28.03.1950

Bundestag - Drucksache I/784

Änderungsantrag, Urheber: Fraktion der KPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. 1950 S. 83   

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BGBl. 1950 S. 83 (https://dejure.org/1950,778)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 16, ausgegeben am 26.04.1950, Seite 83
  • Erstes Wohnungsbaugesetz
  • vom 24.04.1950

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Mit dem Ersten Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950 (BGBl I S. 83) versuchte der Gesetzgeber, Anreize für den Wohnungsbau zu setzen, und deutete an, dass der zwangsbewirtschaftete Wohnungsmarkt alsbald in die soziale Marktwirtschaft überführt werden solle (vgl. BTDrucks I/567, S. 15).

    Dieser Klärungsprozess reicht in seinen Anfängen zurück bis zum Ersten Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950 (BGBl I S. 83), das zwischen öffentlich gefördertem sozialen Wohnungsbau, frei finanziertem steuerbegünstigten Wohnraum und völlig frei finanziertem Wohnraum unterschied.

  • BGH, 28.04.1965 - VIII ZR 135/63

    Einseitige Mieterhöhungserklärung - Anhebung der Miete auf die zulässige

    Es verneint diese Voraussetzung mit der Begründung, die 1951 vereinbarte Miete von 1, 50 DM je qm Wohnfläche sei der höchstzulässige Mietsatz gewesen, der nach § 27 des 1., Wohnungsbaugesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 24. April 1950 BGBl I 83 für Wohnungen dieser Art überhaupt zugrunde gelegt werden durfte.

    Dem Berufungsgericht war daher nicht verwehrt, seinen Erwägungen über die Höhe der damals (1950/1951) die Kosten deckenden Miete die Untersuchungen und Berechnungen zugrunde zu legen, die den Gesetzgeber zu seiner Regelung der Miethöhe (Höchstsatz = 1,50 DM) im § 27 des 1. Wohnungsbaugesetzes in der alten Fassung vom 24. April 1950 BGBl I 83 veranlaßten, und auf diese Weise festzustellen, die Mieter hätten mindestens in den ersten Jahren ihrer Mietzeit, keine zu niedrige, sondern eher eine zu hohe Miete gezahlt.

  • BVerwG, 14.08.1956 - V B 33.56

    Rechtsmittel

    Der vordem zuständige II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits am2. April 1954 - BVerwG II B 131.53 - zu § 23 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 (BGBl. I S. 83) dahin entschieden:.

    Dieser Auffassung schließt sich der jetzt zuständige V. Senat zu § 7 Abs. 1 und Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes sowohl vom 24. April 1950 (BGBl. I S. 83) als auch vom 25. August 1953 (BGBl. I S. 1047) an.

  • BVerwG, 14.08.1956 - V B 42.56

    Rechtsmittel

    Der vordem zuständige II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits am2. April 1954 - BVerwG II B 131.53 - zu § 23 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 (BGBl. I S. 83) dahin entschieden:.

    Dieser Auffassung schließt sich der jetzt zuständige V. Senat zu § 7 Abs. 1 und Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes sowohl vom 24. April 1950 (BGBl. I S. 83) als auch vom 25. August 1953 (BGBl. I S. 1047) an.

  • BFH, 28.04.1970 - II 109/65

    Entwicklung der Verhältnisse - Definitionsbereich der Normen - Elemente des

    Mit dem Wortlaut dieses Formulars erklärte sie die Absicht, auf dem erworbenen Grundstück innerhalb von drei Jahren ein Gebäude zu errichten, dessen anrechenbare Grundfläche aller Räume zu mehr als 80 v. H. auf Wohnungen und Wohnräume entfällt, die nach § 7 des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 -- I. WoBauG -- (BGBl I 1950, 83) grundsteuerbegünstigt sind.
  • BGH, 09.05.1979 - III ZR 54/78

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Zug-um-Zug-Urteils

    Die für diesen Zweck bereitgestellten Mittel sind keine "öffentlichen Mittel" im Sinne des I. und II. WoBauG (vgl. § 6 Abs. 2 Buchst. c II. WoBauG; § 3 Abs. 2 Buchst. c I. WoBauG vom 24. April 1950 - BGBl I 83).
  • BGH, 02.11.1978 - III ZR 52/77

