02.12.1971

Bundestag - Drucksache VI/2883

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1972 S. 1713   

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https://dejure.org/1972,6530
BGBl. I 1972 S. 1713 (https://dejure.org/1972,6530)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 98, ausgegeben am 12.09.1972, Seite 1713
  • Gesetz zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen
  • vom 08.09.1972

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (36)

  • BFH, 26.04.2017 - I R 27/15

    Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG - Keine Berücksichtigung fiktiver

    b) Nach der zu § 6 AStG in seiner Ursprungsfassung (a.F.) des Gesetzes zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen (Außensteuerreformgesetz) vom 8. September 1972 (BGBl I 1972, 1713, BStBl I 1972, 450) ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteil in BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615) ist § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. dahin auszulegen, dass er nur für die Fälle auf § 17 EStG verweist, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt die Anschaffungskosten übersteigt (zustimmend Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 14. Mai 2004 --Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes--, BStBl I 2004, Sondernummer 1/2004, 3, Tz. 6.1.3.3).
  • BFH, 19.01.1994 - I R 93/93

    Außensteuer - Unangemessener Zins - Korrekturbetrag - Darlehn - Ausland - Eigenes

    Dies folgt aus dem Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages anläßlich der Beratung des AStG (vgl. BTDrucks VI/3537, S. 3).
  • BFH, 10.06.1992 - I R 105/89

    Rechtsmissbrauch durch Zwischenschaltung von Basisgesellschaften im Ausland

    bb) Aus der Regierungsbegründung zum Entwurf des AStG (vgl. BTDrucks VI/2883, Rdnrn. 13, 30, 83) folgt, daß die Bundesregierung die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG als ein zusätzliches Instrumentarium ansah, um der Nutzung von Basisgesellschaften zwecks Erzielung ungerechtfertigter Steuervorteile entgegenzuwirken.

    Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages hat sich dieser Beurteilung angeschlossen (vgl. zu BTDrucks VI/3537, S. 1).

    Bei einer entsprechenden Bewertung der §§ 7 ff. AStG ist zu beachten, daß sowohl nach den Leitsätzen der Bundesregierung vom 17. Dezember 1970 (vgl. Abschn. IV, 1. Gesetzesleitsatz, wiedergegeben bei Flick/Wassermeyer/Becker, Kommentar zum Außensteuerrecht, § 7 AStG, Gesetzesmaterialien) als auch nach der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks VI/2883, Rdnrn. 27 ff., 83 ff.) die Vorschriften auch der Bewältigung des Zentralproblems der "Steuerflucht" durch die Einschaltung sog. Basisgesellschaften dienten, wie es im Steueroasenbericht der Bundesregierung (vgl. BTDrucks IV/2412) dargestellt wurde.

  • BFH, 23.10.1991 - I R 40/89

    Ausländische Basisgesellschaften - Logisch vorrangige Anwendung - Mißbrauch von

    bb) Aus der Regierungsbegründung zum Entwurf des AStG (vgl. BTDrucks VI/2883, Rdnrn. 13, 30, 83) folgt, daß die Bundesregierung die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG als ein zusätzliches Instrumentarium ansah, um der Nutzung von Basisgesellschaften zwecks Erzielung ungerechtfertigter Steuervorteile entgegenzuwirken.

    Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages hat sich dieser Beurteilung angeschlossen (vgl. zu BTDrucks VI/3537, S. 1).

    Bei einer entsprechenden Bewertung der §§ 7 ff. AStG ist zu beachten, daß sowohl nach den Leitsätzen der Bundesregierung vom 17. Dezember 1970 (vgl. Abschn. IV, 1. Gesetzesleitsatz, wiedergegeben bei Flick/Wassermeyer/Becker, Kommentar zum Außensteuerrecht, § 7 AStG, Gesetzesmaterialien) als auch nach der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks VI/2883, Rdnrn. 27 ff., 83 ff.) die Vorschriften auch der Bewältigung des Zentralproblems der "Steuerflucht" durch die Einschaltung sog. Basisgesellschaften dienten, wie es im Steueroasenbericht der Bundesregierung (vgl. BTDrucks IV/2412) dargestellt wurde.

