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26.06.1997

Bundestag - Drucksache 13/8079

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2038   

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https://dejure.org/1997,31728
BGBl. I 1997 S. 2038 (https://dejure.org/1997,31728)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 19.08.1997, Seite 2038
  • Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
  • vom 13.08.1997

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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Mag die Organisationsform der betreffenden Stelle schon wegen der durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) vorgenommenen Ergänzung des Amtsträgerbegriffs ("unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform") im Regelfall keine entscheidende Bedeutung mehr haben, so kommt ihr doch weiterhin indizielle Bedeutung zu, wenn im Einzelfall eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Rede steht (BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 aaO).
  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Das am 20. August 1997 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 (BGBl I 2038) hat zwar die Anforderungen an die Unrechtsvereinbarung, die Kernstück aller Bestechungsdelikte ist, für die Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 1 StGB ebenso wie für die Vorteilsannahme nach § 331 Abs. 1 StGB herabgesetzt, aber nicht aufgegeben:.
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10

    Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

    Mit der Verlagerung der Strafbestimmung in das Strafgesetzbuch durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl. I S. 2038) war eine Einschränkung nicht verbunden.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Seit der Erweiterung des Straftatbestandes des § 331 Abs. 1 StGB durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) muss sich diese Vereinbarung nicht mehr auf eine konkrete dienstliche Handlung beziehen.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13.08.1997 (BGBl. I S. 2038) ist die Verjährungsfrist auf 5 Jahre verlängert worden.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Seit der Erweiterung des Straftatbestandes des § 331 Abs. 1 StGB durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) muss sich diese Vereinbarung nicht mehr auf eine konkrete dienstliche Handlung beziehen.
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vorteilsannahme aufgehoben

    Unter der "Dienstausübung" des Amtsträgers ist dabei grundsätzlich jede dienstliche Tätigkeit zu verstehen (BGH, aaO.; BGH NStZ 1999, 561 unter Bezugnahme auf BTDrucks 13/8079, S. 15).
  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Seit der Erweiterung des Straftatbestandes des § 331 Abs. 1 StGB durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) muss sich diese Vereinbarung nicht mehr auf eine konkrete dienstliche Handlung beziehen.
  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    30 Nach § 70 Satz 1 BBG in der ab 20. August 1997 geltenden Fassung vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) darf der Beamte keine Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf sein Amt annehmen.

    Der hohe Stellenwert, den der Gesetzgeber dem Verbot der Vorteilsannahme für die Dienstausübung beigemessen hat, wird durch den Straftatbestand des § 331 Abs. 1 StGB in der Fassung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) verdeutlicht.

    Die Annahme eines Vorteils steht auch dann unter Strafe, wenn der Vorteilsgeber keine bestimmte Amtshandlung erkaufen, sondern den Beamten wohlwollend stimmen oder sich erkenntlich zeigen will (BTDrucks 13/8079 S. 15).

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Der hohe Stellenwert, den der Gesetzgeber dem Verbot der Vorteilsannahme für die Dienstausübung beigemessen hat, wird durch den Straftatbestand des § 331 Abs. 1 StGB i. d. F. des Korruptionsbekämpfungsgesetzes vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) verdeutlicht.
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99

    Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer

  • BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07

    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

  • VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen der Annahme von 5.887, Euro als Geschenk

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 89.13

    Rechtmäßigkeit der disziplinarrechtlichen Entfernung eines Beamten aus dem Dienst

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 2 Ws 181/99

    Begriff des mittelbaren Vorteils

  • OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01

    Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik

  • BVerwG, 09.11.1999 - 1 D 76.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter des höheren Dienstes und Lehrer an

  • KG, 28.05.2008 - 1 Ss 375/06

    Vorteilsgewährung: Zahlungsangebot im Hinblick auf eine wegen verfehlter

  • OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02

    Vorteilsannahme zu Gunsten eines Dritten

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2005 - 3 Ss 217/05

    Rechtmäßigkeit eines Vergütungsverlangens in Form einer "Drittmittelspende" für

  • LG Bonn, 04.07.2002 - 22 B 10/01
  • BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 7.98

    Pflichtwidrige Verknüpfung dienstlicher und privater Interessen zu eigennützigen

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Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2294   

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https://dejure.org/1997,26420
BGBl. I 1997 S. 2294 (https://dejure.org/1997,26420)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 17.09.1997, Seite 2294
  • Dreizehntes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Zweites Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz)
  • vom 09.09.1997

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

    Er muss Nachweise über die Entgelte und geldwerten Vorteile aus der Nebentätigkeit führen und jede Änderung von Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie des erzielten Entgelts unverzüglich schriftlich anzeigen (§ 65 Abs. 6 Satz 2 BBG i.d.F. des Zweiten Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes vom 9. September 1997, BGBl I S. 2294).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06

    Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle

    Nachdem durch das Zweite Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz vom 9. September 1997 (BGBl I S. 2294) die Pflicht zur Anzeige bestimmter genehmigungsfreier Nebentätigkeiten eingeführt worden war, übermittelte der Präsident des Bundesfinanzhofs allen Angehörigen dieses Gerichts zwei Schreiben vom 18. Dezember 1997 und 12. Februar 1998 zur Handhabung der Anzeigepflicht nebst einem dabei zu verwendenden Formblatt.
  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 1872/07

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die für

    Nachdem durch das Zweite Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz vom 9. September 1997 (BGBl I S. 2294) die Pflicht von Beamten zur Anzeige bestimmter genehmigungsfreier Nebentätigkeiten eingeführt worden war, übermittelte der Präsident des Bundesfinanzhofs den Richtern des Gerichts zwei Schreiben zur Handhabung der Anzeigepflicht in seinem Geschäftsbereich.
  • VG München, 17.07.2001 - M 5 K 98.5096

    Rechtmäßigkeit der Anzeigepflicht von Art, Umfang und voraussichtlicher Höhe der

    Mit Schreiben vom 16. Oktober 1997 wies der Präsident des Bundesfinanzhofs die Mitglieder des Gerichts auf die Vorschriften des 2. Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes vom 9. September 1997 (BGBl. I 1997, 2294) hin, wonach unter anderem für den Bereich der nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten eine allgemeine Anzeigepflicht eingeführt worden sei.

    Durch die Neufassung des § 66 Abs. 2 BBG durch das Zweite Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz vom 8. September 1997 (BGBl. I Seite 2294) wurde für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten eine Anzeigepflicht hinsichtlich Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie der voraussichtlichen Höhe der Entgelte und geldwerten Vorteile sowie jeder Änderung eingeführt.

    Sie könne aber auch für die Entscheidung von Bedeutung sein, ob die Nebentätigkeit dem Ansehen deröffentlichen Verwaltung schadet (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drs. 13/8079, S. 19).

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Gesetzgebung
   13-62936   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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13-62936 (https://dejure.org/9999,113003)
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Gesetzgebung
   13-66885   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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