01.10.1963

Bundestag - Drucksache IV/1488

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1963 S. 676   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,4812
BGBl. I 1963 S. 676 (https://dejure.org/1963,4812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,4812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1963 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 17.08.1963, Seite 676
  • Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes
  • vom 10.08.1963

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Die in § 40 Abs. 2 BewG festgelegten Ertragswerte stützen sich auf einen abgesenkten Reinertrag (vgl. Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Bundestages, zu BTDrucks IV/3508, S. 3 f.; dazu Gürsching/Stenger, Bewertungsgesetz, Vermögensteuergesetz, 9. Aufl., 1992, § 40, Anm. 4 ff.).

    Bei Fabrik- und Geschäftsgrundstücken besonderer Art trete ein Grundstücksertrag hingegen nur unvollkommen oder undeutlich in Erscheinung; deshalb sei in erster Linie ein nach den Herstellungskosten zu errechnender Sachwert maßgeblich (vgl. BTDrucks IV/1488, S. 31).

    Für bebaute Grundstücke gelte jedoch als Regel das Ertragswertverfahren; das Sachwertverfahren solle nur in den Fällen angewandt werden, in denen es keine vergleichbaren Grundstücke mit Mieteinnahmen gebe (vgl. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, zu BTDrucks IV/3508, S. 3 unter V.).

    Dementsprechend ist es nach der Amtlichen Begründung zur Neufassung des Bewertungsgesetzes 1964 Ziel der Bewertung, "gleichmäßige, den Verkehrswerten nahekommende Einheitswerte als Grundlage für eine gerechte Besteuerung zu finden" (BTDrucks IV/1488, S. 31).

    Übergreifendes Ziel der Einheitsbewertung von 1964 war dementsprechend, "gleichmäßige, den Verkehrswerten nahekommende Einheitswerte als Grundlage für eine gerechte Besteuerung zu finden" (BTDrucks IV/1488, S. 31).

  • BFH, 22.10.2014 - II R 37/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2015 II R 16/13 -

    g) Insgesamt ist die Abgrenzung zwischen den Wertverhältnissen i.S. des § 27 BewG und den bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen mit dem aktuellen Stand zu berücksichtigenden tatsächlichen Verhältnissen schwierig (so bereits die Begründung zu § 24a des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes, BTDrucks IV/1488, S. 39, auch abgedruckt bei Haas, a.a.O., BewG § 27 Rz 2; Haas, a.a.O., BewG § 27 Rz 21).
  • BFH, 24.01.2018 - II R 59/15

    Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als Unland

    Durch § 45 Abs. 1 BewG sollte diese Regelung in das BewG übernommen werden (vgl. BTDrucks IV/1488, S. 44 zu § 38a Entwurf des BewG 1965, der im späteren Gesetzgebungsverfahren durch § 45 BewG lediglich eine andere Bezeichnung gefunden hat).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Gemäß § 16 BewG, eingefügt als § 17 a durch Art. 1 Nr. 3 des Bewertungsänderungsgesetzes vom 10. August 1963 (BGBl I S. 676), konnte bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzung eines Wirtschaftsguts allerdings der Jahreswert dieser Nutzung nicht mehr als den achtzehnten Teil des Wertes betragen, der sich nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes für das genutzte Wirtschaftsgut ergab.
  • BFH, 12.05.1978 - III R 18/76

    Verfassungsrechtsfrage - Einheitsbewertung - Ertragswertverfahren -

    Auch der vom Bundesminister der Finanzen (BdF) eingesetzte Schätzungsausschuß zur Vorbereitung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes 1964 war der Meinung, daß trotz einer gewissen Unterschiedlichkeit, die in der Bewertung von öffentlich geförderten und freifinanzierten Grundstücken auftreten könne, besondere Bewertungsvorschriften für den öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht erforderlich seien (Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 134).