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2018 - 6 K 1775/16

    Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb gemäß § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um den

    Zudem handele es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag um inländische Einkünfte, wie der Gesetzgeber bereits in der Begründung zu § 10 AStG in seiner ursprünglichen Fassung (vgl. BT-Drucks. VI/2883, S. 19) zum Ausdruck gebracht habe.

    Wie sich aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen (BTDrucks. VI/2883, S. 19) ergebe, sollten durch die Hinzurechnungsbesteuerung Einkünfte, die vom Ort der Investitions- und Unternehmenstätigkeit mit Hilfe der Errichtung von Zwischengesellschaften künstlich ins Ausland verlagert werden, steuerlich weiter im Inland erfasst werden.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Begründung des Regierungsentwurfs des AStG (BTDrucks. VI/2883, S. 19).

  • BFH, 20.10.1983 - IV R 175/79

    Steuergesetze - Analogieschluß - Rechtssicherheit

    Um für die Behandlung von Schachtelbeteiligungen bei der Gewerbekapitalsteuer eine Gleichstellung mit den Kapitalgesellschaften zu erzielen, hat der Gesetzgeber durch das Außensteuerreformgesetz (AStRG) vom 8. September 1972 (BGBl I 1972, 1713, BStBl I, 450) das für die Kapitalgesellschaften nach § 102 Abs. 2 BewG im Rahmen der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu berücksichtigende Schachtelprivileg auch für Personengesellschaften und Einzelunternehmer - und zwar in Form einer entsprechenden Kürzung des Einheitswerts gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 4 GewStG - eingeführt (vgl. Amtl. Gesetzesbegründung in BTDrucks VI/2883 Nr. 152 S. 34).

    Die Vorschriften des § 102 Abs. 2 BewG und des § 12 Abs. 3 Nr. 4 GewStG, die durch das AStRG (BGBl I 1972, 1713, 1722) in das BewG bzw. GewStG eingefügt worden sind, sollten der Verwirklichung dieses Gesamtplans dienen.

    Es war eindeutig geplant, die Begünstigung bei der Gewerbekapitalsteuer für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmer in gleicher Weise wirken zu lassen (vgl. BTDrucks VI/2883 Nrn. 152 und 156; Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, 5. Aufl., Anm. 60 a zu § 12).

  • BFH, 27.07.1988 - I R 147/83

    Eine verdeckte Einlage ist mangels Entgelt keine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1

    Da die verdeckte Einlage einer Beteiligung gleichzeitig deren unentgeltliche Übertragung ist, muß insoweit Entsprechendes gelten (vgl. auch § 6 des Außensteuergesetzes und BTDrucks VI/2883 Nr. 24).
  • BFH, 21.08.1996 - I R 186/94

    Gewerbesteuer-Kürzungen bei Schachtelbeteiligungen

    Die Verweisung in § 9 Nr. 7 Satz 3 GewStG auf § 26 Abs. 5 Sätze 2 und 3 KStG 1977 dürfte ausschließlich aus redaktionellen Vereinfachungsgründen erfolgt sein, um den Gesetzeswortlaut in § 9 GewStG nicht zu überfrachten (vgl. auch die Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen, BTDrucks. VI/2883 S. 29 sowie dazu den Bericht des Finanzausschusses zu BTDrucks. VI/3537 S. 6).

    Diese Vorschrift wurde (ebenso wie § 102 Abs. 2 BewG und wie § 19a Abs. 2 bis 5 KStG a. F. als die Vorgängervorschrift zu § 26 Abs. 2 bis 5 KStG 1977) durch das Gesetz zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen vom 8. September 1972 (BGBl I 1972, 1713) in das Gewerbesteuergesetz eingefügt.

  • BFH, 05.12.1990 - I R 94/88

    Einkunftserzielung aus Geschäftsbeziehungen - Gewinneinkünfte -

    In dessen Bericht (vgl. BTDrucks VI/3537, S. 3) heißt es:.

    Wie die Einzelbemerkungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (vgl. BTDrucks VI/3537, S. 3 "zu § 1 AStG") zeigen, ist unter der Umsatzrendite der aus dem Umsatz erzielbare Rohgewinn zu verstehen.

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Annahme einer Vermögensverwaltung i.S. der §§ 20 und 21 EStG Geschäftsbeziehungen schlechthin ausschließt (vgl. Schmidt, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl., § 15 Anm. 10) oder ob unter diesem Gesichtspunkt auch "Private" i.S. des Berichtes des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (vgl. BTDrucks VI/3537, S. 3) unter § 1 AStG fallen können.

