29.06.1964

Bundestag - Drucksache IV/2442

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1965 S. 1356   

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BGBl. I 1965 S. 1356 (https://dejure.org/1965,6288)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 22.09.1965, Seite 1356
  • Gesetz zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG)
  • vom 15.09.1965

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Von dem Grundsatz, daß die Verjährung von Abgabenansprüchen mit dem Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, macht aber bereits der vom Berufungsgericht nicht berücksichtigte, für den hier umstrittenen Zeitabschnitt jedoch maßgebliche § 145 Abs. 2 Nr. 1 RAO in der Neufassung durch das Änderungsgesetz vom 15. September 1965 (BGBl. I S. 1356) Ausnahmen, indem u.a. bestimmt ist, daß die Verjährung bei der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die Steuererklärung für den jeweiligen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf die Entstehung des Steueranspruchs folgt.
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    Das Berufungsgericht hat weiter aus der von ihm in die landesrechtliche Verjährungsregelung einbezogenen Vorschrift des § 148 der Reichsabgabenordnung in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 15. September 1965 (BGBl. I S. 1356) - AO - geschlossen, das durch die Verjährung bewirkte Erlöschen des Beitragsanspruchs der Gemeinde beseitige nicht nur die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, die noch ausstehende Beitragszahlung zu leisten, sondern berechtige ihn darüber hinaus, die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG erbrachte Vorausleistung zurückzufordern.
  • BFH, 18.12.1991 - X R 38/90

    - Berichtigung von Rechtsfehlern gem. § 177 AO 1977 nach Eintritt der

    Inwieweit Verjährung eingetreten war, bestimmt sich gemäß Art. 97 § 10 EGAO 1977 nach den §§ 143 ff. der Reichsabgabenordnung (AO) i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 143/88

    Spendenbescheinigungen - Spendenabwicklung - Parteispenden

    Die Verjährung richtet sich gemäß Art. 97 § 10 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO 1977) noch nach den §§ 143 ff. der Reichsabgabenordnung (AO) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 15. September 1965 - AOÄndG - (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643), weil der hier strittige Steueranspruch für 1976 mit Ablauf des Jahres 1976 entstanden ist (§ 36 Abs. 1 EStG).
  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

    Durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) vom 15. September 1965 (BGBl I S. 1356) sind die Bestimmungen des § 330 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 RAbgO a.F. ersatzlos gestrichen worden; durch diese gesetzliche Neuregelung sind die in dem Senatsurteil aufgestellten Grundsätze über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der ordentlichen Gerichte und der Finanzgerichte gegenstandslos geworden.
  • BFH, 29.11.1973 - VI R 79/73

    Verwendung des Bausparguthabens als Ersatz für zum Wohnungsbau verwendete

    Für die Frage, ob sich die Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung von Wohnungsbau-Prämien nach den §§ 144, 145 AO i. d. F. des AOÄG vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643) oder nach den vorher geltenden Vorschriften richtet, ist maßgebend, wann der Anspruch auf die Wohnungsbau-Prämie, die zurückgefordert werden soll, entstanden ist.

    Seit dem Inkrafttreten des AOÄG vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643) verjährten Rückforderungsansprüche zwar in fünf Jahren (vgl. Urteil des BFH vom 28. April 1972 VI R 74/70, BFHE 106, 177, BStBl II 1972, 812).

  • BFH, 10.10.1972 - VII R 117/69

    Verjährung hinterzogener Steuern; Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo

    Das ergebe sich unter anderem als Umkehrschluß aus § 146a Abs. 2 AO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356).
  • BFH, 04.12.1967 - GrS 4/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Klage -

    Sachverhalt: Der II. Senat des BFH beschloß am 20. Juni 1967, BStBl III 1967, 471, die Entscheidung des Großen Senats des BFH über die Rechtsfrage herbeizuführen, ob die Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht der Hauptsache -- FG -- gemäß § 69 Abs. 3 FGO vom 6. Oktober 1965 (BGBl I 1965, 1477) zulässig ist, wenn noch eine Klage (Berufung) wegen Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 2 FGO (§ 251 Satz 1 AO a. F., § 242 Abs. 2 AO unter Berücksichtigung der Änderungen durch die FGO und das Gesetz zur Änderung der AO und anderer Gesetze vom 15. September 1965, BGBl I 1965, 1356) anhängig ist.
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 85.88

    Handlung einer unzuständigen Behörde - Unterbrechung der Verjährung

    Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, für den Fall, daß die schriftlichen Mahnungen mit Zahlungsaufforderungen der Beklagten vom 19. Dezember 1975 und 17. Dezember 1976 dem Kläger zugegangen und geeignet gewesen sein sollten, nach Maßgabe der gemäß Art. 97 § 14 Abs. 2 Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO 1977) vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3314) insoweit anwendbaren Vorschriften der §§ 143 ff. der Reichsabgabenordnung in ihrer Fassung durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 15. September 1965 (BGBl. I S. 1356) - RAO n.F. - die bis dahin jeweils laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen, habe jeweils mit Ablauf des 31. Dezember, zuletzt also mit Ablauf des 31. Dezember 1976, eine neue fünfjährige Verjährungsfrist zu laufen begonnen.
  • BFH, 08.03.1989 - II R 63/86

