21.05.1974

Bundestag - Drucksache 7/2156

Antrag, Urheber: Vermittlungsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1974 S. 1489   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,5320
BGBl. I 1974 S. 1489 (https://dejure.org/1974,5320)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 75, ausgegeben am 20.07.1974, Seite 1489
  • Zweites Steueränderungsgesetz 1973
  • vom 18.07.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 13.04.2017 - IV R 14/14

    Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase

    Dem wollte der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 34c Abs. 4 Satz 3 EStG durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1973 vom 18. Juli 1974 (BGBl I 1974, 1489) begegnen, demzufolge zum Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr nun (u.a.) auch "die mit dem Betrieb und der Vercharterung von Handelsschiffen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Neben- und Hilfsgeschäfte" gehören sollten.
  • BFH, 10.08.2016 - I R 60/14

    Gewerbesteuerliche Kürzung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen

    Die Neufassung des § 34c Abs. 4 EStG 1974 durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1973 vom 18. Juli 1974 (BGBl I 1974, 1489, BStBl I 1974, 521) enthielt sodann in Satz 2 eine Legaldefinition, der zufolge Handelsschiffe im internationalen Verkehr betrieben werden, wenn eigene oder gecharterte Handelsschiffe (neben weiteren Voraussetzungen) in einem inländischen Seeschifffahrtsregister eingetragen sind und die Flagge der Bundesrepublik Deutschland führen.
  • BFH, 23.10.1985 - I R 248/81

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Besonderes Entgelt - Begriff der Einnahme -

    Verdeckte Gewinnausschüttungen gehören zu den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinn des § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG, auch wenn in der auf diesen Streitfall anzuwendenden Fassung dieser Vorschrift, die erst durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1973 vom 18. Juli 1974 (BGBl I 1974, 1489, BStBl I 1974, 521) eine Ergänzung erfahren hat, ausdrücklich noch nicht auf § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG, der die besonderen Entgelte und Vorteile näher qualifiziert, verwiesen worden war (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1972 I R 70/70, BFHE 108, 175, BStBl II 1973, 449).
  • FG Düsseldorf, 07.02.2012 - 6 K 2147/10

    Haftung für die Nichtabführung von Steuern für an eine beschränkt

    Mit der Einführung des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass eine Besteuerungslücke bei Vergütungen, die ausländische Unternehmen für die Überlassung der Nutzung beweglicher Sachen im Inland erhalten, geschlossen wird (vgl. BT-Drucksache 7/1509 S. 2,13; Loschelder in Schmidt, EStG, 30. Aufl., § 49 Rz. 93).
  • FG Köln, 13.12.2000 - 7 K 4488/94

    Haftung für Steuerabzug wegen an im Ausland ansässige Steuerpflichtige erbrachten

    In diesem Sinne ist ferner die Begründung zum Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1973 (Bundestags-Drucksache 7/1509 S. 7 zu Art. 1 Nr. 5 Buchstabe b) zu verstehen, in der es heißt, daß es bei der Bestimmung der Einkünfte auf die im Inland gegebenen Besteuerungsmerkmale ankomme, "soweit eine danach begründete Steuerpflicht aufgrund der im Ausland gegebenen Besteuerungsmerkmale ausgeschlossen wäre".
  • FG Köln, 28.11.2007 - 10 K 6227/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 52 Abs. 55j Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. des

    Mit dem Steueränderungsgesetz 1973 und wurde die Frist für den Antrag auf Veranlagung in das EStG selbst übernommen und die noch heute gültige Zweijahresfrist eingeführt (§ 46 Abs. 2 Satz 2 EStG, BGBl I 1974, 1489; BStBl I 1974, 521, anwendbar erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972).
  • BFH, 08.05.1979 - VIII R 78/77

    Frist - Antrag auf Veranlagung - Veranlagungszeitraum - Fristbestimmung

    Nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b EStG i. d. F. des Zweiten Steueränderungsgesetzes 1973 (2. StÄndG 1973) vom 18. Juli 1974 (BGBl I 1974, 1489, BStBl I 1974, 521) - EStG 1974 - ist für die Veranlagung zur Berücksichtigung von Verlusten aus einer anderen Einkunftsart als derjenigen aus nichtselbständiger Arbeit ein Antrag erforderlich.
  • BFH, 08.02.1995 - I R 108/94

    Verlustsaldierung bei der Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 4 EStG

    Dementsprechend wurden auch im Bericht des Finanzausschusses, in dem die Änderung des § 34 c Abs. 4 Satz 4 EStG eingefügt wurde, die Begriffe "Gewinn" und "Schiffahrtseinkünfte" synonym verwendet (vgl. BTDrucks 7/1860 und 7/1871).
  • BFH, 05.08.1976 - IV R 12/73

    Einkünfte aus dem Betrieb ausländischer Handelsschiffe - Eintragung in

    Von dieser Voraussetzung der Tarifbegünstigung ist die Finanzverwaltung schon in den angeführten gleichlautenden Erlassen vom 30. Dezember 1969 (a. a. O.) ausgegangen; diese Voraussetzung ist jetzt auch durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1973 vom 18. Juli 1974 (BGBl I 1974, 1489, BStBl I 1974, 521) in den Abs. 4 wörtlich eingefügt worden.
  • BFH, 16.12.1977 - III R 124/75

    Steuerbefreiung - Landwirtschaftliche Nutzungsgenossenschaft -

    Durch Art. 3 Nr. 2 Buchst. f des Vermögensteuerreformgesetzes vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 949) und Art. 2 Nr. 2 des Zweiten Steueränderungsgesetzes 1973 - 2. StÄndG 1973 - vom 18. Juli 1974 (BGBl I 1974, 1489) wurden diese Befreiungsvorschriften mit Wirkung vom 1. Januar 1974 geändert.
  • BFH, 27.10.1977 - IV R 85/76

    Ermäßigungen der Steuermeßzahlen - Betrieb inländischer Handelsschiffe -

  • FG Köln, 10.06.1999 - 7 K 448/96

    Verpflichtungsklage bei Ablehnung eines Antrages auf Steuerfestsetzung aus

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