    Diese Rücklage soll das Gebäudekapital ständig erhalten; sie soll es dem Eigentümer in jedem Zeitpunkt ermöglichen, den Zeitwert des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt während der Restnutzungsdauer wieder voll anzusparen (vgl. Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 56).

    Daß auch der in der Miete enthaltene Bodenertragsanteil mit durchschnittlichen Werten in die Berechnung der Vervielfältiger eingegangen ist (vgl. Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 32, 57 u. 148), sei der Vollständigkeit wegen erwähnt, ist jedoch für die folgenden Überlegungen ohne Bedeutung.

    Der Berechnung der Vervielfältiger des § 80 BewG für Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke) liegt eine durchschnittliche Verzinsung von 5 v. H. zugrunde (vgl. Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 57).

  • BFH, 23.05.1980 - III R 117/78

    Gegenstandswert bei Streit um die Rechtmäßigkeit einer richterlichen

    Das FG habe nicht hinreichend untersucht, ob die grobe Einteilung in Abschn. 41 Abs. 2 BewRGr der aus Erfahrungssätzen abzuleitenden Einzelermittlung entspreche, die in der Begründung zu dem von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes für notwendig gehalten worden sei (Bundestags-Drucksache IV/1488 vom 1. Oktober 1963 S. 70 zu § 53 c; vgl. auch den schriftlichen Bericht des Finanzausschusses, zu Bundestags-Drucksache IV/3508 S. 15 bis 16 zu § 53 c).

    Dabei ist unter dem Begriff Art die Bauart des Gebäudes zu verstehen (vgl. die Begründung zu § 53 c des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes, Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 70 rechte Spalte oben - im folgenden: Regierungsentwurf -, wo ausdrücklich auf die "Bauart" abgestellt wird).

    § 53 c Abs. 1 Satz 1 des Regierungsentwurfs (Bundestags-Drucksache IV/1488 vom 1. Oktober 1963), aus dem der jetzige § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG hervorgegangen ist, hatte folgenden Wortlaut: "Die Wertminderung wegen Alters bemißt sich nach dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt und nach seiner Lebensdauer.".

    Die von der Klägerin vertretene Auffassung läßt sich auch nicht auf die Begründung zum Regierungsentwurf stützen, daß die AfA den Wertverlust berücksichtigen soll, "den ein Gebäude insbesondere infolge Verschleißes und Alterns der Baustoffe und Bauteile seit seiner Erbauung erlitten hat" (Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 70).

    Im übrigen darf bei der Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des § 86 BewG nicht außer Betracht bleiben, daß das sogenannte Sachwertverfahren in den §§ 83 ff. BewG in Anlehnung an die schon früher in der Praxis angewendeten und von der Rechtsprechung gebilligten Grundsätze des sogenannten Weil'schen Verfahrens geregelt wurde (Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 69 f.).

  • BFH, 20.02.1976 - III R 35/73

    Erhebung der Vermögensteuer - Grundlage der Erhebung - Einheitswerte des

    Dies dürfte u. a. darin begründet gewesen sein, daß die im Entwurf vorgesehene Gestaltung des an die Stelle des Rohmieteverfahrens tretenden Ertragswertverfahrens sich sehr weit einer individuellen Bewertung annäherte (vgl. Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 32 linke Spalte unten).

    Als Ergebnis dieser Untersuchungen legte die Bundesregierung dem Bundestag einen erneuten Gesetzentwurf unter dem 1. Oktober 1963 vor (vgl. Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 32 und S. 57 ff.).

    Die wesentliche Vereinfachung des für die Einheitsbewertung anzuwendenden Ertragswertverfahrens bestand darin, daß die Bewirtschaftungskosten sowie die Bodenertragsanteile und die Gebäudeertragsanteile für die verschiedenen Grundstücksarten, Baujahrgruppen und Gemeindegrößenklassen pauschaliert wurden (vgl. Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 57).

    a) Die Bundesregierung hat schon in der Begründung ihrer ersten Gesetzesinitiative zur Neubewertung des Grundbesitzes (Bundestags-Drucksache 2544 der 2. Wahlperiode S. 35) darauf hingewiesen, daß neben der Veränderung der Wertverhältnisse seit 1935 auch innerhalb der verschiedenen Grundstücksgruppen neue Wertbeziehungen entstanden seien und daß die bei der Hauptfeststellung 1935 festgestellten Einheitswerte nicht in dem Maß auf einheitlichen Wertmaßstäben beruhten, wie es im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gefordert werden müsse (vgl. auch Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 27).

  • BFH, 07.11.1975 - III R 120/74

    Bei der Entscheidung über die Bewertungsmethode ist die Zugehörigkeit eines

    Diese Feststellung hat der beim BdF gebildete Schätzungsausschuß in mehrjähriger Arbeit anhand von Probebewertungen durchgeführt (vgl. BT-Drucksache IV/1488 S. 33).

    Wenn bei der Mehrheit dieser Gruppe Schwierigkeiten bei der Mietermittlung zu erwarten seien, so soll die Wertermittlung nach dem Sachwertverfahren vorgenommen werden (vgl. BT-Drucksache IV/1488 S. 54).

    Nach der Regierungsvorlage sollte das Sachwertverfahren für bestimmte Gruppen von Geschäftsgrundstücken dann angewendet werden, wenn die Jahresrohmiete oder die übliche Miete "schwer" zu ermitteln oder zu schätzen ist (BT-Drucksache IV/1488 S. 12, § 51 e Abs. 3 Nr. 1).

    Damit kann sich in einem Ertragswertverfahren mit pauschalierten Bodenertragsanteilen (vgl. BT-Drucksache IV/1488 S. 32) selbst unter Berücksichtigung der Erhöhung des Ertragswerts wegen einer übergroßen unbebauten Fläche (§ 82 Abs. 2 Nr. 1 BewG) ein zutreffender Wert nicht ergeben.

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Da der Wert des Holzvorrats neben der Holzart auch von der Größe und damit vom Alter der Bäume abhängt, geht auch beim Vorratsklassenverfahren, das zu einem dem Ergebnis des Altersklassenverfahrens vergleichbaren Bewertungsergebnis führt (BT-Drucks IV/1488, S 47 zu § 42), das Alter der Bestände bereits in die für die Beklagte verbindliche Festsetzung des Vergleichswerts für die forstwirtschaftlich genutzten Flächen ein.
  • BFH, 02.06.1971 - III R 105/70

    Ertragswertverfahren - Bewertung bebauter Grundstücke - Reinertrag - Übernahme

    Denn in den Vervielfältigern nach § 80 BewG ist der für die jeweilige Grundstücksart unter Berücksichtigung der Bauart, der Bauausführung, der Baujahrgruppe und der Gemeindegrößenklasse zutreffende Anteil der Bewirtschaftungskosten an der Rohmiete pauschal berücksichtigt (vgl. Bundestagsdrucksache IV/1488 vom 1. Oktober 1963, S. 32, 56 ff. und 148).

    Die gesetzliche Regelung des Ertragswertverfahrens im BewG 1965, insbesondere die Bestimmung der Vervielfältiger (§ 80 BewG), geht von dieser Rechtslage nach bürgerlichem Recht aus (vgl. Bundestagsdrucksache IV/1488 vom 1. Oktober 1963, S. 60 und 65).

    Nach Abschn. 22 der Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens vom 19. September 1966 (BStBl I 1966, 890) -- BewRGr -- beträgt der Anteil der Schönheitsreparaturen an der Bruttomiete bei Mietwohnungen 5 v. H. Hierbei handelt es sich um einen Erfahrungswert, der bei der Berechnung der Vervielfältiger berücksichtigt wurde (vgl. auch Bundestagsdrucksache IV/1488 S. 127 und Bundestagsdrucksache 2544 aus der 2. Wahlperiode des Deutschen Bundestags vom 21. Juni 1956 S. 15 [§ 52 f. Abs. 9 des Entwurfs]).

