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Ruhegehaltfähigkeit einer Außendienstzulage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht