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   BGBl. I 1980 S. 689   

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BGBl. I 1980 S. 689 (https://dejure.org/1980,6793)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 21.06.1980, Seite 689
  • Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz)
  • vom 18.06.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (32)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    § 2 Absatz 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) vom 18. Juni 1980 (Bundesgesetzblatt I Seite 689) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und anderer Gesetze vom 14. September 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 2323) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit er die Gewährung von Beratungshilfe nicht auch in Angelegenheiten des Steuerrechts ermöglicht.

    a) Mit dem Gesetz über die Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen vom 18. Juni 1980 (BGBl I S. 689; Beratungshilfegesetz ) hat der Gesetzgeber die Rechtsuchenden mit geringem Einkommen und Vermögen zu gewährende Hilfe bei der Wahrnehmung von Rechten außerhalb gerichtlicher Verfahren geregelt.

  • FG Niedersachsen, 25.07.2019 - 6 K 298/18

    Feststellung der Zulässigkeit einer unentgeltlichen Rechtsberatung auf dem Gebiet

    Für diese Ungleichheit gibt es jedenfalls im Verhältnis zwischen Rechtsuchenden im Bereich des Sozialrechts und jenen im Bereich des Steuerrechts und erst recht für die damit einhergehende Ungleichbehandlung zwischen Empfängern von steuerrechtlichem und sozialrechtlichem Kindergeld keinen tragfähigen sachlichen Grund." Sinn und Zweck des Beratungshilfegesetzes sei es sicherzustellen, dass Bürger nicht durch ihre finanzielle Lage daran gehindert würden, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sachkundigen Rechtsrats zu verschaffen (BT-Drs 8/3311, Seite 1).
  • BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07

    Zur Auslegung von § 4 Abs 2 S 4 BeratHiG

    Diese Auffassung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil diese Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG mit dem Zweck der Beratungshilfe begründet werden kann, wonach der Gesetzgeber mit der Einführung der Beratungshilfe lediglich hat sicherstellen wollen, dass Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen nicht durch ihre finanzielle Lage daran gehindert werden, sich außerhalb gerichtlicher Verfahren, für die das Institut der Prozesskostenhilfe besteht, sachkundigen Rechtsrat zu verschaffen (vgl. BTDrucks 8/3311 S. 1; BTDrucks 8/3695 S. 1).

    Dadurch soll dem Rechtsanwalt, der das Risiko einer späteren Ablehnung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht tragen soll, die Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe ermöglicht werden (vgl. BTDrucks 8/3695 S. 9).

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) vom 18. Juni 1980 (Bundesgesetzbl. I Seite 689) ist insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, als Beratungshilfe nicht in Angelegenheiten gewährt wird, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig sind.

    Das Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) vom 18. Juni 1980 (BGBl. I S. 689) gewährt Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1984/06

    Verletzung des Willkürverbots durch schlechthin unhaltbare amtsgerichtliche

    Der Gesetzgeber hat keinerlei belegbare Erwägungen zu Antragsfristen und -zeiträumen angestellt (vgl. die Gesetzentwürfe BTDrucks 8/1713, S. 3 und 5; BTDrucks 8/3311, S. 6 und 15; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschussses des Bundestages, BTDrucks 8/3695, S. 2, 4 und 8).
  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07

    Versagung von Beratungshilfe bei anderweitiger Beratungsmöglichkeit verletzt

    § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG) in der Fassung vom 18. Juni 1980 (BGBl I S. 689).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 34 AS 53/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beratungshilfe

    Der Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten geht nur über, soweit der Anspruch überhaupt besteht (vgl. BT-Drucks 8/3311, S. 15 zu § 12 BerHG-RegE).

    Auch die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks 8/3311, S. 15 zu § 12 BerHG-RegE) geht ersichtlich davon aus, dass der Ersatzanspruch nicht vor der Bewilligung von Beratungshilfe übergeht.

