14.03.2012

Bundestag - Drucksache 17/8987

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1366   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92074
BGBl. I 2012 S. 1366 (https://dejure.org/2012,92074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,92074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 29.06.2012, Seite 1366
  • Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz - NWRG)
  • vom 25.06.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz - NWRG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 20.03.2012   BT   Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Nationalem Waffenregister vor
  • 26.04.2012   BT   Nationales Waffenregister beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 26. und 27. April)
  • 21.12.2012   BT   Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2012
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15

    Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung;

    Zwar entspräche dies dem in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erwähnten umfassenden Ziel des Nationalen Waffenregisters, sowohl den Waffen- als auch den sonstigen Sicherheitsbehörden die Informationen an die Hand zu geben, die für ein rasches und rechtlich abgesichertes behördliches Vorgehen erforderlich sind (vgl. BT-Drs. 17/8987 S. 17).

    Da die Regelung des § 3 NWRG in der Gesetzesbegründung ausdrücklich als abschließend bezeichnet wird (vgl. BT-Drs. 17/8987 S. 18), fehlt es jedoch insoweit an einer planwidrigen Regelungslücke.

  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 21 BV 14.2170

    Berufungszulassung, kleiner Waffenschein, Widerrufsverfahren, Verzicht,

    Dem öffentlichen Interesse, den Sicherheitsbehörden die Informationen an die Hand zu geben, die für ein rasches und rechtlich abgesichertes Vorgehen notwendig sind (vgl. BT-Drs. 17/8987 Bgr. S. 17), wird jedoch auf andere Weise genügt.
  • VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 3624/13

    Identitätsnachweis eines Waffenbesitzers bei seinem Auskunftsanspruch gegenüber

    Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Auskunftsanspruch ist § 19 Abs. 1 des aufgrund der nach dem Amoklauf von Winnenden geschaffenen "Gesetzgebungsauftragsnorm" des § 43a WaffG aus dem Jahre 2009 erlassenen "Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012" (BGBl. I S. 1366 - NWRG), das zugleich vorzeitig eine europäischen Richtlinie aus dem Jahre 1991, Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13. September 1991, S. 51), die durch die Richtlinie 2008/51/EG (ABl. L 179 vom 8. Juli 2008, S. 5) geändert worden ist, (vgl. insbesondere Art. 4 Abs. 4 und 5 der Richtlinie), umsetzt.
  • VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 162/14

    Identitätsnachweis eines Waffenbesitzers bei seinem Auskunftsanspruch gegenüber

    Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Auskunftsanspruch ist § 19 Abs. 1 des aufgrund der nach dem Amoklauf von Winnenden geschaffenen "Gesetzgebungsauftragsnorm" des § 43a WaffG aus dem Jahre 2009 erlassenen "Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012" (BGBl. I S. 1366 - NWRG), das zugleich vorzeitig eine europäischen Richtlinie aus dem Jahre 1991, Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13. September 1991, S. 51), die durch die Richtlinie 2008/51/EG (ABl. L 179 vom 8. Juli 2008, S. 5) geändert worden ist, (vgl. insbesondere Art. 4 Abs. 4 und 5 der Richtlinie), umsetzt.
  • VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 7883/13

    Nachweis der Identität in der vom BVA verlangten qualifizierten Form i.R. eines

    Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Auskunftsanspruch ist § 19 Abs. 1 des aufgrund der nach dem Amoklauf von Winnenden geschaffenen "Gesetzgebungsauftragsnorm" des § 43a WaffG aus dem Jahre 2009 erlassenen "Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012" (BGBl. I S. 1366 - NWRG), das zugleich vorzeitig eine europäischen Richtlinie aus dem Jahre 1991, Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13. September 1991, S. 51), die durch die Richtlinie 2008/51/EG (ABl. L 179 vom 8. Juli 2008, S. 5) geändert worden ist, (vgl. insbesondere Art. 4 Abs. 4 und 5 der Richtlinie), umsetzt.
  • VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 7438/13

    Identitätsnachweis eines Waffenbesitzers bei seiner Auskunftsanfrage gegenüber

    Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Auskunftsanspruch ist § 19 Abs. 1 des aufgrund der nach dem Amoklauf von Winnenden geschaffenen "Gesetzgebungsauftragsnorm" des § 43a WaffG aus dem Jahre 2009 erlassenen "Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012" (BGBl. I S. 1366 - NWRG), das zugleich vorzeitig eine europäischen Richtlinie aus dem Jahre 1991, Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13. September 1991, S. 51), die durch die Richtlinie 2008/51/EG (ABl. L 179 vom 8. Juli 2008, S. 5) geändert worden ist, (vgl. insbesondere Art. 4 Abs. 4 und 5 der Richtlinie), umsetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht