15.11.1991

Bundestag - Drucksache 12/1608

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1814   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,24405
BGBl. I 1992 S. 1814 (https://dejure.org/1992,24405)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 03.11.1992, Seite 1814
  • Erstes Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz - 1. SED-UnBerG)
  • vom 29.10.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (63)

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Diese Amtsermittlungspflicht folgt nicht nur aus der Nähe des Rehabilitierungsverfahrens zum Strafverfahren, sondern auch aus der Fürsorgepflicht gegenüber den Antragstellern und der Schwierigkeit, die häufig in fernerer Vergangenheit liegenden Sachverhalte zu ermitteln (BTDrucks 12/1608, S. 21).

    Die für den strafprozessualen Strengbeweis aufgestellten Verfahrensregeln der §§ 244 ff. StPO gelten nicht, wie sich aus § 10 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG ergibt (BTDrucks 12/1608, S. 21).

  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 542/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Einsatzpflicht von sozialen Ausgleichsleistungen

    Mit den Entschädigungsleistungen sollen insbesondere die durch die Freiheitsentziehung entstandenen immateriellen Nachteile ausgeglichen werden (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz BT-Drucks. 12/1608, S. 36; Peifer in Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz [StrRehaG] 2. Aufl. § 16 Rn. 1).
  • EGMR, 09.06.2016 - 44164/14

    Pharma-Erbe siegt vor EGMR: LG Dresden hat Recht auf faires Verfahren verletzt

    Der Gerichtshof nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Grund, weshalb systematisch keine Verhandlungen in Fällen stattgefunden haben, in denen über Ansprüche nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zu entscheiden war, darin bestand, das Verfahren zugunsten der Opfer des DDR-Regimes zu vereinfachen und zu beschleunigen (siehe Begründung des Gesetzesentwurfs, Bundestags-Drucksache, 12/1608, S. 2).
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