14.06.1976

Bundestag - Drucksache 7/5382

Antrag, Urheber: Vermittlungsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 2439   

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https://dejure.org/1976,4202
BGBl. I 1976 S. 2439 (https://dejure.org/1976,4202)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 109, ausgegeben am 31.08.1976, Seite 2439
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
  • vom 24.08.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 17.01.2003 - 5 B 261.02

    Schwerbehinderte; unentgeltliche Beförderung; Fahrgeldausfälle; Erstattung im

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1987 - BVerwG 7 B 30.87 - Buchholz 442.01 § 45 a PBefG Nr. 1) ist geklärt, dass aufgrund der durch Gesetz vom 24. August 1976 (BGBl I S. 2439) eingeführten Regelung des § 45 a PBefG der Verkehrsunternehmer für die aus sozialpolitischen Gründen erwünschte Verbilligung der Beförderungsentgelte im Ausbildungsverkehr teilweise einen Ausgleich durch die öffentliche Hand erhalten soll, aber nur unter der Voraussetzung, dass er seiner Obliegenheit zu eigenwirtschaftlichem Verhalten nachkommt.
  • BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 47.06

    Personenbeförderung; Beförderungsunternehmen; OPNV; Ausbildungsverkehr;

    Damit sollte einer strukturellen Kostenunterdeckung im gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entgegengewirkt und zu wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen beigetragen werden (vgl. BTDrucks 7/2018 S. 6 ff.).
  • BVerwG, 07.09.2000 - 3 C 31.99

    Ausbildungsverkehr; Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr; Ausgleichszahlungen

    Grundlage des geltend gemachten Anspruchs ist § 45 a PBefG, der durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl I S. 2439) in das Gesetz eingefügt worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 3 S 2994/99

    Ausgleichsleistung nach dem PBefG - mittlere Reiseweite

    Die Einzelheiten der Ermittlung des Ausgleichsbetrages und insbesondere der Höhe desselben ergeben sich aus der - auf der Verordnungsermächtigung des § 58 Abs. 1 Nr. 5 PBefG i.d.F. vom 24.8.1976 (BGBl. I S. 2439), nunmehr § 57 Abs. 1 Nr. 9 PBefG, beruhenden - Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr - PBefAusglV -vom 2.8.1977 (BGBl. I S. 1460, mit späteren hier nicht einschlägigen Änderungen).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 3 N 1.97

    Entscheidung über eine Normenkontrollvorlage - Differenzierung der durch die

    § 45 a PBefG ist durch das 3. Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 24. August 1976, BGBl I S. 2439, eingefügt worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1994 - 3 S 895/93

    Personenbeförderung: Verbundzuschlag - Ausgleichszahlungen für den

    Aufgrund dieser Ermächtigung (die damals allerdings - wortgleich - in § 58 Abs. 1 Nr. 5 PBefG i.d.F. des Dritten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 24.8.1976, BGBl. I S. 2439, enthalten war) ist die Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr- PBefAusglV- vom 2.8.1977 (BGBl. I S. 1460) mit späteren hier nicht einschlägigen Änderungen erlassen worden (zum Ermessens- und Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.6.1986, NVwZ 1986, S. 938 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.03.2011 - 7 K 2261/04
    Denn mit den Ausgleichszahlungen nach § 45 a PBefG soll einer strukturellen Kostenunterdeckung im gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Personennahverkehr entgegengewirkt und zu wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen beigetragen werden (vgl. BTDrucks 7/2018 S. 6 ff.; vgl. Urteil des BVerwG vom 28. November 2007 - 3 C 47/06 -, zitiert nach Juris).
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