Gesetzgebung
   BGBl. I 1981 S. 537   

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BGBl. I 1981 S. 537 (https://dejure.org/1981,17340)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 30.06.1981, Seite 537
  • Gesetz zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz - SubvAbG)
  • vom 26.06.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Die Regelung des § 34 Abs. 4 EStG ist durch Art. 10 Nr. 3b des Gesetzes zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz - SubvAbG) vom 26. Juni 1981 (BGBl I S. 537) ersatzlos gestrichen worden, so daß auf Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeit seither - beginnend mit dem Veranlagungszeitraum 1982 - der allgemeine Einkommensteuertarif anzuwenden ist.
  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des

    Die streitige Rückforderung der Verbilligungsbeträge nebst Zinsen und die damit verbundene teilweise Rücknahme der Bewilligungsbescheide findet ihre rechtliche Grundlage in § 11 des Gasöl-Verwendungsgesetzes-Landwirtschaft (GVLwG) vom 22. September 1967 (BGBl. I S. 1339) in der jetzt geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 8 des Subventionsabbaugesetzes vom 26. Juni 1981 (BGBl. I. S. 537).
  • BFH, 07.05.1987 - IV R 125/86

    Außer Kraft gesetzte Vorschrift - Verfassungsmäßigkeit

    Das SubvAbG bezweckte den Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen, um "die Finanzstruktur des Bundeshaushalts dauerhaft zu verbessern und auch künftig eine solide Finanzierung der Bundesaufgaben zu ermöglichen" (vgl. BT-Drucks. 9/92 S. 12).

    Zur Streichung des § 34 Abs. 4 EStG heißt es in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 9/92 S. 23): "Nach § 34 Abs. 4 EStG können Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit ermäßigt besteuert werden.

  • BFH, 06.02.1996 - VII R 101/94

    Flugbenzin - Hubschrauber - Mineralölsteuer

    Dort heißt es: "Noch erstaunlicher ist die Absicht des Bundesfinanzministers folgendes zu verlangen: wenn beispielsweise ein Agrarhubschrauber aus Belgien in die Bundesrepublik einfliegt, um hier Weinberge an der Mosel zu besprühen, und ohne Zwischenlandung wieder nach Belgien zurückfliegt, soll der Pilot verpflichtet werden können, die über dem Territorium der Bundesrepublik verflogene Spritmenge dem für den Ort der erbrachten Dienstleistung zuständigen Hauptzollamt anzugeben und hierfür Steuern zu entrichten." Diese Bemerkung zielt auf die durch das SubvAbG neu eingeführte Ermächtigungsgrundlage des § 15 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. c MinöStG ab, zu der es in der Gesetzesbegründung (BTDrucks 9/92 vom 9. Januar 1981 S. 20: zu Art. 4 Nr. 2 Buchst. a SubvAbG) heißt: "Um Wettbewerbsvorteile ausländischer Luftfahrtunternehmen insbesondere in der Arbeitsluftfahrt auszuschließen, ist vorgesehen, daß die Versteuerung beim Einflug mitgeführten Treibstoffs besonders geregelt werden kann." Aus alledem folgt, daß Flüge von der Art, wie sie die Klägerin im Streitfall durchgeführt hat, nach der damaligen Gesetzeslage als "Arbeitsflüge" oder Flüge "mit zusätzlicher Zweckbestimmung" auf jeden Fall von der Steuerbegünstigung ausgeschlossen gewesen wären.
  • BVerwG, 28.05.1986 - 3 B 57.85

    Zulässigkeit der Sonderabgabe nach dem AbsfondsG

    Das Berufungsgericht stellt im Hinblick auf die Abgabenerhebung nach dem Absatzfondsgesetz fest, daß diese Überprüfung für den fraglichen Zeitraum in ausreichender Weise mit der Änderung des § 10 Abs. 1 Absatzfondsgesetz durch das Gesetz vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 537) geschehen sei.
  • BFH, 12.12.2006 - VII R 44/05

    Landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge; MinÖSt-Vergütung

    Das seinerzeit in § 1 Abs. 3 LwGVG aufgenommene Erfordernis, wonach Fahrzeuge, die als Sonderfahrzeuge in den Genuss der Förderung kommen sollen, "ausschließlich" in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden mussten, ist freilich später durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Subventionsabbaugesetzes vom 26. Juni 1981 (BGBl 1, 537) gestrichen worden, was damit begründet wurde, dass es nach den übrigen Vorschriften nicht erforderlich sei, dass die Fahrzeuge ausschließlich in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet würden (BTDrucks 9/92, S. 18).
  • BVerwG, 07.07.1994 - 3 C 18.93

    Meldepflicht und Beitragspflicht nach dem AFoG (Absatzfondsgesetzes) für

    Grundlage des angefochtenen Beitragsbescheides ist § 10 des Gesetzes über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (Absatzfondsgesetz - AFoG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1976 (BGBl I S. 3109) und des Art. 15 des Subventionsabbaugesetzes vom 26. Juni 1981 (BGBl I S. 537).
  • BFH, 08.03.1994 - VII R 112/92

    Kartoffeln - Brandweinmonopol - Brennerei - Verfassungsgemäßheit

    Im Streitfall kommt § 65 BranntwMonG i.d.F. von Art. 14 Nr. 5 des Subventionsabbaugesetzes (SubvAbG) vom 26. Juni 1981 (BGBl I, 537, 543) zur Anwendung.
  • VGH Hessen, 07.03.2002 - 10 UE 4381/98

    Absatzfondsbeiträge - Abgabe zollgleicher Wirkung - diskriminierende inländische

    Es sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber anlässlich der Neufassung des § 10 Abs. 1 AFoG durch Art. 15 des Subventionsabbaugesetzes vom 26. Juni 1981 (BGBl. I, S. 537 ff.) im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens seiner Überprüfungspflicht genügt und durch die vorgenommene Gesetzesänderung die Erforderlichkeit der Beitragserhebung bestätigt habe.
  • BFH, 26.01.1993 - VII R 89/91

    Errichtung und Betrieb einer Triebwerkssimulations-Versuchsanlage eines

    Schließlich durfte das vom Gesetzgeber propagierte Ziel des Subventionsabbaus (vgl. das Subventionsabbaugesetz vom 26. Juni 1981, BGBl I 537) auch von der Verwaltung im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches (z. B. gerade bei der Ermessensausübung im Rahmen des § 8 Abs. 4 MinöStG) berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 27.02.1986 - 7 B 194.85

    Gasölverbilligung für landwirtschaftliche Betriebe - Nichtzulassung der Revision

  • BFH, 11.08.1992 - VII R 83/90

    Unversteuerte Verwendung von Flugbenzin

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