  • BFH, 02.07.1997 - I R 32/95

    Abzug der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) vom Hinzurechnungsbetrag

    Über die Einebnung ungerechtfertigter Steuervorteile hinaus sollte das Gesetz allerdings zu keiner Steuerverschärfung führen (vgl. hierzu insbesondere die Ausführungen in der Gesetzesbegründung, BTDrucks VI/2883, S. 27, 28, 30, 32; vgl. auch schriftlichen Bericht des Finanzausschusses zu BTDrucks VI/3537).
  • BFH, 05.12.1990 - I R 28/90

    Berücksichtigung von Einkünften aus Geschäftsbeziehungen zum Ausland mit einer

  • BFH, 20.04.1988 - I R 197/84

    Ausländische Kapitalgesellschaft - Im Ausland steuerbefreite Einkünfte -

  • BFH, 28.02.1990 - I R 43/86

    Realisierung von Verlusten - Verdeckte Einlage - GmbH-Anteile - Schweizerische

  • BFH, 03.11.1982 - I R 3/79

    Verfassungsmäßigkeit - Verfassungswidrigkeit des DBA-Schweiz 1971 - Aussetzung

  • FG Düsseldorf, 28.03.2014 - 6 K 4087/11

    Teilwertabschreibung auf verzinsliche eigenkapitalersetzende Darlehensforderungen

  • FG München, 25.03.2015 - 1 K 495/13

    Wegzugsbesteuerung: Keine Verrechnung fingierter Veräußerungsgewinne mit

  • BFH, 13.11.1996 - I R 3/96

    Voraussetzung der Hinzurechnungsbesteuerung von Einkünfte aus der Veräußerung von

  • BFH, 17.07.1985 - I R 104/82

    Steuervergünstigung - Schachteldividende - Zwischengesellschaft -

  • FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03

    Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG:

  • BFH, 26.01.1977 - VIII R 109/75

    Einbringen eines Einzelunternehmens - Gewährung von Gesellschaftsrechten -

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2018 - 6 K 2814/16

    Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb gemäß § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um den

  • BFH, 05.06.2002 - I R 115/00

    Sachliche Unbilligkeit; Begrenzung des Verlustrücktrags einer

  • FG Düsseldorf, 16.06.2009 - 8 K 3412/06

    Hinzurechnung der Gewinnausschüttung einer polnischen Kapitalgesellschaft gemäß §

  • BFH, 05.11.1992 - I R 38/92

    Voraussetzungen für Verlustvortrag und Verlustrücktrag

  • FG Düsseldorf, 28.09.2004 - 6 K 5917/00

    Hinzurechnungsbesteuerung; Zwischengesellschaft; Finanzierungsaufwendungen;

  • BFH, 16.04.1986 - I R 32/84

    Fortsetzungsfeststellungsantrag - Hilfsweiser Antrag - Vorlage von Bilanzen und

  • BFH, 29.10.1986 - II R 226/82

    Aktien einer ausländischen produzierenden Kapitalgesellschaft als

  • BFH, 29.08.1984 - I R 154/81

    Gewerbeertrag - Anteile an einer Kapitalgesellschaft - Gewinne aus der

  • BFH, 10.11.1983 - IV R 62/82

    Rechtsmißbrauch - Domizilgesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung

  • BFH, 05.10.2009 - I B 35/09

    Kürzung von Zurechnungsbeträgen gemäß § 14 Abs. 2 AStG im Wirtschaftsjahr 2000

  • FG Düsseldorf, 09.11.2004 - 6 K 5917/00
  • BFH, 28.09.1988 - I R 91/87

    Zwischeneinkünfte - Zurechnung negativer Zwischeneinkünfte

  • FG Hamburg, 12.12.2012 - 2 K 101/11

    Internationales Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 7 GewStG a.F.: keine Kürzung für

  • BFH, 18.09.1985 - II R 226/82

    Bedeutung der Frage des Vorliegens von Betriebsvermögen bei im Eigentum von

  • BFH, 26.10.1977 - VIII R 146/74

    Möglichkeit einer steuerneutralen Einbringung - Zwang der Gewinnaufdeckung -

  • FG Köln, 25.06.1998 - 2 K 7268/94

    Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen im Wege des

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