    Klage auf zusätzliche Leistungen infolge Überlassen von geförderten Wohnungen an

    Allerdings erfaßt der Begriff der "öffentlichen Mittel" nach § 3 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes idF vom 25. August 1953 sämtliche Mittel des Bundes, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, die von ihnen zum Bau von Wohnungen für die breiten Schichten des Volkes bestimmt sind; während es sich nach der Fassung des Gesetzes vom 24. April 1950 (BGBl I 83) um Förderungsmittel handeln mußte, die in Form von zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen oder Zuschüssen gewährt worden waren.
  • BGH, 16.12.1971 - III ZR 204/69

    Zur Frage des Rechtswegs bei Streitigkeiten über die Ablösung von

    Dazu zählen die in öffentlichen Haushalten gesondert ausgewiesenen Wohnungsfürsorgemittel für Angehörige des öffentlichen Dienstes nicht (§ 3 Abs. 2 a I. WoBauG vom 24. April 1950-BGBl I 83; § 6 Abs. 2 c II. WoBauG).
  • BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
    Als das öffentliche Baudarlehen bewilligt wurde, galt allerdings noch das Erste Wohnungsbaugesetz in seiner ursprünglichen Fassung - I. WoBauG a.F. - vom 24. April 1950 (BGBl. I S. 83).
  • BVerwG, 26.08.1975 - 8 B 7.75

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Abgrenzung der "öffentlichen

    Danach sind öffentlich gefördert solche nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig gewordene neugeschaffene Wohnungen, auf die das Zweite Wohnungsbaugesetz - II. WoBauG - nicht anzuwenden ist, für deren Errichtung öffentliche Mittel im Sinne von § 3 des Ersten Wohnungsbaugesetzes - I.WoBauG - vom 24. April 1950 (BGBl. I S. 83) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1953 (BGBl. I S. 1047 [mit späteren hier unerheblichen Änderungen]) als Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung der Gesamtkosten des Bauvorhabens oder der Kapitalkosten eingesetzt worden sind.
  • BGH, 01.12.1965 - VIII ZR 14/64

    Anhebung einer Miete auf Höhe der Kostenmiete - Bedeutung des Zeitpunkts der

  • BGH, 14.01.1970 - VIII ZR 125/68

    Begrenzung des Mietzinses für die Dauer eines Wohnungsbesetzungsrechts auf Grund

  • BFH, 17.10.1962 - II 203/60 U

    Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen als Eigenheim bei teilweise

  • BFH, 14.06.1961 - II 128/58 U

    Grunderwerbsteuerbefreiung für den Wohnungsbau - Grundsteuerbegünstigung eines

  • BVerwG, 10.06.1975 - VIII B 46.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung öffentlicher

  • BFH, 06.09.1963 - III 160/60 S

    Beginn der Zehnjahresfrist für die Inanspruchnahme der Grundsteuervergünstigung

  • BFH, 10.11.1961 - VI 250/60 U

    Bewertung von Errichtungszuschüssen bei ungewöhnlich gering vermieteten Wohnungen

  • BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60

    Vermietung einer Wohnung ohne wohnungsbehördliche Genehmigung - Befreiung von

  • BFH, 10.02.1967 - III 112/63

    Herabsetzung der Hypothekengewinnabgabe-Schuld auf Null bei Nichtaufstellung

  • BGH, 28.04.1965 - VIII ZR 162/63

    Umfang des richterlichen Ermessens im Rahmen von § 19 Abs. 2 des

  • BVerwG, 14.11.1963 - VIII C 249.63

    Zwischenfinanzierung eines Bauvorhabens durch öffentliche Darlehen -

  • BVerwG, 17.12.1962 - VIII B 65.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 41.60

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.02.1961 - VIII ZR 40/60
  • BGH, 17.01.1968 - VIII ZR 162/65

    Begründung eines Mietverhältnisses nach Ablauf der Grundsteuervergünstigung -

  • BFH, 24.07.1963 - II 98/61 U

    Freistellung des Errichters eines Gebäudes von der Grunderwerbssteuer ohne

  • BFH, 28.03.1962 - II 176/57 U

    Gewährung eines Darlehens durch einen Gesellschafter als steuerpflichtige

  • BVerwG, 05.07.1955 - V B 259.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.10.1959 - VII C 160.57

    Rechtsmittel

  • BFH, 15.02.1957 - III 203/55 S

    Bestimmung der Nutzung von Wohnraum für Dauerwohnzwecke - Vorraussetzungen der

  • BVerwG, 27.04.1956 - V B 3.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.08.1955 - V B 98.55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1964 - VII ZR 169/62

    Rechtsmittel

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