08.01.1967

Bundestag - Drucksache V/1269

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1968 S. 481   

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BGBl. I 1968 S. 481 (https://dejure.org/1968,5960)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 30.05.1968, Seite 481
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  • vom 24.05.1968

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93

    Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem

    Das Hauptanliegen des § 130 OWiG besteht darin, die Lücke auszufüllen, die sich daraus ergibt, daß betriebsbezogene Pflichten infolge von Delegation und Arbeitsteilung oftmals von Personen zu erfüllen sind, für die der Unternehmensträger nicht ohne weiteres einzustehen hat, obwohl er der eigentliche Normadressat und derjenige ist, dem die Vorteile zufallen, die sich aus der Erweiterung der Betätigungsmöglichkeiten durch den arbeitsteiligen Einsatz seiner "Leute" ergeben; § 130 OWiG beseitigt diese "Strafbarkeitslücke", indem der Durchgriff auf das "Unternehmen", also den Unternehmensträger zugelassen wird (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs in BT-Drucks. V/1269, S. 68 f.; Rogall aaO. S. 577 f.).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    a) Durch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481) erhielt das OWiG einen eigenen Allgemeinen Teil, dessen § 16 aF - wie schon § 16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (BGBl. I S. 177) - dem heutigen § 20 OWiG entspricht und sich wie dieser auf "Geldbußen' beschränkte.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    §§ 24 und 26 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503) und §§ 36 Absatz 1 Nummer 1, 68 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 481) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    aa) Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, von der Einführung einer an die Bildung einer Gesamtstrafe angelehnten Gesamtgeldbuße abzusehen (vgl. BT-Drucks. V/1269 S. 54).

    Eine vergleichbare vom Gesetzgeber als "mißlich" eingeschätzte Verfahrenslage war unter anderem Grund dafür, keine Gesamtgeldbuße einzuführen (vgl. BT-Drucks. V/1269 S. 54, 53 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. IV/650 S. 190).

    Hiermit lässt sich ein einheitliches Fahrverbot nur schwerlich vereinbaren, zumal verfahrensrechtliche Schwierigkeiten hinzukommen, wenn für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten verschiedene Verwaltungsbehörden zuständig sind (vgl. dazu BT-Drucks. V/1269 S. 54).

  • BGH, 06.04.1983 - 2 StR 547/82

    Verurteilung wegen Beteiligung an Ordnungswidrigkeiten - Durchführung von

    Dieser geht auf eine entsprechende Vorschrift im Regierungsentwurf eines Ordnungswidrigkeitengesetzes vom 8. Januar 1967 (BTDrucks V/1269) zurück.

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sollte die Regelung der Teilnahme im Gegensatz zum vor 1968 geltenden Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 10 OWiG 1952) nicht mehr den Vorschriften des StGB entsprechen (BTDrucks. V/1269 S. 28).

    Der Gesetzgeber wollte den überkommenen Streit der Teilnahmetheorien zur Abgrenzung von Täterschaft und verschiedenen Formen der Teilnahme durch die Einführung eines einheitlichen Täterbegriffs vermeiden, dabei sollte aber nicht jede Art der kausalen Mitwirkung an einer Ordnungswidrigkeit diesem Täterbegriff unterfallen (BTDrucks. V/1269 S. 48 f).

    Eine Mitwirkung in den Teilnahmeformen der Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft sollte nur bei vorsätzlichem Handeln jedes Mitwirkenden geahndet werden können (BTDrucks. V/1269 S. 49).

  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Dabei wurde insbesondere an Fälle gedacht, in denen bei der Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen der Mordvorwurf in der Hauptverhandlung nicht zu beweisen, der erwiesene Totschlag jedoch verjährt war (vgl. zur Entstehungsgeschichte BT-Drucks. V/2600; V/2601, Seite 19, 21; Zusammenfassung bei Hilger in Löwe/Rosenberg aaO § 467 Rdn. 50 f. und BVerfG NStZ 1993, 195).
  • BFH, 21.10.1986 - VIII R 1/85

    Verfassungsmäßigkeit - Betriebsausgabe - Geldbuße - Abschöpfung des

    Diese Regelung habe überdies den Vorteil, eine genaue Aufspaltung zwischen dem Ausmaß der notwendigen Repression der geldlichen Einbuße einerseits und der Höhe der erzielten und abzuschöpfenden Gewinne andererseits zu ersparen (vgl. BTDrucks V/1269, S. 52 und 10/318, S. 36).

