22.11.1974

Bundestag - Drucksache 7/2843

Bericht und Antrag, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1974 S. 3610   

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https://dejure.org/1974,8108
BGBl. I 1974 S. 3610 (https://dejure.org/1974,8108)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 139, ausgegeben am 21.12.1974, Seite 3610
  • Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
  • vom 19.12.1974

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (300)

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 794/14

    Berufsunfähigkeitsrente - versicherungsförmige Lösung

    Diese Wahlmöglichkeit ist eine Regelung zugunsten des Arbeitgebers (vgl. BT-Drs. 7/1281 S. 25 f.) .

    Durch die Wahlmöglichkeit soll dem Arbeitgeber insbesondere auch der Abschluss von Direktversicherungen für bereits längere Zeit im Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer erleichtert werden (vgl. BT-Drs. 7/1281 S. 26) .

    Ausweislich der Gesetzesbegründung dient die Fristbestimmung dazu, dem Arbeitnehmer möglichst bald Klarheit über die nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis entstandene Rechtsposition zu verschaffen (BT-Drs. 7/1281 S. 26) .

    Diese Erklärungspflicht dient der Rechtssicherheit sowohl des Arbeitnehmers als auch des Versicherers (BT-Drs. 7/1281 S. 26) .

  • BGH, 08.06.2016 - IV ZR 346/15

    Betriebliche Altersversorgung: Inanspruchnahme des Rückkaufswerts der

    Durch die Verfügungsbeschränkungen des § 2 BetrAVG soll im Rahmen des rechtlich Möglichen die bestehende Anwartschaft für den Versorgungszweck erhalten bleiben (BT-Drucks. 7/1281 S. 26).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung bereits entschieden, dass zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung iS von § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V auch Renten gehören, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung iS des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974 (BGBl I 3610 [BetrAVG], zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2007 [BGBl I 2838]) gezahlt werden (vgl zB Urteile vom 25.4.2007, B 12 KR 25/05 R, SuP 2007, 653 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen mit Beschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 7.4.2008, 1 BvR 1924/07, WM 2008, 1114 ff = Die Beiträge Beilage 2008, 264 ff - und vom 12.12.2007, B 12 KR 6/06 R, USK 2008, 98 - Verfassungsbeschwerde anhängig unter 1 BvR 739/08 - jeweils mwN).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 11.10.2001 (B 12 KR 4/00 R, USK 2001-38 = Die Beiträge Beilage 2002, 213 ff) ausgeführt, dass zwar in der Begründung der Entwurfsverfasser zu § 180 Abs. 5 bis 8 RVO auf § 1 Abs. 1 BetrAVG hingewiesen worden ist (BT-Drucks 9/458 S 35), in den Gesetzestext jedoch weder der in dieser Begründung enthaltene Klammerzusatz "(vgl. § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974, BGBl I 1974, 3610)" noch der Begriff der "Versorgungszusage" aufgenommen wurde.

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