25.06.2002

Bundestag - Drucksache 14/9543

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 3441   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,43050
BGBl. I 2002 S. 3441 (https://dejure.org/2002,43050)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 05.09.2002, Seite 3441
  • Gesetz zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen
  • vom 01.09.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 26.06.2002   BT   Übergangsregelung für Umsatzbesteuerung alter Sportanlagen beschließen
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer in den Jahren 1993 und 1994

    Zu einem anderen Ergebnis führt auch nicht, dass durch das Gesetz zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen vom 1. September 2002 (BGBl. I 2002, 3441) den Betreibern von Sportanlagen ein Wahlrecht eingeräumt worden ist.

    Der Zweck des § 27 Abs. 6 UStG 1999 beschränkt sich darauf, dass Steuerpflichtige sich weiterhin auf die frühere Rechtsauffassung berufen können, wenn es für sie vorteilhaft ist (vgl. BTDrucks 14/9543, S. 4).

  • FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 5/07

    Arbeitgeberbeiträge i.S. d. § 3 Nr. 63 EStG

    Zu diesen Beiträgen gehören etwa die von den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes aus versteuertem und verbeitragtem Arbeitsentgelt zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung gezahlten "Eigenbeiträge" zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (Bundestags-Drucksache 14/9700, S. 34 zu Artikel 3).
  • BFH, 21.05.2004 - V B 30/04

    USt: Vermietung von Bowling-Bahnen

    Diese durch das Gesetz zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen vom 1. September 2002 (BGBl I 2002, 3441, BStBl I 2002, 865) eingeführte Vorschrift bestimmte: "(6) Umsätze aus der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen können bis zum 31. Dezember 2003 in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufgeteilt werden." Nach der Begründung für dieses Gesetz (BTDrucks 14/9543, S. 4) sollte damit eine Übergangsregelung für Unternehmer getroffen werden, die vor dem Urteil des BFH in BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658 den Umsatz durch Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufteilen konnten (vgl. dazu auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. April 2003 IV B 7 -S 7100- 77/03, UR 2003, 304 - umsatzsteuerliche Behandlung der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen; vgl. auch Rondorf, Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 7, 5935).
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