  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 22/79

    Aufzucht und Veräußerung von Hunden ist gewerblich

  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als

  • BFH, 13.08.2003 - II R 48/01

    Verpachtete landwirtschaftliche Flächen als Grundvermögen

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68

    Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG

  • BFH, 09.11.1988 - II R 233/81

    Betriebsorganisation - Bodennutzungssystem - Kulturartenverhältnis -

  • BFH, 10.08.1984 - III R 18/76

    Ableitung der üblichen Miete bei steuerbegünstigtem eigengenutzten Wohnraum aus

  • BFH, 07.07.2004 - II R 77/01

    GrSt: Erbengemeinschaft als Inhaltsadressat; Sachwertverfahren

  • BFH, 31.10.1974 - III R 160/72

    Keine Berücksichtigung der Fremdkapitalkosten in der Jahresrohmiete

  • BFH, 14.11.1990 - II R 126/87

    Für den Parkhausteil eines Warenhauses kann ein Abschlag für Großobjekte vom

  • BFH, 13.07.1989 - V R 110/84

    Zur Frage, ob Tierbestände zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören; im Falle der

  • FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09

    Jahresmiete, öffentlich geförderter Wohnungsbau, WoFG , II. WobauG

  • FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 8 K 215/00

    Einheitsbewertung des Grundvermögens: Schönheitsreparaturen - Streitwert

  • BFH, 14.01.1972 - III R 64/71

    Erhöhung der Jahresrohmiete wegen Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den

  • BFH, 18.02.1972 - III R 80/71

    Rechtsverbindliche Pensionszusagen - Abzug von Verpflichtungen - Land- und

  • BFH, 30.01.1976 - III R 74/74

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Aktien und Anteile an

  • BFH, 15.10.1965 - III 76/64 U

    Vereinbarkeit des Übergangs einer Ermächtigung zur Festsetzung von

  • FG Düsseldorf, 12.05.2005 - 11 K 3773/04

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Bewertung; Bauland; Vorrang des Grundvermögens;

  • BFH, 27.04.1978 - III R 6/77

    Auch für die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung beim BFH besteht

  • BFH, 26.07.1989 - II R 65/86

    Bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes maßgebende Jahresrohmiete nach

  • BFH, 12.03.1982 - III R 63/79

    Keine Wertfortschreibung bei allgemeinen Mietänderungen; Fortschreibungszeitpunkt

  • BFH, 05.07.1978 - II R 64/73

    Bewertung des Vermögensanfalles - Ertragsteuerbelastung - Erbfolge - Stille

  • BFH, 05.06.1970 - III R 82/67

    Patentierte Erfindung - Ermittlung des Teilwerts - Ertragswertüberlegungen -

  • BFH, 24.04.1970 - III R 36/67

    Wiederkehrende Nutzungen - Beschränkung des Jahreswerts - Steuerlicher Wert -

  • BFH, 29.06.1988 - X R 33/82

    Ausreichende selbst bewirtschaftete Grundstücksfläche als Voraussetzung für

  • FG Niedersachsen, 22.11.2006 - 2 K 414/01

    Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einschließlich einer ersten

  • FG Köln, 19.06.2002 - 4 K 207/99

    Bewertungsmethode für ein Zweifamilienhaus bei der Einheitsbewertung

  • BFH, 23.11.1988 - II R 199/84

    Grundsteuervergünstigung nach dem II. WoBauG umfaßt Kfz-Stellplatz

  • BFH, 12.12.1975 - III R 51/74

    Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz - Hof - Wirtschaftliche

  • BFH, 27.07.1983 - II R 221/81

    Personengesellschaft - Erbe - Nachfolger eines Gesellschafters - Nießbrauch an

  • BFH, 24.11.1972 - III R 20/72

    Verlorene Baukostenzuschüsse gehören zur Jahresrohmiete; Erhöhung der

  • BFH, 08.03.1989 - II R 211/83

    Land- und Forstwirtschaft - Pensionslast - Einheitsbewertung eines Betriebs -

  • BFH, 15.11.1985 - III R 144/81

    Die Wohnung einer Hausgehilfin ist keine Wohnung des Hauspersonals i. S. von § 75

