14.03.2012
Bundestag - Drucksache 17/8987
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2012 S. 1366 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 29.06.2012, Seite 1366
- Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz - NWRG)
- vom 25.06.2012
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
- bundestag.de
Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz - NWRG)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 20.03.2012 BT Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Nationalem Waffenregister vor
- 26.04.2012 BT Nationales Waffenregister beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 26. und 27. April)
- 21.12.2012 BT Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2012
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15
Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung; …
Zwar entspräche dies dem in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erwähnten umfassenden Ziel des Nationalen Waffenregisters, sowohl den Waffen- als auch den sonstigen Sicherheitsbehörden die Informationen an die Hand zu geben, die für ein rasches und rechtlich abgesichertes behördliches Vorgehen erforderlich sind (vgl. BT-Drs. 17/8987 S. 17).Da die Regelung des § 3 NWRG in der Gesetzesbegründung ausdrücklich als abschließend bezeichnet wird (vgl. BT-Drs. 17/8987 S. 18), fehlt es jedoch insoweit an einer planwidrigen Regelungslücke.
- VGH Bayern, 12.08.2015 - 21 BV 14.2170
Berufungszulassung, kleiner Waffenschein, Widerrufsverfahren, Verzicht, …
Dem öffentlichen Interesse, den Sicherheitsbehörden die Informationen an die Hand zu geben, die für ein rasches und rechtlich abgesichertes Vorgehen notwendig sind (vgl. BT-Drs. 17/8987 Bgr. S. 17), wird jedoch auf andere Weise genügt. - VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 3624/13
Identitätsnachweis eines Waffenbesitzers bei seinem Auskunftsanspruch gegenüber …
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Auskunftsanspruch ist § 19 Abs. 1 des aufgrund der nach dem Amoklauf von Winnenden geschaffenen "Gesetzgebungsauftragsnorm" des § 43a WaffG aus dem Jahre 2009 erlassenen "Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012" (BGBl. I S. 1366 - NWRG), das zugleich vorzeitig eine europäischen Richtlinie aus dem Jahre 1991, Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (…ABl. L 256 vom 13. September 1991, S. 51), die durch die Richtlinie 2008/51/EG (…ABl. L 179 vom 8. Juli 2008, S. 5) geändert worden ist, (vgl. insbesondere Art. 4 Abs. 4 und 5 der Richtlinie), umsetzt.
- VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 162/14
Identitätsnachweis eines Waffenbesitzers bei seinem Auskunftsanspruch gegenüber …
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Auskunftsanspruch ist § 19 Abs. 1 des aufgrund der nach dem Amoklauf von Winnenden geschaffenen "Gesetzgebungsauftragsnorm" des § 43a WaffG aus dem Jahre 2009 erlassenen "Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012" (BGBl. I S. 1366 - NWRG), das zugleich vorzeitig eine europäischen Richtlinie aus dem Jahre 1991, Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (…ABl. L 256 vom 13. September 1991, S. 51), die durch die Richtlinie 2008/51/EG (…ABl. L 179 vom 8. Juli 2008, S. 5) geändert worden ist, (vgl. insbesondere Art. 4 Abs. 4 und 5 der Richtlinie), umsetzt. - VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 7883/13
Nachweis der Identität in der vom BVA verlangten qualifizierten Form i.R. eines …
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Auskunftsanspruch ist § 19 Abs. 1 des aufgrund der nach dem Amoklauf von Winnenden geschaffenen "Gesetzgebungsauftragsnorm" des § 43a WaffG aus dem Jahre 2009 erlassenen "Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012" (BGBl. I S. 1366 - NWRG), das zugleich vorzeitig eine europäischen Richtlinie aus dem Jahre 1991, Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (…ABl. L 256 vom 13. September 1991, S. 51), die durch die Richtlinie 2008/51/EG (…ABl. L 179 vom 8. Juli 2008, S. 5) geändert worden ist, (vgl. insbesondere Art. 4 Abs. 4 und 5 der Richtlinie), umsetzt. - VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 7438/13
Identitätsnachweis eines Waffenbesitzers bei seiner Auskunftsanfrage gegenüber …
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Auskunftsanspruch ist § 19 Abs. 1 des aufgrund der nach dem Amoklauf von Winnenden geschaffenen "Gesetzgebungsauftragsnorm" des § 43a WaffG aus dem Jahre 2009 erlassenen "Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012" (BGBl. I S. 1366 - NWRG), das zugleich vorzeitig eine europäischen Richtlinie aus dem Jahre 1991, Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (…ABl. L 256 vom 13. September 1991, S. 51), die durch die Richtlinie 2008/51/EG (…ABl. L 179 vom 8. Juli 2008, S. 5) geändert worden ist, (vgl. insbesondere Art. 4 Abs. 4 und 5 der Richtlinie), umsetzt.