12.04.1976

Bundestag - Drucksache 7/5059

Unterrichtung, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 2221   

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https://dejure.org/1976,3844
BGBl. I 1976 S. 2221 (https://dejure.org/1976,3844)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 105, ausgegeben am 25.08.1976, Seite 2221
  • Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes
  • vom 18.08.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Allerdings ist, was die Würdigung nach § 34 BBauG anlangt, nunmehr auf die durch das Gesetz vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2221) geschaffene neue Fassung dieser Vorschrift abzustellen (BGBl. I S. 2256 - BBauG 1976 - vgl. Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 12.76 - S. 9).
  • VG Sigmaringen, 30.01.2014 - 2 K 2218/12

    Personen nach § 197 Abs. 1 Satz 1 BauGB; Reichweite der Auskunftspflicht

    Die Regelung spiegelt die Wertung des Gesetzgebers wider, der eine gesetzliche Auskunfts- und Vorlagepflicht für alle Personen, die sachdienliche Angaben über die Grundstücke machen können oder maßgebliche Urkunden in ihrem Besitz haben, für notwendig erachtete, weil dies den zuverlässigen Erhalt von Angaben und Unterlagen gewährleistet (so bereits die Begründung zur Vorgängernorm des § 140 BBauGB, BT-Drs. III/1794 und des BBauGB 1976, BT-Drs. 7/4793, S. 52).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    b) Die heute in § 42 BauGB getroffene Bestimmung geht zurück auf die Neufassung der Vorgängerregelung in § 44 des Bundesbaugesetzes (BBauG), die durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2221) erfolgt ist.
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