    Verjährung von Erbschaftsteueransprüchen

    Nach der Gesetzesbegründung (vgl. BTDrucks IV/2442, S. 12) sollen durch diese Regelung Schwierigkeiten vermieden werden, "die dann auftreten könnten, wenn der Erbe oder ein anderer Begünstigter erst nach Jahren Kenntnis von seinem Erwerb erhält und deshalb auch nicht in der Lage ist, seiner Anmeldepflicht nach § 26 des Erbschaftsteuergesetzes so rechtzeitig nachzukommen, daß die Veranlagung vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgen kann, die sich bei Anwendung des Abs. 1 des § 145 AO i. d. F. ab 1. Januar 1966 ergibt".
  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 11/82

    Beginn der Betriebsprüfung - Personengesellschaft - Hemmung der Verjährung

  • BFH, 08.02.1983 - VII R 93/76

    Angabe des Schuldgrundes - Pfändungsverfügung - Zahlungsverpflichtung -

  • BFH, 19.12.1979 - I R 23/79

    Ablaufhemmung der Verjährung - Verjährung - Betriebsprüfung -

  • BFH, 02.12.1992 - X B 12/92

    Voraussetzungen für Zurückweisung eines Steuerberaters als Prozeßbevollmächtigten

  • BFH, 23.06.1993 - X R 214/87

    Änderung bestandskräftiger Veranlagung zur Umsatzsteuer (USt) - Ablaufhemmung der

  • BFH, 08.03.1979 - IV R 75/76

    Einkommensteuererklärung - Steuererklärung - Zahlungsaufforderung -

  • BSG, 02.03.1973 - 3 RK 2/71

    Beitreibung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge durch die Krankenkasse -

  • BFH, 28.04.1972 - VI R 74/70

    Rückforderung von Wohnungsbau-Prämie - Anspruch des Finanzamts - Verjährung -

  • BFH, 25.10.1973 - IV R 80/72

    Besorgnis der Befangenheit - Senat - Richter - Ausschließungsgrund - Mitwirkung -

  • FG Hamburg, 11.04.1997 - V 26/91

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Unzulässigkeit der Klage mangels Umstellung

  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

  • BFH, 10.06.1966 - VI 261/64

    Gewährung von Arbeitslohn in geldwerten Gütern

  • BFH, 19.12.1973 - VI B 105/73

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verhältnis im Zeitpunkt der

  • BFH, 08.10.1976 - VI R 251/74

    Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle - Hemmung der Verjährung - Rückforderung

  • BFH, 10.12.1971 - III R 35/71

    Einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren - Gemeiner Wert von Anteilen

  • BFH, 30.01.1985 - I R 12/82

    Einkommensteueranspruch - Beginn der Verjährung - Rückwirkender Wegfall einer

  • BFH, 06.05.1975 - VII R 109/72

    Schriftliche Zahlungsaufforderung - Verjährung - Verjährungsunterbrechung -

  • BFH, 03.11.1970 - VII R 43/69

    Aussetzung der Vollziehung - Rechtsschutzbedürfnis - Ablehnung der einstweiligen

  • BFH, 12.04.1988 - VIII R 177/84

    Steueranspruch - Verjährung - Unterbrechung - Schriftliche Zahlungsaufforderung

  • BFH, 29.01.1988 - X S 5/87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 8.86

    IHK - Verjährung einer Beitragsforderung - Kammerbeitragsforderung

  • BFH, 15.12.1982 - II R 72/81

    Grunderwerbsteueranspruch - Verjährungsfrist - Betriebsprüfung - Hemmung der

  • BFH, 02.12.1977 - III R 117/75

    Beendigung der Ablaufhemmung - Tod des Steuerhinterziehers

  • BFH, 17.04.1985 - I R 128/82

    Wirksamkeit der Abtretung eines steuerrechtlichen Erstattungsanspruchs

  • BFH, 18.05.1977 - I R 36/75

    Prüfungsmaßnahmen des Finanzamtes - Hemmung der Verjährung - Betriebsprüfung -

  • BFH, 12.07.1974 - III R 88/73

    Einheitswertfeststellung - Zulässigkeit - Verjährung der Steuern - Fehlendes

  • BFH, 22.05.1974 - I R 259/72

    Körperschaftsteuerbescheid - GmbH - Anfechtung - Rechtsnachfolgerin - Hemmung -

  • BFH, 13.08.1975 - VI R 90/73

    Berlinzulage - Arbeitslohn - Lohnsteueraußenprüfung - Zu Unrecht gewährte Zulage

  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 65/68

    Ermittlungen eines Betriebsprüfers - Deckung durch Prüfungsauftrag -

  • BFH, 20.05.1966 - III 189/63
  • BFH, 31.08.1977 - II R 27/76

    Rechtswirkungen - Verjährungsunterbrechung - Rechtswirkungen einer Anlaufhemmung

  • BFH, 27.07.1977 - I R 65/75

    Verjährungsablaufhemmung - Anfechtungsakt - Rechtsbehelfsverfahren - Anhängigkeit

  • BFH, 10.03.1970 - II B 7/70

    Nacherhebung von Grunderwerbsteuer - Aufgabe des begünstigten Zwecks -

  • BVerwG, 28.08.1969 - I C 40.68

    Begriff des Justizverwaltungsaktes und seine Abgrenzung - Streitigkeiten über die

  • BFH, 30.10.1975 - IV R 15/72

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/85

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung als verdeckter Vorteil - Eintritt

  • BFH, 20.01.1967 - VI 371/65

    Zustimmung eines Steuerpflichtigen zur Änderung eines Steuerbescheids als

  • BFH, 29.11.1973 - VI R 31/72

    "Unverzügliche" Verwendung der Bausparsumme grundsätzlich nur, wenn innerhalb von

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