08.05.1991
Bundestag - Drucksache 12/495
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1991 S. 1250 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 25.06.1991, Seite 1250
- Gesetz über die Einführung eines Wohngeldsondergesetzes für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet, die Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer wohngeldrechtlicher Vorschriften sowie über die Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
- vom 20.06.1991
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 7.01
Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Ver- …
Dabei kann offen bleiben, ob im vorliegenden Anfechtungsrechtsstreit - wie dies die Vorinstanzen getan haben - noch auf die Bestimmungen des Wohngeldsondergesetzes vom 20. Juni 1991 (BGBl I S. 1250) abgestellt werden darf, auf dessen Grundlage Wohngeld nur im Zeitraum vom 1. Oktober 1991 bis einschließlich 31. Dezember 1996 (§ 1 Satz 1 WoGSoG i.d.F. vom 6. Juni 1995 - BGBl I S. 748 -) gewährt wurde.Erst das Gesetz vom 20. Juni 1991 (BGBl I 1250) - durch das auch das Wohngeldsondergesetz eingeführt wurde - trug dem Fall der nachträglichen Bewilligung einer weiteren Sozialleistung, die auf das Wohngeld anzurechnen gewesen wäre, durch Einfügung eines neuen § 30 Abs. 4 WoGG Rechnung, der einen Erstattungsanspruch der Wohngeldstelle nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch gegen den anderen Sozialleistungsträger vorsah.
- VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 47/96
Überprüfung der Kostenerstattungsregelung des GemFinG BB 1996 im Zusammenhang mit …
Zum 1. Oktober 1991 trat im Beitrittsgebiet das Wohngeldsondergesetz vom 20. Juni 1991 (BGBl. I S. 1250) in Kraft, das auch 1996 galt.