20.02.2002
Bundestag - Drucksache 14/8276
Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der SPD
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 2714 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 26.07.2002, Seite 2714
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhGÄndG)
- vom 23.07.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 22.02.2002 BT Keine Einzelfallprüfungen mehr für NS-Verurteilte
- 15.05.2002 BT Verfassungsänderung zugunsten des ethischen Tierschutzes befürwortet
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 540/04
Kein Wiederaufnahmeverfahren bei einem aufgrund des Gesetzes zur Aufhebung …
Den Antragstellern ist der Weg des Wiederaufnahmeverfahrens nach §§ 359 ff StPO infolge der Aufhebung der Urteile nach dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 01.09.1998 - BGBl I 1998, 2501, geändert durch Art. 1 G v. 23.07.02 - BGBl I 2002, 2714 = NS-AufhG nicht mehr eröffnet.In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es unter A. Problem (vgl. BT-Drucksache 14/8276) :.
- VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; Vorliegen eines die …
Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 14/8276) haben die genannten Personen, die wegen dieser Delikte verurteilt wurden, es aus Gewissensgründen oder berechtigter Angst um ihr Leben gewagt, sich sinnlosen Befehlen zu widersetzen oder sie in Frage zu stellen, sich dem Kriegsdienst durch Flucht zu entziehen oder ihre Dienstpflichten zu verletzen.