  • BFH, 23.07.1965 - III 330/63 U

    Einführung deutschen Steuerrechts im Saarland - Feststellung des Einheitswerts

  • BFH, 18.09.1975 - III R 76/74

    Kein Abzug von hinterzogenen Steuern vor Aufdeckung der Steuerhinterziehung

  • BFH, 05.10.1973 - III R 118/72

    Bewertung bestimmter Gruppen von Geschäftsgrundstücken nach dem

  • FG Düsseldorf, 11.05.1999 - 11 K 8776/98

    Ermittlung des Einheitswertes eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren;

  • BFH, 20.01.1978 - III R 120/75

    Kapitalwert - Wirtschaftsgut - Jahreswert - Nutzungsberechtigter -

  • BFH, 26.07.1974 - III R 87/73

    Die Vergleichsmiete ist zu erhöhten, wenn der Mieter die Kosten der

  • BFH, 28.01.1972 - III R 4/71

    Schachtelbeteiligung - Schulden - Wirtschaftlicher Zusammenhang -

  • BFH, 23.07.1971 - III R 86/69

    Bewertung eines Einfamilienhauses - Sachwertverfahren - Ertragswertverfahren -

  • BVerwG, 10.11.1966 - III C 165.65

    Abgrenzung zwischen freiberuflicher und unselbstständiger Berufstätigkeit -

  • BFH, 02.12.1971 - II 82/65

    Kapitalwert einer als Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks vereinbarten

  • BFH, 15.06.1983 - III R 184/81

    Unterhaltungslast - Denkmalschutz - Ermittlung des Gesamtvermögens -

  • BFH, 10.03.1972 - III R 88/71

    Berechnung des Zuschlags wegen übergroßer Grundstücksfläche bei Wohnungseigentum

  • BFH, 07.02.1975 - III R 145/73

    Kosten für die Wasserversorgung bei Ermittlung der Jahresrohmiete

  • BFH, 30.05.1974 - III R 6/73

    Einheitswert - Ermittlung - Hauptfeststellung - Berlin (West) - Gebäude -

  • BFH, 17.07.1970 - III R 70/67

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Ertragsteigerung durch Saatzuchtwirtschaft -

  • BFH, 03.05.1968 - III B 38/67

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision bei Abweichen eines Urteils des

  • BFH, 19.10.1995 - II R 107/93
  • BFH, 26.03.1965 - III 149/61 U

    Bewertung des Obstbrennrechts - Brennrecht als bewertungsfähiges Wirtschaftsgut

  • BFH, 19.10.1964 - III 24/61 U

    Apothekenrealrecht als Gewerbeberechtigung

  • BFH, 19.10.1964 - III 260/61 U

    Apothekenrealrecht als Gewerbeberechtigung - Rechtsmittel gegen die

  • BFH, 05.03.1975 - II B 61/74

    Grundstückserwerb - Gegenleistung - Nießbrauch - Einräumung eines Nießbrauchs -

  • BFH, 05.11.1971 - III R 32/71

    Gewerbebetriebe - Abweichendes Wirtschaftsjahr - Gewerbesteuerschuld -

  • BFH, 19.07.1968 - III 200/65

    Anrechnung eines Freibetrages auf den Kapitalwert eines Nießbrauchsrechts

  • BayObLG, 10.01.1985 - 3 BReg Z 152/83

    Vorerbschaft hinsichtlich Haus- und Stammvermögen; Eintritt des Nacherbfalls;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht