23.12.1974

Bundestag - Drucksache 7/3020

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 533   

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https://dejure.org/1976,4587
BGBl. I 1976 S. 533 (https://dejure.org/1976,4587)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 19.03.1976, Seite 533
  • Gesetz zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes
  • vom 15.03.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BFH, 23.10.2019 - VI R 25/17

    Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch

    Der freiwillige Landtausch (§§ 103a ff. FlurbG) ist --ebenso wie die Regelflurbereinigung nach §§ 1 ff. FlurbG-- ein behördlich geleitetes Verfahren (§ 103b Abs. 1 Satz 1 FlurbG), das u.a. der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft (BTDrucks 7/3020, S. 32), d.h. einer im Ergebnis gesteigerten Wirtschaftlichkeit, dient (Seehusen/Schwede, FlurbG, 10. Aufl., § 103a Rz 2).

    Er wurde im Jahr 1976 eingeführt, weil sich der Tausch von Grundstücken auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge im Hinblick auf die verfolgten strukturpolitischen Anliegen als zu schwerfällig erwies (BTDrucks 7/3020, S. 32).

  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

    § 19 Abs. 1 Satz 1 FlurbG bringt dies seit der Änderung dieser Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 15. März 1976 (BGBl. I S. 533) verdeutlichend dahin zum Ausdruck, daß die Teilnehmer nur dann zu Beiträgen herangezogen werden können, wenn die Beiträge Aufwendungen ausgleichen sollen, die dem Interesse der Teilnehmer dienen.

    Bestimmend für die Änderung dieser Vorschrift waren die in der Gesetzesnovelle von 1976 vorgesehene Erweiterung und Vertiefung der der Flurbereinigung gestellten Aufgaben (s. dazu vor allem die die §§ 1 und 37 Abs. 1 FlurbG betreffenden Änderungen in Art. 1 Nrn. 1 und 28 des Änderungsgesetzes und die Erläuterungen dazu in BT-Drucks. 7/3020 S. 19 und 25) und die im Zusammenhang damit während der Gesetzesberatungen geäußerte Sorge, "daß Landeskultur, Landesentwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege auslösende Momente für ein Flurbereinigungsverfahren mit nachfolgender Leistungsverpflichtung der landwirtschaftlichen Grundstückseigentümer werden könnten" (BT-Drucks. 7/4169 S. 4 vor III.).

    Die Neufassung des § 19 Abs. 1 Satz 1 FlurbG trägt dem damit zum Ausdruck gebrachten Anliegen der Land- und Forstwirtschaft Rechnung, die finanziellen Verpflichtungen der Teilnehmergemeinschaft auf den notwendigen Rahmen, der vom Interesse der Teilnehmer bestimmt ist, zu beschränken (BT-Drucks. 7/4169 S. 4 zu Art. 1 Nr. 11 a; s. auch Hegele in Seehusen/Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 4. Aufl. 1985, § 19 RdNr. 3 und Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, § 19 FlurbG RdNr. 1).

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    Insbesondere bietet die Förderung der Landentwicklung, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 15. März 1976 (BGBl. I S. 533) ebenfalls zu den Aufgaben der Flurbereinigung gehört, entgegen der Auffassung des Beklagten und der Beigeladenen dafür keine Grundlage.
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 116/07

    Eigentumsrechtlicher Schutz eines landwirtschaftlichen Betriebes in der

    Die hier maßgebliche Fassung des § 88 Nr. 3, 6 FlurbG erfolgte in Kenntnis des bereits bestehenden § 51 FlurbG, diente ebenfalls der Erfüllung der aus Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG folgenden Anforderungen und stellte nur eine sprachliche Konkretisierung der bereits in der vorhergehenden Gesetzesfassung normierten Entschädigungsansprüche dar (vgl. BT-Drucks. 7/3020 S. 30 f, 42, 44; 7/4169 S. 5).
  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 C 12.16

    Abwesenheitspflegschaft; Anwaltskanzlei; Bodenordnungsverfahren;

    In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/3020 S. 34) heißt es, Absatz 3 sei notwendig, weil insoweit die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Pflegschaft, auf die im Übrigen verwiesen werde, nicht ausreichten.

