05.06.1990

Bundestag - Drucksache 11/7323

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Verteidigung (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 47   

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https://dejure.org/1991,20324
BGBl. I 1991 S. 47 (https://dejure.org/1991,20324)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 22.01.1991, Seite 47
  • Gesetz über die Beteiligung der Soldaten und der Zivildienstleistenden (Beteiligungsgesetz - BG)
  • vom 16.01.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia

    Soldatenbeteiligungsgesetz

  • Wikipedia

    Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Dass § 8 SBG Rechte gegenüber dem Gericht nicht im Blick hat, ergibt sich auch aus der für das Soldatenbeteiligungsgesetz in Anspruch genommenen Gesetzgebungskompetenz: Der - von den Verteidigern selbst angeführte - Gesetzentwurf der Bundesregierung nimmt allein die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG ("Angelegenheit der Verteidigung") in Bezug (BTDrucks 11/7323 S. 16).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 6 P 2.04

    Soldatenbeteiligung; Vertrauenspersonen oder Personalvertretungen; Stäbe der

    Die Soldaten wählen dort den Personalrat mit (§ 1 BPersVG i.V.m. § 48 Satz 1, § 49 Abs. 1 Satz 1 SBG; vgl. zu §§ 5, 23 SBG vom 16. Januar 1991, BGBl I S. 47: Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 6.92 - BVerwGE 96, 35, 37).

    Diesen weiten Spielraum hat der Gesetzgeber bereits in § 39 SBG vom 16. Januar 1991 (SBG 1991), BGBl I S. 47, eingeengt, indem er den Verordnungsgeber nurmehr dazu ermächtigt hat, die den Behörden der Mittelstufe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 BPersVG entsprechenden militärischen Dienststellen zu bestimmen, bei denen Bezirkspersonalräte zu bilden waren.

    Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte die Verweisung auf § 6 Abs. 2 Satz 2 BPersVG dazu dienen, militärische Dienststellen festzulegen, bei denen Bezirkspersonalräte gebildet werden (BTDrucks 11/7323 S. 22 zu §§ 35 bis 38).

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 3.89

    Soldatenbeteiligungsgesetz - Neuregelung der Beteiligung von Soldaten - Mobile

    Die Neuregelung der Beteiligungsrechte von Soldaten durch das Soldatenbeteiligungsgesetz vom 16.1.1991 (BGBl. I, 47), wonach die Beteiligung in den sogenannten mobilen Einheiten der Streitkräfte von Vertrauenspersonen wahrzunehmen ist, ist verfassungsrechtlich zulässig.

    Davon ist jedenfalls auf der Grundlage der nunmehr geltenden Neuregelung der Beteiligungsrechte durch das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) vom 16. Januar 1991, BGBl. I S. 47, auf die in der Anhörung hingewiesen wurde, auszugehen.

    Rechtliche Grundlage für die Bildung von Personalvertretungen in anderen Bereichen der Streitkräfte waren und sind nicht die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes, sondern waren dies allein die Sonderregelungen der §§ 35 a und 70 SG a.F. (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4, S. 4) und sind dies nunmehr allein die §§ 5, 36 ff. SBG und § 70 SG a.F. (vgl. Art. 3 Nr. 1 d des Beteiligungsgesetzes vom 16. Januar 1991, BGBl. I S. 47).

  • BVerwG, 21.01.2008 - 6 P 16.07

    Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten; Soldaten in der

    (2) In § 5 des Soldatenbeteiligungsgesetzes vom 16. Januar 1991, BGBl I S. 47 (SBG 1991), der der Sache nach an die Stelle der bisherigen Regelung in § 35a SG 1975 trat, fehlte ein Hinweis auf die "Bundeswehr".

    Die dazugehörige Begründung im Gesetzentwurf der Bundesregierung konzentrierte sich auf "die Personalvertretung in den nicht in § 2 Abs. 1 aufgeführten Organisationsbereichen der Streitkräfte" (BTDrucks 11/7323 S. 18).

  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1

    In § 20 SBG alter Fassung (a.F.) vom 16. Januar 1991 (BGBl I S. 47) war eine solche umfassende Unterrichtungspflicht im Normtext noch nicht vorgesehen; die Anhörung war lediglich mit einer rechtzeitigen (nicht: umfassenden) Mitteilung der anhörungspflichtigen Maßnahmen und Entscheidungen verbunden.
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    Daraus hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts unter der Geltung des Soldatenbeteiligungsgesetzes vom 16. Januar 1991, BGBl I S. 47, in ständiger Rechtsprechung den Schluss gezogen, dass für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson nach erfolglosem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten führt (Beschluss vom 10. November 1993 - 1 WB 85.92 - BVerwGE 103, 43, 45 ff.; Beschluss vom 18. Januar 1994 - 1 WB 14.93 - BVerwGE 103, 65, 66; Beschluss vom 2. März 1994 - 1 WB 4.93 - NZWehrr 1994, 118; Beschluss vom 12. April 1994 - 1 WB 58.93 - RiA 1995, 136).
  • BVerwG, 08.10.2007 - 6 P 2.07

    Militärische Dienststellen und Einrichtungen; Wahlrecht der Soldaten zu

    Die noch in § 1 Abs. 2 des Gesetzentwurfs vom 5. Juni 1990 vorgesehene Formulierung, die Beteiligung der Soldaten erfolge "regelmäßig" durch Vertrauenspersonen bzw. deren Gremien und nur "im Übrigen" durch Personalvertretungen (BTDrucks 11/7323 S. 4), ist im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einer Regelung gewichen, welche der Gleichwertigkeit beider Modelle entspricht (vgl. BTDrucks 11/8336 S. 4; § 1 Abs. 2 SBG vom 16. Januar 1991, BGBl I S. 47).
  • BVerwG, 23.06.1999 - 6 P 6.98

    Zweitwahlrecht - der Lehrgangsteilnehmer im bisherigen Wahlbereich.

    Gleiches galt bereits nach altem Recht für die Universitäten der Bundeswehr (§ 2 Abs. 1, § 5 Satz 1 SBG vom 16. Januar 1991, BGBl I S. 47).
  • BVerwG, 09.11.1998 - 6 P 1.98

    Mitbestimmung des Hauptpersonalrates; Mannschafts- und Unteroffizierheime;

    Einschlägig war hier zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Strukturveränderung (1. Januar 1996) das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) vom 16. Januar 1991, BGBl I S. 47 (vgl. zu dessen Verfassungsmäßigkeit: Beschluß vom 3. Juli 1991 - BVerwG 6 P 3.89 - BVerwGE 88, 354).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 36.11

    Besondere Auslandsverwendung; Repatriierung; Anhörung der Vertrauensperson; keine

    Die Konzentration der Beteiligungstatbestände in § 23 Abs. 1 Satz 1 SBG auf die nur dort bestimmten Personalmaßnahmen entsprach im Übrigen einer ausdrücklichen Zielsetzung des Gesetzgebers (Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Soldaten und der Zivildienstleistenden vom 5. Juni 1990 <BTDrucks 11/7323 S. 16 und S. 20>; vgl. auch Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, 7. Auflage 2011, § 23 SBG Rn. 1).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse;

  • BVerwG, 08.10.2007 - 6 P 3.07

    Abgrenzung zwischen dem Erfordernis einer Durchführung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - PB 15 S 1138/95

    Personalratswahl: Erziehungsurlaub nach dem Wahltag - kein Wählbarkeitsverlust

  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92

    Personalvertretung - Stufenvertretung - Soldaten - Abordnung

  • BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10

    Anhörung der Vertrauensperson; Auslandsverwendung; Repatriierung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 1 A 475/99

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern für einen Bezirkspersonalrat nach einem auf einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 1 B 1659/05

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Vorfälle in Coesfelder Kaserne

  • BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92

    Mitbestimmung bei der Abordnung eines Oberstleutnants zum Bundesarchiv -

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14

    Anhörung der Vertrauensperson; Beteiligungstatbestand; vorzeitige Versetzung in

  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 46.03

    Vertrauensperson, Unteroffiziere, Disziplinarvorgesetzter, Beteiligungsrecht;

  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 15 B 01.327

    Soldatenrecht, fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG, einmaliger

  • BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 7.08

    Vertrauensperson; Freistellung; Dienstbefreiung; Rechtsanspruch.

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