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2009 - 5 W 148/09

    Anrechnung vom Gegner zu erstattender Kosten auf die Beratungshilfevergütung

    Auch den von ihnen in Bezug genommenen Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 8/3311, S. 15; 8/3695, S. 9) lassen sich Anhaltspunkte für eine entsprechende Einschränkung der Anrechnung nicht entnehmen.
  • OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10

    Zulässigkeit der Beschwerde in Beratungshilfesachen

    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass § 6 Abs. 2 BerHG nach dem Wortlaut und dem Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 8/3695, Seite 9) die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über eine - ablehnende - Entscheidung des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen ausschließt (s. dazu nur OLG Hamm JurBüro 1984, 1746, OLG Stuttgart, RPfleger 2009, 462; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1364).

    Die Statthaftigkeit der Rechtspflegererinnerung im Fall des Ausschlusses der Beschwerde verstand sich auch bei Erlass des BerHG nach den allgemeinen Regeln; dies hat der Gesetzgeber auch so gesehen (siehe BT-Drs. 8/3695, Seite 9).

  • OLG Brandenburg, 20.05.2011 - 13 Wx 3/11

    Beratungshilfe: Anfechtbarkeit der Entscheidung des Amtsgerichts über die

    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass § 6 Abs. 2 BerHG nach dem Wortlaut und dem Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 8/3695, Seite 9) die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über eine - ablehnende - Entscheidung des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen ausschließt (s. dazu nur OLG Hamm JurBüro 1984, 1746; OLG Stuttgart, RPfleger 2009, 462; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1364).

    Die Statthaftigkeit der Rechtspflegererinnerung im Fall des Ausschlusses der Beschwerde verstand sich auch bei Erlass des BerHG nach den allgemeinen Regeln von selbst; dies hat der Gesetzgeber auch so gesehen (siehe BT-Drs. 8/3695, Seite 9).

  • AG Konstanz, 20.10.2006 - UR II 231/06

    Beratungshilfe: Anforderungen an einen nachträglichen Bewilligungsantrag;

  • OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10

    Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung zur Gewährung von Beratungshilfe

  • OLG Köln, 13.06.2001 - 16 Wx 118/01

    Entscheidung über Beratungshilfe bei Wohnsitzwechsel des Rechtssuchenden

  • BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

  • AG Gemünden/Main, 17.08.2009 - 250 UR II 284/09

    Beratungshilfebewilligung: Voraussetzungen bei nachträglicher Antragstellung

  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 13 Wx 10/10

    Beratungshilfe: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des

  • OVG Bremen, 26.10.2004 - 1 A 282/03

    Arbeitnehmerkammer mit Grundgesetz vereinbar - Arbeitnehmerkammer;

  • LSG Thüringen, 26.01.2009 - L 6 B 256/08

    Gebührenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Anrechnung einer aufgrund

  • LSG Thüringen, 16.01.2009 - L 6 B 255/08

    Gebührenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Anrechnung einer aufgrund

  • AG Konstanz, 17.07.2008 - UR II 90/08

    Beratungshilfe: Voraussetzungen der Bewilligung bei einer nachträglichen

  • AG Konstanz, 03.07.2007 - UR II 91/07

    Gewährung von Beratungshilfe bei Antragstellung erst nach erfolgter Beratung bzw.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2009 - L 1 B 6/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2008 - L 1 B 21/07

    Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG im sozialgerichtlichen

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - Höhe des

  • OLG Köln, 28.11.1994 - 13 W 60/94

    Prozeßkostenhilfe für selbständige Beweisverfahren

  • FG Bremen, 06.06.2007 - 2 K 147/06

    Besteuerung des gezahlten Entgelts für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als

  • OVG Sachsen, 09.10.2009 - 1 D 159/09

    Prozesskostenhilfe; mangelnde Erfolgsaussichten

  • OLG Köln, 04.04.2011 - 17 W 59/11

    Statthaftigkeit der Erinnerung gegen den den Antrag auf Gewährung von

  • SG Aachen, 27.02.2009 - S 9 AS 42/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • VG Stuttgart, 12.03.2002 - A 5 K 11182/98

    Berechnung der Gebühren der Beratungshilfe innerhalb eines Verwaltungsverfahrens

  • LAG Hamburg, 19.04.1989 - 2 Ta 3/89

    Zusammenrechnung von Ehegatteneinkommen; Unterschiedsbetrag;

  • VG Göttingen, 28.04.2004 - 2 A 311/03

    Asylbewerberleistungen; Kompensationstheorie; Rahmengebühr

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