    Da § 30 OWiG die Geldbuße als Nebenfolge nicht nur einer Ordnungswidrigkeit, sondern auch einer Straftat vorsieht und die Geldbuße nach § 30 OWiG primär bezweckt, der Personenvereinigung die geldwerten Vorteile abzunehmen, die ihr durch vorwerfbare Handlungen ihrer Organe zugeflossen sind (BTDrucks V/1269, S. 59 f.), mußte es der Gesetzgeber ausschließen, daß nach Festsetzung einer Geldbuße wegen derselben Tat auch noch der Verfall angeordnet wird.

  • BGH, 11.03.1986 - KRB 8/85

    Verletzung der Aufsichtspflicht durch einen Vorstandsvorsitzenden - Verhängung

    (vgl. Begründung zu § 19 E OWiG; BT-Drucks. V/1269 S. 59).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG

    1. Gemäß § 89 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481) - im folgenden OWiG - sind die von den Verwaltungsbehörden erlassenen Bußgeldentscheidungen vollstreckbar, wenn sie rechtskräftig geworden sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1982 - 4 A 2586/80

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung des Abwehranspruchs von Anliegern gegen

    Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten verwehrt dies ausdrücklich, - vgl. BT-Drs V/1269, 79 zu § 37 - indem es in § 46 Abs. 3 Satz 3 regelt, daß ein Klageerzwingungsverfahren (vgl. § 172 der Strafprozeßordnung - StPO -) nicht stattfindet.
  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

  • OLG Stuttgart, 22.07.2015 - 2 Ss 217/15

    Strafverfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Anrechnung

  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87

    Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - Kart 55/06

    Verhängung eines Bußgeldes wegen eines Kartellrechtsverstoßes gegen den

  • BGH, 24.03.1981 - KRB 4/80

    Aufsichtspflicht - Aufsichtspflichtverletzung - Kausalverlauf - Aufsichtsmaßnahme

  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 35.68

    Begriff des Polizeibeamten i.S.v § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) a.F. -

  • OLG Stuttgart, 09.05.2003 - 1 Ss 188/03

    Bußgeldhauptverhandlung: Verfahrensfehlerhafte Verhandlung ohne die

  • BFH, 01.06.1988 - X B 41/88

    Zeugenbeweis - Ordnungsgeld

  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 600/87

    Überleitung des Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren

  • OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02

    Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen -

  • BayObLG, 14.11.1978 - RReg. 1 St 334/78

    Vollrausch; Täter; Tatzeit; Schuldfähig

  • BGH, 23.07.1969 - 2 ARs 201/69

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs - Gerichtliches Verfahren nach einem

  • BGH, 10.07.1984 - 1 StR 13/84

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Anforderungen an

  • BGH, 15.10.1970 - 4 StR 322/70

    Strafrechtliches Erkenntnis - Bußgeld - Bußgeldentscheidung - Ordnungswidrigkeit

  • BGH, 18.01.1974 - 2 ARs 369/73

    Bußgeldverfahren - Jugendlicher - Heranwachsender - Örtliche Zuständigkeit -

  • LG Potsdam, 22.06.2016 - 24 Qs 62/16

    Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsüberschreitung: Ablehnung der Entbindung

  • OLG Brandenburg, 18.02.2008 - 1 Ss OWi 266 B/07

    Eichung Geschwindigkeitsmessgeräte

  • OLG Brandenburg, 27.04.2009 - 1 Ws 28/09

    Notwendige Auslagen des freigesprochenen Angeklagten bei Unterlassung einer

  • OLG Hamm, 16.02.2005 - 2 Ss OWi 29/05

    Zulassung, Rechtsbeschwerde, Einheitlichkeit der Rechtsprechung; Zulassungsgrund

  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 33.68

    Zuständigkeit für den Ausspruch gebührenpflichtiger Verwarnungen - Polizeibeamter

  • OLG Hamm, 29.04.1997 - 4 Ws 511/96

    Kostenbeschwerde, notwendige Auslagen des freigesprochenen Angeklagten,

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