24.09.2001

Bundestag - Drucksache 14/6944

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3443   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,47090
BGBl. I 2001 S. 3443 (https://dejure.org/2001,47090)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 14.12.2001, Seite 3443
  • Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
  • vom 10.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 26.09.2001   BT   Regierung will Arbeitsmarktpolitik wirksamer und flexibler einsetzen
  • 10.10.2001   BT   SPD: Arbeitsmarktpolitik wird präventiv gestaltet
  • 11.10.2001   BT   Zuschuss für Bundesanstalt für Arbeit auf zirka 3,6 Milliarden DM beziffert
  • 12.10.2001   BT   Experten diskutieren über Job-AQTIV-Gesetz
  • 15.10.2001   BT   DGB: Job-AQTIV-Gesetz vom Grundsatz her sehr positiv
 
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Wird zitiert von ... (150)

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Im streitigen Zeitraum unterlagen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt waren, in der GRV und nach dem Recht der Arbeitsförderung (§ 1 S 1 Nr. 1 SGB VI in der Fassung des Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24.4.2006 <BGBl I 926>, § 25 Abs. 1 S 1 SGB III in der Fassung des Job-AQTIV-Gesetzes vom 10.12.2001 <BGBl I 3443>) der Versicherungspflicht.
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Soweit dort das Instrumentarium der EinglVb (zunächst § 35 Abs. 4 SGB III idF des Job-AQTIV-Gesetzes vom 10.12.2001, BGBl I 3443; seit 1.1.2009: § 37 Abs. 2 SGB III idF des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008, BGBl I 2917) zwischenzeitlich in § 37 Abs. 3 Satz 4 SGB III ebenfalls um eine Regelung zur Ersetzung durch Verwaltungsakt ergänzt worden ist , beschränkt sie sich ausschließlich auf die Festsetzung der "erforderlichen Eigenbemühungen" iS von § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III. Ob die Arbeitsagentur darüber hinaus in dem die EinglVb ersetzenden Verwaltungsakt auch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung gewährt, ist hingegen in ihr Ermessen gestellt (vgl Rademacker in Hauck/Noftz, SGB III, K § 37 SGB III RdNr 28, Stand der Einzelkommentierung Juli 2013) .
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 5/16 R

    Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

    Zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Widerspruchsbescheids vom 19.9.2012 unterlagen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt waren, in der GRV sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung der Versicherungspflicht (vgl § 1 S 1 Nr. 1 SGB VI in der Fassung des Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24.4.2006 <BGBl I 926> und § 25 Abs. 1 S 1 SGB III in der Fassung des Job-AQTIV-Gesetzes vom 10.12.2001 <BGBl I 3443>) .
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