30.05.1967

Bundestag - Drucksache V/1812

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1967 S. 877   

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https://dejure.org/1967,6846
BGBl. I 1967 S. 877 (https://dejure.org/1967,6846)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1967 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 12.08.1967, Seite 877
  • Gesetz zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOStrafÄndG)
  • vom 10.08.1967

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 18/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 426 Abs. 2 AO

    Mit dem Grundgesetz vereinbar ist § 426 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung in der Fassung des Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 10. August 1967 (BGBl. I S. 877).

    Nach § 426 Abs. 1 Satz 1 AO in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 10. August 1967 (BGBl I S. 877) ist für die Ahndung von Steuervergehen dasjenige Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Landgericht seinen Sitz hat.

  • BFH, 16.01.1979 - VIII R 149/77

    Ermittlung der Besteuerungsgrundlage - Steuerfahndungsprüfung - Hemmung der

    Deren Erforschung ist in der Regel mit steuerlichen Ermittlungen verbunden; deshalb ist den Fahndungsstellen auch die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen übertragen (vgl. § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Finanzverwaltung - FVG - i. d. F. des Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze - AOStrafÄndG - vom 10. August 1967, BGBl I 1967, 877, BStBl I 1967, 327 und des 2. AOStrafÄndG vom 12. August 1968, BGBl I 1968, 953, BStBl I 1968, 1062, §§ 421 f., §§ 432, 433, 439 AO; § 208 der Abgabenordnung - AO 1977 -).
  • BFH, 02.12.1976 - IV R 2/76

    Einstellung eines Steuerstrafverfahrens - Ablehnung der Akteneinsicht -

    Eine Trennung dieser Tätigkeit in die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen einerseits und die Ermittlung strafbarer Steuerverkürzungen oder steuergefährdender Handlungen andererseits ist nicht möglich (Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der strafrechtlichen Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze, BT-Drucksache V/1812, III Art. 1 Buchst. A 2).
  • OVG Hamburg, 05.11.2008 - 4 So 134/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Vorverfahren bei einem im

    Eine Gleichbehandlung des Rechtsanwalts, der unmittelbar einen Prozessauftrag erhalte, mit dem Rechtsanwalt, der zunächst außergerichtlich tätig gewesen sei, sei nicht zu rechtfertigen (BT-Drs. 5/1971, S. 209).
  • FG Hamburg, 11.04.1997 - V 26/91

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Unzulässigkeit der Klage mangels Umstellung

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  • BGH, 05.08.1983 - 2 ARs 157/83

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Bußgeldverfahren wegen einer

    Dessen bedarf es wegen der schwierigen Materie des Steuerrechts (Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze - BT-Drucks. V/1812, S. 31, 38).
  • BFH, 21.02.1978 - VII R 117/74

    Betriebsprüfung - Zollfahndungsbeamte - Verjährungsfrist

    Der Klägerin ist zuzugeben, daß die wie im Falle des Urteils VII R 46/72 zunächst bei einem anderen Steuerpflichtigen erschienenen Zollfahndungsbeamten schon aufgrund ihrer primären Aufgabe, Steuervergehen und-ordnungswidrigkeiten zu erforschen (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 FVG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze -AOStrafÄndG- vom 10. August 1967, BGBl I 1967, 877, BStBl I 1967, 327, und des 2. AOStrafÄndG vom 12. August 1968, BGBl I 1968, 953, BStBl I 1968, 1062), und durch die Antwort auf die Frage ihres Gesellschafters A, ob er einer Straftat verdächtigt werde, zu erkennen gaben, daß sie bei der GmbH zur Vornahme strafrechtlicher Ermittlungen erschienen waren, die im übrigen anderes als das von H an die Klägerin gelieferte Heizöl zum Gegenstand hatten.
  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 419 Abs. 2 Reichsabgabenordnung

    Aufgrund des Art. 1 Nr. 9 des am 13. August 1967 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 10. August 1967 (BGBl I S. 877 2) -- im folgenden: AOStrafÄndG 1967 -- erhielt § 419 Abs. 2 AO 1931 folgende Fassung:.
  • BVerwG, 02.05.1968 - I DB 3.68

    Rechtsmittel

    Er neigt zu der Auffassung, daß bei dieser Auslegung die gesetzliche Erklärung des Begriffs des Strafverfahrens herangezogen werden sollte, die jetzt in der Vorschrift des § 432 AO (i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 10. August 1967 - BGBl. I 877 -) enthalten ist (vgl. Urteil des II. Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1966 - II D 43.67 -).
  • BVerwG, 18.04.1968 - II D 43.67

    Hemmung der Verfolgungsfrist im Rahmen einer Verfolgung nach der

    Die Strafprozeßordnung gilt ergänzend ebenso wie für die Bundesdisziplinarordnung (§ 25) auch für die Reichsabgabenordnung (§ 420) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 10. August 1967 (BGBl. I 877) und § 432 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung bestimmt ausdrücklich, daß das Strafverfahren eingeleitet ist, sobald, außer dem Finanzamt die Polizei, die Staatsanwaltschaft, einer ihrer Hilfsbeamten oder der Strafrichter eine Maßnahme trifft, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen eines Steuervergehens strafrechtlich vorzugehen.
  • BGH, 21.10.1971 - III ZR 250/68

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fahrlässigen Amtspflichtverletzung -

  • BGH, 18.06.1974 - 5 StR 63/74

    Hinterziehung von Einfuhrzoll und Umsatzausgleichssteuer - Eintritt der

  • BGH, 07.05.1968 - 1 StR 44/68

    Beschuldigter - Verwertung von Aussagen - Belehrung - Fragestellung - Zeuge -

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