25.06.1992

Bundestag - Drucksache 12/2941

Bericht, Urheber: Ausschuss für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1380   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,22970
BGBl. I 1992 S. 1380 (https://dejure.org/1992,22970)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 30.07.1992, Seite 1380
  • Gesetz zur Änderung des Wohngeldsondergesetzes und des Wohngeldgesetzes
  • vom 23.07.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1999 - 7 S 418/99

    Wohngeld für Studierende - Ausschlussregelung des WoGG § 41 Abs 3 S 1

    In der hier maßgeblichen Bestimmung des § 41 Abs. 3 WoGG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung des WoGG vom 4.7.1991 (BGBl. I 1433) und des Art. 2 Nr. 3 des Änderungsgesetzes vom 23.7.1992 (BGBl. I 1380) ist bestimmt:.

    Denn der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 41 Abs. 3 Satz 1 WoGG durch Art. 2 Nr. 3 des Änderungsgesetzes vom 23.7.1992, BGBl. I S. 1380, mit Wirkung vom 1.8.1992 dahin ergänzt, daß das bloße Fehlen eines Antrags auf Ausbildungsförderung nicht zur Anwendbarkeit des Wohngeldgesetzes führt.

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