05.12.1974

Bundestag - Drucksache 7/2919

Bericht und Antrag, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1974 S. 3716   

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https://dejure.org/1974,4373
BGBl. I 1974 S. 3716 (https://dejure.org/1974,4373)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 143, ausgegeben am 31.12.1974, Seite 3716
  • Siebentes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs)
  • vom 20.12.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Das Siebente Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716 -- 7. BBÄndG -) änderte die kinderbezogenen Bestandteile der Dienstbezüge mit Wirkung vom 1. Januar 1975 und beseitigte sie zum Teil.

    Jedenfalls vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716) an seien ihre Gehälter eindeutig unangemessen gewesen.

    Im Hinblick auf den Gegenstand der damaligen Verfahren hat der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 1977 festgestellt, daß die angegriffene Rechtslage jedenfalls seit dem 1. Januar 1975, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716), verfassungswidrig war.

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Im öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder erhalten Kinder verstorbener Beamten und Soldaten Waisengeld, solange die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 bis 4 BKGG gegeben sind, behinderte Kinder also ebenfalls über das 25. Lebensjahr hinaus (vgl. § 164 Abs. 2 BBG, § 59 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz, beide i.d.F. des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974, BGBl. I S. 3716, sowie Art. 111 § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes; so auch bereits die Kannvorschrift des § 133 Abs. 2 Deutsches Beamtengesetz vom 26. Januar 1937, RGBl. I S. 39).
  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    MitBeschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 u.a. - (BVerfGE 44, 249) hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Rechtslage jedenfalls seit dem 1. Januar 1975, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716), verfassungswidrig war.

    "Im Hinblick auf den Gegenstand der damaligen Verfahren hat der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 1977 festgestellt, daß die angegriffene Rechtslage jedenfalls seit dem 1. Januar 1975, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716), verfassungswidrig war.

  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Gleichzeitig entfiel der im öffentlichen Dienst als Bestandteil des Gehalts bisher bezahlte Kinderzuschlag (vgl. Art. 1 Nr. 2, 5, 11, 12 des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften [Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs] vom 20. Dezember 1974 [BGBl. I S 3716]), bei den unteren Besoldungsgruppen (bis A 12) allerdings unter Erhöhung des Ortszuschlags.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

    In seinem Beschluß vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 - (BVerfGE 44, 249 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Gehälter der Beamten mit drei und mehr Kindern jedenfalls ab Inkrafttreten des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften - Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs - vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716) am 1. Januar 1975 als Ganzes eindeutig unangemessen waren und nicht mehr den Mindestanforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG entsprachen (vgl. BVerfGE 44, 249 (279, 282)).
  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 21.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder,

    MitBeschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 u.a. - (BVerfGE 44, 249) hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Rechtslage jedenfalls seit dem 1. Januar 1975, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716), verfassungswidrig war.

    "Im Hinblick auf den Gegenstand der damaligen Verfahren hat der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 1977 festgestellt, daß die angegriffene Rechtslage jedenfalls seit dem 1. Januar 1975, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716), verfassungswidrig war.

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 28.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    Mit Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 u.a. - (BVerfGE 44, 249) hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Rechtslage jedenfalls seit dem 1. Januar 1975, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716), verfassungswidrig war.

    "Im Hinblick auf den Gegenstand der damaligen Verfahren hat der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 1977 festgestellt, daß die angegriffene Rechtslage jedenfalls seit dem 1. Januar 1975, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716), verfassungswidrig war.

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 42.08

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    Mit Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 u.a. - (BVerfGE 44, 249) hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Rechtslage jedenfalls seit dem 1. Januar 1975, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716), verfassungswidrig war.

    "Im Hinblick auf den Gegenstand der damaligen Verfahren hat der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 1977 festgestellt, daß die angegriffene Rechtslage jedenfalls seit dem 1. Januar 1975, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716), verfassungswidrig war.

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83

    Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld -

    Der Umfang des Waisengeldanspruchs und die Berechnung seiner Höhe ergaben sich bis zum 31. Dezember 1976 aus den Vorschriften des Abschnitts V des Bundesbeamtengesetzes, zuletzt gültig in der Fassung vom 17. Juli 1971 (BGBl. I S. 1181) - BBG a.F. -, hier insbesondere aus den §§ 126, 127, 164 Abs. 2 BBG a.F., letzterer geändert mit Wirkung vom 1. Januar 1975 durch Art. 11 Abs. 1 Nr. 12 des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstlicher Teil des Familienlastenausgleichs) vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3716).

