21.06.2010
Bundestag - Drucksache 17/2254
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. II 2010 S. 1333 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 33, ausgegeben am 23.11.2010, Seite 1333
- Gesetz zu dem Abkommen vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom ...
- vom 18.11.2010
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom ...
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 28.06.2010 BT Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien
- 16.09.2010 BT Gesetze über bilaterale Steuerabkommen verabschiedet (in: Beschlüsse vom 29. September bis 1. Oktober 2010)
- 23.09.2010 BT Vermeidung von Doppelbesteuerung (in: Sitzungswoche vom 30. September bis 1. Oktober 2010)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Hamburg, 21.08.2013 - 1 K 87/12
Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen: § 50d Abs. 8 EStG 2002 und später …
Dies ergibt sich auch aus nachfolgenden DBA, die teilweise - wie im Streitfall - keinen Vorbehalt zur Anwendung der Freistellungsmethode enthalten, teilweise jedoch die Anwendung der Freistellungsmethode von der tatsächlichen Besteuerung im Ausübungsstaat abhängig machen (so beispielsweise Art. 22 Abs. 1 Buchstabe a Satz 1 DBA-Bulgarien, BGBl II 2010, 1286; Art. 22 Abs. 1 Buchstabe a Satz 1 DBA-Ungarn, BGBl II 2011, 919; Art. 23 Abs. 1 Buchstabe a Satz 1 DBA-Großbritannien, BGBl II 2010, 1333). - FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15
Korrektur des Lohnsteuerabzugs nach Übermittlung der …
Das Besteuerungsrecht -und damit auch der Lohnsteuerabzugwar für Deutschland aber nach den Regelungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30.03.2010 -DBA-Großbritannien 2010- (BGBl II 2010, 1333), gültig ab dem 30.12.2010, und vom 26.11.1964 -DBA-Großbritannien 1964- (BGBl II 1966, 358) ausgeschlossen. - FG Köln, 18.10.2013 - 1 V 1635/13
Deutsche Piloten einer irischen Fluggesellschaft fliegen weiterhin steuerfrei
Bestätigt wird das dadurch, dass der Vorbehalt in Abs. 9 Satz 3 zum "Unberührtbleiben" von § 50d Abs. 8 EStG 2002/2004 sich auf beide dort rückfallauslösenden Tatbestandsalternativen --nicht nachgewiesener Besteuerungsverzicht einerseits oder nicht nachgewiesene Steuerzahlung andererseits-- erstreckt und damit allgemein und unbedingt wirkt, anders als insoweit der nur eingeschränkte Vorrang einschlägiger DBA-Rückfallklauseln, der in § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG 2002/2007 zwar ebenfalls angeordnet wird, das aber nur für den Fall, dass die jeweilige DBA-Rückfallklausel die Freistellung von Einkünften in einem "weitergehenden Umfang" (als § 50d Abs. 9 EStG 2002/2007) einschränkt (vgl. demgegenüber allerdings die Denkschriften zu dem neu verhandelten DBA-Großbritannien sowie dem ebenfalls neu verhandelten DBA-Irland, jeweils vom 30. März 2011, BTDrucks 17/2254, S. 38, und 17/6258, S. 36, wo auch insoweit ein Spezialitätenvorrang gegenüber Abs. 9 angenommen wird).