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   BGBl. I 1977 S. 1213   

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BGBl. I 1977 S. 1213 (https://dejure.org/1977,5307)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 14.07.1977, Seite 1213
  • Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude
  • vom 11.07.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BFH, 26.03.1985 - IX R 41/80

    Einkommensteuer - Anschaffungen - Feststellungslast

    Aus der Begründung zum Regierungsentwurf (BTDrucks 8/286 S. 14) lasse sich entnehmen, daß mißbräuchliche Gestaltungen nach der allgemeinen Vorschrift des § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) ausgeschlossen sein sollten.

    Nach der Begründung zum "Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude" vom 14. April 1977 (BTDrucks 8/286 S. 14) beruht die Nr. 2 jedoch auf denselben Überlegungen wie die Nrn. 1 und 3, daß nämlich ein "bloßer Wechsel des Eigentums" nicht schon eine erneute Inanspruchnahme der Vergünstigung nach § 7b EStG 1977 eröffnen solle; der Zweck der Regelung in Nr. 2 kann damit nicht auf wechselseitige, wirtschaftlich sinnvolle Anschaffungsgeschäfte abzielen.

    Nach der Begründung zum Entwurf der Fassung des § 7b EStG 1977 (BTDrucks 8/286 S. 1) wurden damit "vermögenspolitische, städtebauliche und wohnungspolitische Zielsetzungen verfolgt" und außerdem "positive Auswirkungen auf die Mobilität der Wohnungseigentümer" erwartet.

    Die Einbeziehung bereits vorhandener Wohnungen in die Vergünstigung nach § 7b EStG sollte "dazu beitragen, daß sich eine stärkere Eigentumsbildung künftig auch über Umschichtungen im vorhandenen Wohnungsbestand vollzieht"; darüber hinaus sollte diese Maßnahme vor allem auch der Zielsetzung Rechnung tragen, "im Wohnungseigentum liegende Hemmnisse gegen einen Arbeitsplatz- und Wohnortwechsel abzubauen" (BTDrucks 8/286 S. 11).

    Einer Heranziehung der allgemeinen Mißbrauchsvorschrift des § 42 AO 1977 bedarf es somit nur in den Fällen, die noch nicht durch § 7b Abs. 1 Satz 4 Nrn. 1 bis 3 EStG 1977 abgedeckt sind (BTDrucks 8/286 S. 14).

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

    Die Vorschrift geht auf eine Anregung des Bundesrates zurück, der den städtebaulichen und wohnungspolitischen Besonderheiten Berlins Rechnung tragen wollte (BTDrucks 8/286, S. 19).
  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78

    Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG

    Diese die enge Auslegung bestimmende Zielsetzung des Gesetzes wird deutlich bei einem Vergleich der im Streitjahr maßgebenden Gesetzesfassung mit der Neufassung des § 7 b EStG durch das Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude vom 11. Juli 1977 (BGBl I 1977, 1213, BStBl I 1977, 360).

    Mit der Neufassung des Gesetzes, die neben vermögenspolitischen auch wohnungspolitische, städtebauliche und arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen verfolgte (vgl. BT-Drucksachen 8/286 und 8/463), wurde neben der Beschränkung der Steuervergünstigung auf ein Objekt des Steuerpflichtigen die Möglichkeit geschaffen, ein nach einem Erstobjekt noch zur Verfügung stehendes Abschreibungsvolumen auf ein anderes, ein Folgeobjekt, zu übertragen und den gesamten Begünstigungszeitraum auszunutzen (§ 7 b Abs. 5 EStG 1977).

    Wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt, ging davon auch der Gesetzgeber aus (vgl. BT-Drucksachen 8/286 S. 14 und 8/463 S. 2).

  • BFH, 08.03.1983 - VIII R 111/81

    AfA - Einkommensteuer

    Nach der Begründung zum "Entwurf" eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude vom 14. April 1977 (BT-Drucks. 8/286 S. 1) wurden vom Gesetzgeber "vermögenspolitische, städtebauliche und wohnungspolitische Zielsetzungen verfolgt" und außerdem "positive Auswirkungen auf die Mobilität der Wohneigentümer" erwartet.

    In der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drucks. 8/286 S. 11) wurde ausgeführt, die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum habe in den letzten Jahren einen hohen Stand erreicht.

    Die weiteren durch das Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude vom 11. Juli 1977 (BGBl I 1977, 1213) verfolgten Zwecke (die städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielsetzungen sowie die Auswirkungen auf die Mobilität der Wohnungseigentümer) sind zusätzliche Zielsetzungen, die jedoch jede für sich nicht andere Zielsetzungen einschränken oder auch nur den Nebenzweck haben, andere Zielsetzungen einzuschränken.

  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 125/78

    AfA - Gebäude - Inland - Geltungsbereich

    Schließlich sei auch in der Neufassung des § 7 b EStG durch das Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung und Anschaffung bestimmter Wohngebäude vom 11. Juli 1977 eine ausdrückliche Einschränkung auf im Inland belegene Objekte enthalten, was nach der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucksache 8/286) der Klarstellung gedient habe.

    § 7 b EStG in der für das Streitjahr 1973 anzuwendenden Fassung - Neufassung durch das AfA-Neuregelungsgesetz 1964 - enthält zwar im Gegensatz zu den Fassungen davor - ab Einkommensteuergesetz 1958/59 (BGBl I 1958, 473, BStBl I 1958, 412) - und danach - ab Einkommensteuergesetz 1977 (BGBl I 1977, 1213, BStBl I 1977, 360) - keine ausdrückliche Beschränkung der Steuervergünstigung auf im Inland belegene Gebäude.

    In den Gesetzesmaterialien zu § 7 b EStG 1977, der in der Gesetz gewordenen Neufassung den Anwendungsbereich der Vorschrift wieder ausdrücklich auf im Inland belegene Objekte beschränkt, ist in der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucksache 8/286) ausgeführt, es werde klargestellt, daß die begünstigten Gebäude und Eigentumswohnungen im Inland belegen sein müssen.

  • BFH, 19.12.1989 - IX R 171/85

    Keine erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG und §§ 15, 14a BerlinFG nach Umbau

    Die steuerlichen Maßnahmen erfüllten vermögenspolitische, städtebauliche und wohnungspolitische Ziele (vgl. BTDrucks 8/286).

    Dieses Ergebnis, das der allgemeinen Meinung im Schrifttum entspricht (vgl. George, Berliner Steuerpräferenzen, 6. Aufl., § 14a BerlinFG Tz. 14; Sönksen/Söffing, a. a. O., § 14a Tz. 19 b; Blümich/Erhard, § 14a BerlinFG Rz. 21; Littmann/Bitz/Meincke, a. a. O., § 14a BerlinFG Rn. 8; anderer Meinung Söffing, Finanz-Rundschau 1977, 337, 344, unter II. 1. b), wird durch die Gesetzesmaterialien bestätigt, wonach die Vornahme bestimmter Baumaßnahmen an in Berlin belegenen Mehrfamilienhäusern begünstigt werden sollte (vgl. BTDrucks 8/286 S. 15).

  • BFH, 14.02.1996 - X R 127/92

    Ist ein Schwimmbad im Einfamilienhaus nach § 10e EStG abziehbar?

    Zweifelhaft ist schon, ob die allein mit dem Aspekt der Wohnungsbauförderung begründete bisherige Auslegung auch auf § 7 b EStG i. d. F. des Gesetzes vom 11. Juli 1977 (BGBl I 1977, 1213, BStBl I 1977, 360) hätte übertragen werden können.
  • FG Hessen, 28.10.1999 - 13 K 851/99

    Streit i.R.d. Anspruches auf eine Steuerbegünstigung und steuerliche

    Dabei stehen den Abzugsbeträgen die erhöhten Absetzungen nach § 7 b in der jeweiligen Fassung ab Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1964 (Bundesgesetzblatt I Seite 353) und nach § 15 Abs. 1 bis 4 des BerlinFG in der jeweiligen Fassung ab Inkrafttreten des Gesetzes vom 11. Juli 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1213) gleich ( § 10 e Abs. 4 Satz 3 EStG ).

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 8/286 Seite 16) enthält § 15 Abs. 5 BerlinFG eine Sonderregelung, die sicherstellen soll, daß die künftig auch für Berlin geltende Objektbegrenzung nicht zu einer Behinderung des Zuzugs nach Berlin (West) führen kann; denn für Objekte in Westberlin gab es bis dahin keine Objektbeschränkung.

  • BFH, 26.02.1986 - II R 177/83

    Nachträgliche Entstehung der Grunderwerbssteuer bei einer nicht ununterbrochenen

    Daß dieser Wortlaut bewußt im Sinne der genannten Verschärfung gebraucht wurde, ergibt sich aus der Begründung zum Entwurf des GrEStEigWoG (BTDrucks 8/286), wo zu Art. 3 unter B zu § 1 im 2. Absatz ausdrücklich vermerkt wird, daß "verhältnismäßig strenge Anforderungen .

    Die Ausschußmehrheit hielt die Fünfjahresfrist für ausreichend (BTDrucks 8/463, Seite 3 unter I 2g, bb).

  • BFH, 04.04.1979 - II B 48/78

    Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheids - Erwerb eines Einfamilienhaus -

    Ungerechtfertigt sei es, den "Erwerb eines Grundstücks mit einem Einfamilienhaus, ... mit einem Zweifamilienhaus" sowie den "Erwerb einer Eigentumswohnung" unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer zu befreien (vgl. § 1 des Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen vom 11. Juli 1977, BGBl I 1977, 1213, BStBl I 1977, 360 - GrEStEigWoG -), den Erwerb eines Mehrfamilienhauses dagegen nicht.

    Die unterschiedliche grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung beider Erwerbsvorgänge ist sachlich hinreichend gerechtfertigt durch die vermögenspolitischen, arbeitsmarktpolitischen, städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielsetzungen, die näher dargelegt sind in der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude (Bundestags-Drucksache 8/286 vom 14. April 1977 S. 11), ferner durch das Bestreben, die Grunderwerbsteuerbefreiungen beim Erwerb von Wohnraum zu vereinheitlichen (vgl. die erwähnte Bundestags-Drucksache 8/286 S. 17).

  • BFH, 13.02.2003 - X R 6/99

    Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten

  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 59/81

    Zur Rechtswirksamkeit eines Grundstücks-Kaufvertrags

  • BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 90.83

    Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Eigentumswohnung - Verfügungsberechtigung

  • BFH, 21.03.1989 - IX R 58/86

    Höchstbemessungsgrundlage des § 7 b Abs. 1 Satz 3 EStG bei teilentgeltlichem

  • BFH, 11.01.1984 - II R 187/81

    Bedeutung der Gesetzesüberschrift - Auslegung eines Gesetzes - Steuerfreiheit -

  • BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80

    Verfassungsmäßigkeit des außer Kraft getretenen Grunderwerbsteuerrechts in

  • BFH, 08.12.1982 - II R 202/81

    Zur Steuernacherhebung bei Bildung von Wohnungseigentum

  • BFH, 08.11.1977 - VIII R 110/76

    Eigentumswohnung - Nachträgliche Teilung eines Mietwohngrundstücks - Erhöhte

  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 96/76

    Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 56/95

    Erhöhte Absetzungen für Aufwendungen beim Erwerb von im Inland gelegenen

  • BFH, 15.02.1984 - II R 34/82

    Grundstückserwerb - Umbau eines Einfamilienhauses - Sondereigentum -

  • BFH, 10.02.1994 - IV R 5/93
  • BFH, 02.02.1983 - II R 129/79

    Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks durch den

  • BFH, 10.03.1982 - II R 123/80

    Hauspersonalwohnung - Zweifamilienhaus

  • BFH, 23.07.1980 - II R 95/79

    Vergünstigung für Vertriebene, besteht neben der Grunderwerbsteuerbefreiung nach

  • FG Hamburg, 18.09.1995 - III 360/94

    Erhöhte Absetzungen für Eigentumswohnungen; Erwerb einer Hälfte an einer

  • FG Berlin, 27.03.1996 - II 99/91
  • FG München, 17.09.1981 - IV 33/81

    Notariell beurkundete "Vollmachterklärung" als Erwerbsvorgang i.S.d. § 1 Abs. 1

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