07.12.2001
Bundestag - Drucksache 14/7763
Unterrichtung über Zustimmungsversagung durch den BR, Urheber: Bundesrat
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 693 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 22.02.2002, Seite 693
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG)
- vom 16.02.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 10.09.2001 BT Hochschuldienstrecht soll reformiert werden
- 19.09.2001 BT Anhörung zur Reform des Hochschulrahmengesetzes
- 24.09.2001 BT Experten uneins über Abschaffung der Habilitation
Wird zitiert von ... (42)
- BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit
Die Anrechnungsregelung stellt sicher, dass die insgesamt zulässige Höchstdauer von zwölf bzw. 15 Jahren nicht überschritten wird, andererseits aber auch ausgeschöpft werden kann (BT-Drs. 14/6853 S. 33, 15/4132 S. 20, 16/3438 S. 12; KR/Treber 11. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 23) . - BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
dass das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) vom 16. Februar 2002 (BGBl I S. 693) mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist,.Die Antragstellerinnen wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) vom 16. Februar 2002 (BGBl I S. 693).
- BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14
Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG
Deshalb ist weder das Anstreben einer Promotion Voraussetzung für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG (BT-Drs. 14/6853 S. 32; vgl. Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 554; KR/Treber 11. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 13; ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 2b) , noch setzt die Zulässigkeit der Befristung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG das Anstreben einer Habilitation voraus.Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dem wissenschaftlichen Personal im Rahmen einer befristeten Beschäftigung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG lediglich die Möglichkeit eröffnet werden, Forschungsleistungen und wissenschaftliche Tätigkeiten in der Lehre zu erbringen und sich auf diese Weise für die Übernahme einer Professur zu qualifizieren (vgl. BT-Drs. 14/6853 S. 33; BT-Drs. 16/3438 S. 12) .
- BAG, 27.09.2017 - 7 AZR 629/15
WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Anrechnung
Diesem Gesetzeszweck entspricht es auch, dass Arbeitsverhältnisse von bis zu einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit von der Anrechnung auf die Höchstbefristungsdauer ausgenommen wurden, weil diese realistischerweise nicht zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung genutzt werden können (BT-Drs. 14/6853 S. 30) . - BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18
Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dem wissenschaftlichen Personal im Rahmen einer befristeten Beschäftigung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG lediglich die Möglichkeit eröffnet werden, Forschungsleistungen und wissenschaftliche Tätigkeiten in der Lehre zu erbringen und sich auf diese Weise für die Übernahme einer Professur zu qualifizieren (vgl. BT-Drs. 14/6853 S. 33; BT-Drs. 16/3438 S. 12) . - LAG Niedersachsen, 11.02.2008 - 8 Sa 1368/07
Höchstdauer einer Befristung für wissenschaftliches und künstlerisches Personal …
Die Begründung gemäß Bundestagsdrucksache 14/6853 S. 28 führt hierzu aus: "Für den Bereich der Medizin ist eine Höchstfrist von neun Jahren erforderlich, da ein zeitlicher Rahmen von sechs Jahren für die Promotion- und Postdoktorandenphase hier nicht ausreichend ist: Eine selbstständige Vertretung des Faches Medizin in der Lehre erfordert - wie in Zusatz 2 ausgeführt wurde - eine abgeschlossene Facharztausbildung, die nach den geltenden landesrechtlichen Weiterbildungsregelungen je nach Fachrichtung zur Zeit etwa fünf bis sechs Jahre dauert.So wird im Folgenden von "Studierenden (insbesondere in medizinischen Studiengängen)" gesprochen (BT-Drs. 14/6853 S. 28 l. Sp.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2011 - 9 Sa 528/10
Befristung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im Bereich der Medizin - Einsatz …
Der Regierungsentwurf zum 5. HRGÄndG (BT-Drucksache 14/6853, S. 10) sah zunächst keine verlängerte Befristungsmöglichkeit für den Bereich Medizin vor, sondern bestimmte generell eine Befristungshöchstgrenze von grundsätzlich sechs Jahren.Zur Begründung heißt es (BT-Drs 14/6853, S. 28): "Eine selbständige Vertretung des Faches Medizin in der Lehre erfordert - wie zu Satz 2 ausgeführt wurde - eine abgeschlossene Facharztausbildung, die nach den geltenden landesrechtlichen Weiterbildungsregelungen je nach Fachrichtung zur Zeit etwas fünf bis sechs Jahre dauert.
Die Einführung einer Befristungshöchstdauer von grundsätzlich neun Jahren im Bereich der Medizin geht hingegen auf eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technologieabschätzung (BT-Drs 14/7336) zurück, wobei der Ausschuss zur Begründung ausführte (BT-Drs 14/7336, S. 11), dass dieser (verlängerte) Zeitraum auch für die Nachwuchswissenschaftler im Bereich der Medizin zur Verfügung stehen solle, die als wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt werden und die nicht eine Professur an einer Universität, sondern zum Beispiel eine leitende ärztliche Funktion in einer außeruniversitären Klinik anstreben.
- LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter
So heißt es in der Entwurfsbegründung des 5. Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (BT-Drucksache 14/6853 S. 20):. - BVerwG, 17.03.2008 - 6 C 22.07
Abgeordneter; Abgeordnetenentschädigung; Anrechnung; Deutscher Bundestag; …
a) Die von der Beklagten vorgenommene Anrechnung der Vergütung, die der Kläger aus seiner neben dem Abgeordnetenmandat ausgeübten Tätigkeit als Hochschullehrer erzielt hat, hat ihre Rechtsgrundlage in § 29 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl I S. 326), hier anzuwenden mit den Änderungen durch Art. 4 des Gesetzes vom 16. Februar 2002 (BGBl I S. 693). - BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 85/07
Befristeter Arbeitsvertrag - Fremdsprachenlektor
Dementsprechend verweist die Gesetzesbegründung zum 5. HRGÄndG hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverträgen mit Lehrkräften für besondere Aufgaben auf die allgemeinen Regelungen und Grundsätze für befristete Arbeitsverträge (BT-Drucks. 14/6853 S. 30 f.). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 777/04
Befristung nach dem Hochschulrahmengesetz
- LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05
Verfassungsmäßigkeit rückwirkender Wirksamkeit unwirksamer Befristungen nach …
- LAG Düsseldorf, 18.08.2005 - 15 Sa 323/05
Unwirksamkeit von Befristungen nach HRG 2002, Rückwirkende Heilung nach HdaVÄndG …
- VG Köln, 20.01.2009 - 6 Nc 184/08
- OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04
(Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen …
- OVG Hamburg, 06.07.2005 - 1 Bs 190/05
Vorläufiger Rechtsschutz eines Bewerbers um eine Juniorprofessur gegen die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 1 A 1038/01
Mitbestimmungsrecht des bei einem Universitätsklinikum gebildeten Personalrats …
- OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung …
- OVG Hamburg, 13.11.2003 - 3 Nc 146/02
Zulassung zum Studium
- VG Düsseldorf, 26.11.2008 - 15 Nc 18/08
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin; …
- VG Düsseldorf, 06.12.2004 - 15 Nc 234/04
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium bzw. auf Beteiligung an …
- VG Köln, 27.02.2012 - 6 Nc 593/11
Ermittlung der Aufnahmekapazität an der Hochschule Köln im Rahmen eines Antrags …
- VG Köln, 08.08.2012 - 6 Nc 3/12
Berechtigung zur Teilnahme an einem Losverfahren über freie Studienplätze; …
- VG Köln, 09.07.2009 - 6 Nc 49/09
Eistweiliger Rechtsschutz gerichtet auf Zulassung zum Studium der Medizin bzw. …
- VG Köln, 15.07.2010 - 6 Nc 59/10
Zulassung zum Studium der Medizin bzw. auf Teilnahme an einem Losverfahren über …
- VG Düsseldorf, 12.12.2007 - 15 Nc 20/07
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin bzw. auf …
- VG Köln, 26.01.2009 - 6 Nc 359/08
- VG Köln, 26.01.2009 - 6 Nc 360/08
- VG Münster, 11.08.2006 - 4 L 387/06
Hochschulrechtliche Ausgestaltung der Besetzung einer Vertretungsprofessur; …
- VG Düsseldorf, 08.01.2007 - 15 Nc 22/06
Vorläufiger Rechtsschutz im Hinblick auf die Zulassung zum einem Hochschulstudium …
- VG Köln, 03.02.2010 - 6 Nc 454/09
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Medizin bzw. auf Teilnahme an einem …
- VG Köln, 25.01.2010 - 6 Nc 237/09
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin bzw. auf Teilnahme an einem …
- VG Köln, 15.07.2009 - 6 Nc 9/09
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin bzw. auf vorläufige …
- VG Köln, 30.01.2008 - 6 Nc 236/07
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Zulassung zum Studium …
- VG Köln, 17.07.2013 - 6 Nc 52/13
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin bzw. auf Teilnahme …
- VG Köln, 27.02.2012 - 6 Nc 384/11
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Zulassung zum Studium …
- VG Köln, 27.02.2012 - 6 Nc 385/11
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Zulassung zum Studium …
- VG Köln, 12.07.2010 - 6 Nc 17/10
Anspruch eines Bewerbers auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin bzw. auf …
- VG Köln, 25.01.2010 - 6 Nc 426/09
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin beziehungsweise auf Teilnahme …
- VG Köln, 24.01.2007 - 6 Nc 145/07
Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Zulassung zum …
- VG Köln, 21.12.2006 - 6 Nc 245/06
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin bzw. auf Teilnahme an einem …
- VG Gelsenkirchen, 27.05.2003 - 6Z K 4720/02
Studienplatzvergabe, Auswahlsystem