Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

23.01.2008

Bundestag - Drucksache 16/7868

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 499   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44988
BGBl. I 2008 S. 499 (https://dejure.org/2008,44988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,44988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 04.04.2008, Seite 499
  • Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
  • vom 01.04.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 26.11.2007   BT   Experten lehnen Novelle des Gentechnik-Gesetzes ab
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2011 - 1 KN 28/10

    Rechtmäßigkeit eines u.a. die Nutzung des Plangebiets als Forschungszentrum und

    (4) Soweit gentechnische Anlagen errichtet werden, sind nur Arbeiten zulässig, bei denen maximal die Sicherheitsstufe 3 gemäß Gentechnikgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2008 (BGBl I Seite 2066), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 1. April 2008 (BGBl I Seite 499)) erforderlich ist.

    § 1 (4) Soweit gentechnische Anlagen errichtet werden, sind nur Arbeiten zulässig, bei denen maximal die Sicherheitsstufe 3 gemäß Gentechnikgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2008 (BGBl I Seite 2066), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 1. April 2008 (BGBl I Seite 499)) erforderlich ist.

  • VG Schleswig, 07.11.2007 - 1 B 33/07
    Auch in dem aktuellen Gesetzesentwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes wird der Vorsorgegrundsatz erneut herausgestellt (BT-Drs- 16/6814, S. 1, 10) .
  • VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09

    Beurteilungsspielraum der zuständigen Behörde hinsichtlich der mit einer

    Gemäß § 20 Abs. 2 des Gentechnikgesetzes - GenTG - i. d. F. vom 16.12.1993 (BGBl. I S. 2066), zuletzt geändert durch Art. 1 des G. vom 01.04.2008 (BGBl. I S. 499) kann die zuständige Bundesoberbehörde bis zur Entscheidung der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 23 i. V. m. Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.03.2001 (ABl. L 106 S. 1) das Ruhen einer Genehmigung zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen ganz oder teilweise nachträglich anordnen, wenn aufgrund neuer oder zusätzlicher Informationen, die Auswirkungen auf die Risikobewertung haben, oder aufgrund einer Neubewertung der vorliegenden Informationen auf der Grundlage neuer oder zusätzlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der gentechnisch veränderte Organismus eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.
  • VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07

    Ermessen; Freisetzung; GVO; Inverkehrbringen; Saatgut; Vernichtungsanordnung;

    Auch mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes vom 01.04.2008 (BGBl. I S. 499) hat der Gesetzgeber den Begriff des Freisetzens nicht geändert oder eine gesonderte Regelung für das Ausbringen von mit Zufalls-GVO besetztem Saatgut in Unkenntnis der GVO-Verunreinigung geschaffen und ist damit ersichtlich davon ausgegangen, den Sachverhalt bereits im Sinne der herrschenden Meinung zur Auslegung des Begriffs des Freisetzens geregelt zu haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 497   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44484
BGBl. I 2008 S. 497 (https://dejure.org/2008,44484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,44484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 04.04.2008, Seite 497
  • Erstes Gesetz zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
  • vom 01.04.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Erstes Gesetz zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 11.10.2007   BT   Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Gesetzgebung
   16-F026   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,106621
16-F026 (https://dejure.org/9999,106621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,106621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de (Materialien)

    16-7039
    ... Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes (G-SIG: 16019383)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht