Gesetzgebung
   BGBl. I 1980 S. 732   

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BGBl. I 1980 S. 732 (https://dejure.org/1980,15782)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 28.06.1980, Seite 732
  • Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft
  • vom 25.06.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BFH, 30.10.2014 - IV R 61/11

    Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und

    Erst die Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG, die der Mitteilung gemäß § 141 Abs. 2 AO nachgebildet ist (vgl. BTDrucks 8/3673, S. 16), schließt als rechtsgestaltender Verwaltungsakt konstitutiv die Möglichkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für die der Bekanntgabe der Mitteilung nachfolgenden Wirtschaftsjahre aus (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IV R 14/05, BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

    a) § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG in der im Streitfall anzuwendenden Fassung ist auf Vorschlag des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 --LwBestG-- (BGBl I 1980, 732, BStBl I 1980, 400) aufgenommen worden (BTDrucks 8/3673, S. 6).

    Ziel war, den genannten Umstellungszeitpunkt der Gewinnermittlung klarzustellen (BTDrucks 8/3673, S. 15).

    Die Vorschrift dient der Rechtssicherheit" (BTDrucks 8/3673, S. 16).

    Hauptziel des LwBestG war es nämlich, innerhalb der Landwirtschaft für größere Steuergerechtigkeit zu sorgen, weil bisher die tatsächlichen Gewinne --vor allem durch den früheren § 13a EStG a.F.-- nur sehr unzureichend erfasst waren (BTDrucks 8/3673, S. 13; vgl. dazu auch BFH-Urteile in BFHE 197, 223, BStBl II 2002, 147, und in BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

  • BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15

    Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen -

    Erst die Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG, die der Mitteilung gemäß § 141 Abs. 2 AO nachgebildet ist (vgl. BTDrucks 8/3673, S. 16), schließt als rechtsgestaltender Verwaltungsakt konstitutiv die Möglichkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für die der Bekanntgabe der Mitteilung nachfolgenden Wirtschaftsjahre aus (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IV R 14/05, BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

    Ziel der --vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (BTDrucks 8/3673, S. 6) vorgeschlagenen-- Aufnahme des § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG in das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 --LwBestG-- (BGBl I 1980, 732, BStBl I 1980, 400) war es, den genannten Umstellungszeitpunkt der Gewinnermittlung klarzustellen (BTDrucks 8/3673, S. 15).

    Die Vorschrift dient der Rechtssicherheit" (BTDrucks 8/3673, S. 16).

    Hauptziel des LwBestG war es, innerhalb der Landwirtschaft für größere Steuergerechtigkeit zu sorgen, weil bisher die tatsächlichen Gewinne --vor allem durch den früheren § 13a EStG-- nur sehr unzureichend erfasst waren (BTDrucks 8/3673, S. 13; vgl. dazu auch BFH-Urteile in BFHE 197, 223, BStBl II 2002, 147, und in BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

  • BFH, 21.04.1993 - X R 96/91

    Der als dauernde Last abziehbare Nutzungswert einer als Altenteilsleistung

    Eine solche Sonderrechnung bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns sieht § 13 a EStG indes nicht vor; sie wäre im Hinblick darauf, daß die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ein in sich geschlossenes System darstellt (Kleeberg in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 13 a Rdnr. A 37) und der Gewinn für einen Betrieb nur im ganzen ermittelt werden kann (BTDrucks 8/3239, S. 10), materiell-rechtlich nicht vertretbar und unvereinbar mit dem vom Gesetz bezweckten Vereinfachungseffekt.

    Dabei ist ohne Belang, wie groß der Begünstigungseffekt bei Einführung des § 13 a EStG ab dem Wirtschaftsjahr 1974/75 war: Nach Angaben der Bundesregierung waren bei den meisten Betriebssystemen nur 20 bis 25 v. H. der tatsächlichen Gewinne erfaßt worden (BTDrucks 8/3239, S. 9).

    Der Begünstigungseffekt ist durch die Neuregelung im Gesetz vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732) mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 1980/81 verringert worden.

    Die Bundesregierung strebte im Gesetzgebungsverfahren eine mittlere Erfassungsquote von 50 bis 70 v. H. bei etwa 570.000 Betrieben an (BTDrucks 8/3239, S. 8; vgl. auch Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, BTDrucks 8/3673, S. 13).

  • BFH, 22.09.1994 - IV R 82/93

    Leistungen zur Abfindung weichender Erben sind auch insoweit nach § 14a Abs. 4

    Zwar wollte der Gesetzgeber keine allgemeine steuerliche Entlastung für freigebige Zuwendungen schaffen (Urteil in BFHE 143, 461, BStBl II 1985, 614 zu 1. c), sondern hat die Wiedereinführung der Vergünstigung durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte vom 25. Juni 1980 (BGBl 1, 732, BStBl I, 400) damit begründet, daß der für den Betrieb unausweichliche Vorgang der Abfindung weichender Erben deshalb eine Milderung der Belastung erfordere, weil dem Steuerpflichtigen "keine Geldmittel zur direkten Begleichung der Steuerschuld im Gegensatz zu einer Veräußerung zufließen" (BTDrucks 8/3854, S. 5).

    Gerade solche sinnvollen Gestaltungen von Erbregelungen entsprechen einer landwirtschaftlichen Tradition, die für den Gesetzgeber Anlaß gewesen ist, die Steuerermäßigung des § 14a Abs. 4 EStG als Härteregelung nach Einführung der Bodengewinnbesteuerung zu schaffen (BTDrucks 8/3854, S. 5).

    Schließlich entspricht die hier vertretene Auffassung auch den übrigen in der Gesetzesbegründung angegebenen Regelungszwecken der Steuervereinfachung und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (BTDrucks 8/3854, S. 5).

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Das gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG auch bei Landwirten, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, und zwar auch schon für die Zeit, als diese Vorschrift noch nicht durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732) in § 4 Abs. 1 EStG eingefügt worden war (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; vom 7. November 1996 IV R 69/95, BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 06.11.2008 - IV R 6/06

    Freibetrag bei Abfindung weichender Erben, rückwirkendes Ereignis - "Hof" im

    Diese Regelung ist eine agrarpolitische Lenkungsnorm, die der Erleichterung der Abfindung weichender Erben im Interesse der Gesunderhaltung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe dienen soll (Senatsurteil vom 12. September 2002 IV R 28, 29/01, BFHE 200, 279, BStBl II 2002, 813; BTDrucks 8/3854, S. 5, 12/1368, S. 15).
  • BFH, 27.06.1996 - IV R 75/95

    Einkommensteuer; Ermittlung der Wertgrenze für Sonderkulturen im Rahmen der

    Nach der Gesetzesbegründung diente diese Neuregelung zwar der "Gleichbehandlung von Flächen bei Zu- und Verpachtung einerseits und bei anderen Zu- und Abgängen andererseits" (BTDrucks 8/3239 S. 10).

    Es kann daher durchaus in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben, die Zu- und Abgänge der Sondernutzungen in Bagatellfällen wie bisher nicht zu erfassen, damit der vorrangige Zweck des § 13a EStG, die Gewinnermittlung für kleine Betriebe "so einfach wie möglich zu gestalten" nicht vereitelt wird (BTDrucks 8/3239 S.9).

  • BFH, 08.12.1994 - IV R 73/92

    Bei Mitunternehmerschaften erfolgt die Aufteilung der Steuerermäßigung des § 34e

    Ursprünglich sollte die Steuerermäßigung vielmehr das mit der Ermittlung der tatsächlichen Gewinne nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG verbundene sprunghafte Ansteigen der Steuerbelastung gegenüber der Gewinnermittlung nach § 13a EStG ausgleichen (vgl. BTDrucks 8/3239 S. 11 und BTDrucks 8/3673 S. 17; Senatsurteile vom 7. September 1989 IV R 91/88, BFHE 158, 263, BStBl II 1989, 975, und vom 28. November 1991 IV R 45/90, BFHE 166, 538, BStBl II 1992, 458).

    Die für die Steuerermäßigung nach § 34e EStG maßgebenden Gewinngrenzen wurden erst kurz vor Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens auf Vorschlag des Finanzausschusses in die Vorschrift eingefügt (BTDrucks 8/3673 S. 10), um deutlich zu machen, daß die Entlastung nur in einer "Übergangszone" von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung nach §§ 4, 5 EStG wirken soll.

  • BFH, 03.06.2009 - IV B 48/09

    Freibetrag zur Abfindung weichender Erben: keine fristgerechte Verwendung des

    Das entspreche dem Zweck des § 14a Abs. 4 EStG, im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Abfindungen einkommensteuerrechtlich zu erleichtern, weil dem Steuerpflichtigen "keine Geldmittel zur direkten Begleichung der Steuerschuld im Gegensatz zu einer Veräußerung zufließen" (BTDrucks 8/3854, S. 5).
  • BFH, 28.11.1991 - IV R 45/90

    Bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) ist die

    Mit der Steuerermäßigung soll das gegenüber der Gewinnermittlung nach § 13 a EStG mit der Ermittlung der tatsächlichen Gewinne nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG verbundene sprunghafte Ansteigen der Steuerbelastung ausgeglichen werden (vgl. BTDrucks 8/3673 S. 17; Senatsurteil vom 7. September 1989 IV R 91/88, BFHE 158, 263, BStBl II 1989, 975).

    Dieser Freibetrag in Höhe von 3.000 DM ist durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732, BStBl I 1980, 400) aber gerade als Ersatz dafür eingeführt worden, daß Steuerpflichtigen mit Gewinnen aus Sondernutzungen die Steuerermäßigung des § 34 e EStG versagt bleibt (BTDrucks 8/3239 S. 10 f.).

  • BFH, 23.02.1989 - IV R 58/87

    Steuerermäßigung nach § 34e EStG nur für laufende Gewinne

  • BFH, 26.06.1986 - IV R 151/84

    Zum Erfordernis der Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Neueröffnung

  • BFH, 04.03.1993 - IV R 110/92

    Abfindung weichender Erben auch möglich, wenn Hoferbe noch nicht feststeht;

  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88

    Nebenerwerbslandwirt - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Arbeitseinkommen

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 76/95

    Vermehrung oder Verminderung des Vergleichswertes der landwirtschaftlichen

  • BFH, 16.10.1997 - IV R 87/96

    Sonderkulturen bei Gewinnermittlung nach § 13 a EStG

  • BFH, 18.03.1993 - IV R 3/92

    Die Ausübung des Wahlrechts i. S. des § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nur

  • FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 9 V 437/08

    Voraussetzung für eine steuerbegünstigende Verwendung des Erlöses aus der

  • FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06

    Abzug eines Freibetrages nach § 14a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bei

  • BFH, 03.03.1988 - IV R 62/87

    Abfindung weichender Erben liegt vor, wenn weichende Erben vor Hofübergabe, aber

  • FG Baden-Württemberg, 26.04.2001 - 2 K 247/99

    Freibetrag für weichenden Erben trotz späterer Betriebsaufgabeerklärung für den

  • FG Baden-Württemberg, 26.04.2001 - 2 K 248/99

    Freibetrag für weichenden Erben trotz späterer Betriebsaufgabeerklärung für den

  • BFH, 26.04.1989 - I R 163/85

    Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen -

  • BFH, 14.03.1996 - IV R 77/94

    Steuerermäßigung für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte bei

  • FG München, 14.03.2017 - 12 K 1967/14

    Streit wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die

  • FG München, 23.04.1996 - 16 K 3829/92
  • FG München, 25.04.1996 - 8 K 4090/93
  • BFH, 29.11.1984 - IV R 258/82

    Buchführungspflicht - Landwirtschaftlicher Betrieb - Ende der Buchführungspflicht

  • BFH, 21.04.1983 - IV R 80/80

    Buchführungspflicht - Übergang der Buchführungspflicht auf den Pächter -

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