    In diesem Zusammenhang ist die Wertung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, die davon ausgeht, dass die Vertretung im Flurbereinigungsverfahren sachlich einer Abwesenheitspflegschaft nach § 1911 BGB am nächsten kommt (BT-Drs. 7/3020 S. 34 zum Entwurf für § 119 FlurbG, ebenso BT-Drs. 7/910 S. 44 zum Entwurf des heutigen § 16 Abs. 3 VwVfG).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14

    Verband; Teilnehmergemeinschaft; Bodenordnung; Flurbereinigung; Anhörung;

    Das Verfahren nach der zuletzt genannten Norm, bei dem die in der Hauptsache zuständige Verwaltungsbehörde zugleich den Vertreter bestellt, wird vom Gesetzgeber selbst, was die "nach außen hin gebotene Objektivität" angeht, im Verhältnis zu dem Verfahren nach § 119 FlurbG - bzw. hier des Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB - als weniger geeignet eingeschätzt (vgl. BT-Drs. 7/3020 S. 34 mit Hinweis auf die Motive zu § 149 BBauG, s. BT-Drs. 3/336 S. 113 ).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 70.84

    Zur Ausführung einer Flurbereinigung erforderliche Aufwendungen und

    § 19 Abs. 1 Satz 1 FlurbG bringt dies seit der Änderung dieser Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 15. März 1976 (BGBl. I S. 533) verdeutlichend dahin zum Ausdruck, daß die Teilnehmer nur dann zu Beiträgen herangezogen werden können, wenn die Beiträge Aufwendungen ausgleichen sollen, die dem Interesse der Teilnehmer dienen.

    Bestimmend für die Änderung dieser Vorschrift waren die in der Gesetzesnovelle von 1976 vorgesehene Erweiterung und Vertiefung der der Flurbereinigung gestellten Aufgaben (s. dazu vor allem die die §§ 1 und 37 Abs. 1 FlurbG betreffenden Änderungen in Art. 1 Nrn. 1 und 28 des Änderungsgesetzes und die Erläuterungen dazu in BT-Drucks. 7/3020 S. 19 und 25) und die im Zusammenhang damit während der Gesetzesberatungen geäußerte Sorge, "daß Landeskultur, Landesentwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege auslösende Momente für ein Flurbereinigungsverfahren mit nachfolgender Leistungsverpflichtung der landwirtschaftlichen Grundstückseigentümer werden könnten" (BT-Drucks. 7/4169 S. 4 vor III.).

    Die Neufassung des § 19 Abs. 1 Satz 1 FlurbG trägt dem damit zum Ausdruck gebrachten Anliegen der Land- und Forstwirtschaft Rechnung, die finanziellen Verpflichtungen der Teilnehmergemeinschaft auf den notwendigen Rahmen, der vom Interesse der Teilnehmer bestimmt ist, zu beschränken (BT-Drucks. 7/4169 S. 4 zu Art. 1 Nr. 11 a; s. auch Hegele in Seehusen/Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 4. Aufl. 1985, § 19 RdNr. 3 und Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, § 19 FlurbG RdNr. 1).

  • BVerwG, 01.06.2017 - 9 C 4.16

    Bindungswirkung; Einleitungsbeschluss; Enteignung aus besonderem Anlass;

    Dem Gesetzgeber kam es darauf an, den Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens mit dem des Unternehmens so abstimmen zu können, dass die Flurbereinigungsbehörde bei ihren Maßnahmen mit der Verwirklichung des Unternehmens Schritt halten kann (vgl. BT-Drs. 7/3020 S. 30).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 21.94

    Flurbereinigungsrecht: Festsetzung der Wertgleichheit bei nachträglich

    Für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl I S. 533) hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, maßgebender Zeitpunkt für die gemäß § 44 FlurbG vorzunehmende Prüfung der Wertgleichheit von Einlage und Abfindung sei der sich aus den §§ 61 bis 64 FlurbG ergebende Eintritt des neuen Rechtszustandes (BVerwGE 42, 87 [BVerwG 15.03.1973 - V C 4/72]; Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 56.73 - m.w.N.).

    Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, daß der damit bestimmte Zeitpunkt nicht nur für die Ermittlung der Abfindungsansprüche der Teilnehmer, sondern auch für die Gestaltung ihrer Abfindungen im Flurbereinigungsplan maßgeblich sei (vgl. BTDrucks 7/3020, S. 26).

  • BVerwG, 29.04.1998 - 11 C 6.97

    Flurbereinigungsgericht; Vorsitzender; vorschriftsmäßige Besetzung eines

    Insbesondere im Gesetz zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 15. März 1976 (BGBl I S. 533) sind zwar einige Vorschriften der §§ 139 ff. FlurbG geändert worden; sie enthalten aber nur "Anpassungen an die Rechtsentwicklung", insbesondere Anpassungen an die Terminologie des Deutschen Richtergesetzes und die Verwaltungsgerichtsordnung (vgl. die Begründung des RegE, BTDrucks 7/3020, S. 35 ff. zu §§ 139 ff.).
  • BVerwG, 12.07.2007 - 9 B 18.07

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Wertsteigerung; Wertzuwachs; Einlagegrundstück;

  • BGH, 17.11.1983 - III ZR 127/82

    Entschädigung für Nachteile einer vorläufigen Anordnung in der

  • BGH, 28.11.2014 - LwZR 6/13

    Flurbereinigung: Fortsetzung eines an alten Grundstücken bestehenden

  • BVerwG, 29.09.2003 - 9 B 28.03

    Zusammensetzung des Flurbereinigungsgerichts; landwirtschaftliche ehrenamtliche

  • BVerwG, 08.09.1988 - 5 C 8.85

    Landeskultur - Landentwicklung - Förderung - Zweitflurbereinigung - Vereinfachte

  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 72.80

    Flurbereinigungsverfahren - Ausweisung eines öffentlichen Weges - Neuordnung des

  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84

    Flurbereinigung - Vorläufige Anordnung - Begründung einer Grunddienstbarkeit -

  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 C 36.90

    Flurbereinigung - Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung - Gerichtsbesetzung

  • BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 1.92

    Flurbereinigung - Hoffläche - Landwirtschaft

  • BVerwG, 04.02.1991 - 5 B 91.90

    Begünstigtes Agrarland - Abweichende Grundstücksbewertung - Verpflichtung des

  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 9/92

    Maklerlohn für Geldabfindung im Flurbereinigungsverfahrens

  • BVerwG, 29.04.1998 - 11 C 10.97

    Flurbereinigungsgericht; Vorsitzender; vorschriftsmäßige Besetzung eines

  • BVerwG, 27.05.1986 - 5 B 56.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 1.86

    Vorläufige Besitzeinweisung - Befristete Planaufstellung - Anhörungstermin -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2000 - 9a D 72/98

    Vornahme der Wertberechnung eines Flurstückes; Einzuhaltende Formalitäten bei

  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.05.1986 - 5 B 57.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Durchführung

  • BVerwG, 21.08.1986 - 5 CB 17.83

    Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan - Mangel der unzureichenden Begründung

  • OVG Niedersachsen, 11.11.1999 - 15 K 484/97

    Flurbereinigung: wertgleiche Abfindung;; Abfindung; Besitzeinweisung;

  • BVerwG, 20.10.1980 - 5 B 104.79

    Rechtmäßigkeit geringfügiger Änderungen während des Flurbereinigungsverfahrens -

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 25/99

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Beiträge zu den Aufwendungen einer

  • BVerwG, 31.10.1980 - 5 B 91.79

    Anordnung der Trennung des Verfahrens im Fall mehrere unterschiedlicher

  • BVerwG, 12.11.1986 - 5 B 55.86

    Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintretens der

  • VGH Bayern, 24.09.1998 - 13 A 96.3515
  • BVerwG, 08.05.1981 - 5 B 147.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wirksamkeit eines nicht

  • BVerwG, 07.11.1980 - 5 B 92.79

    Abfindungsansprüche im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens - Trennung des

  • BVerwG, 03.11.1980 - 5 B 93.79

    Abfindungsansprüche von mehreren als einheitlicher Klagegegenstand - Vorliegen

  • VGH Bayern, 25.09.1980 - 178 XIII 78
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1980 - VII 356/78
  • VGH Bayern, 24.10.1979 - 110 XIII 78
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1978 - IX G 51/75
  • VGH Hessen, 06.12.1976 - III F 92/76
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1976 - VII 408/76
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.10.1990 - 15 K 3/90
  • VGH Bayern, 18.05.1979 - 13.A - 957/79
  • OLG München, 30.03.1976 - 1 U 5432/75
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