    In den Gesetzesmaterialien heißt es hierzu, es erscheine nicht gerechtfertigt, bei der Gewährung von Waisengeld für behinderte Waisen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eigenes Einkommen völlig unberücksichtigt zu lassen; der Freibetrag sei jedoch gegenüber dem bisherigen Recht erheblich erhöht worden (vgl. BT-Drucks. 7/2861, S. 17 ).

  • BGH, 13.10.1982 - VIII ZR 155/81

    Berücksichtigung der Neuregelung des Kindergeldes bei der Auslegung einer

    Im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung zu dem Ergebnis zu gelangen, die Vertragsparteien würden, wenn sie die Rechtsentwicklung, nämlich das Wirksamwerden des Kindergeldgesetzes für den öffentlichen Dienst ab 1. Januar 1975 aufgrund des Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1974 (BGBl I 3716; Art. 1 Nr. 2) vorausgesehen hätten, von vornherein auf die Einbeziehung des Kinderzuschlags in die Bezugsgröße verzichtet haben, ist lebensfremd und auch mit dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu rechtfertigen.

    Richtig ist zwar, daß das Kindergeld nicht Teil der Dienstbezüge eines Beamten ist, denn aufgrund der schon zitierten Gesetzesänderung vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I 3716) ist das Wort "Kinderzuschlag" in § 2 Abs. 1 BBesoldungsG gestrichen worden.

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 27.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 30.08

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 4 S 1741/15

    Behindertes Kind eines verstorbenen Bundesbeamten; Waisengeld; 27. Lebensjahr;

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 26.81

    Voraussetzungen für die Anrechnung einer Knappschaftsrente auf die

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 29.81

    Gewährung eines Ausgleichsbetrages neben dem Waisengeld - Ausschlussgründe für

  • VG Saarlouis, 29.05.2009 - 3 K 113/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf höheren Familienzuschlag

  • BVerwG, 16.09.1982 - 6 C 24.81

    Kindergeld - Ortszuschlag - Auslandsaufenthalt

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86

    Ortszuschlag wegen Aufnahme des Kindes in Wohnung und Unterhaltsgewährung -

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81

    Eingriff in den Rechtsstand von Beamten mit Anwartschaft auf Versorgungsbezüge

  • BVerwG, 23.06.1982 - 6 C 133.80

    Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Bewohnung einer Wohnung wegen

  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79

    Besuch des Abendgymnasiums der Ehefrau des Soldaten als zwingendes, persönliches

  • BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88

    Beamtenrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Umzugshinderungsgrundes

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 596/86

    Ortszuschlag eines Angestellten wegen Unterhaltsgewährung gegenüber volljährigem

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 287/86

    Ortszuschlag eines Angestellten mit volljährigen Kindern - Berücksichtigung des

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 30.81

    Rententeil - Freiwillig geltender Beitrag - Anwendung

  • BGH, 10.07.1980 - IX ZR 105/78

    Hinterbliebenenrente des bedürftigen Kindes eines getöteten Verfolgten - Verstoß

  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81

    Zulässigkeit der Aufhebung einer ausgesprochenen Trennungsgeldbewilligung mit

  • BVerwG, 23.10.1980 - 3 C 4.80

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen - Kindergeldzahlungen -

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 39.81

    Eingriff in den Rechtsstand von Beamten mit Anwartschaft auf Versorgungsbezüge

  • OVG Hamburg, 27.11.2015 - 5 Bf 201/14

    Zur Berechnung der "Dienstzeit" eines Soldaten auf Zeit - hier: Verlängerung um

  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 B 78.78

    Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensmängeln - Rügeverlust durch

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1990 - 4 S 2372/89

    Frage der reformatio in peius im Vorverfahren - hier: Rücknahme der Zuerkennung

  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 5.82

    Wohnungsrecht - Ortszuschlag - Kinder - Beamter - Richter - Einkommen -

  • BVerwG, 08.03.1984 - 6 A 1.83

    Verweigerung von Trennungsgeld bei Ablehnung einer Bundesdarlehens-Wohnung durch

  • BVerwG, 07.03.1975 - II B 41.74

    Rechtsmittel

  • BAG, 26.05.1982 - 5 AZR 125/80
  • BGH, 02.05.1978 - IX ZB 483/75

    Rechtsmittel

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 94/83
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