09.05.1989

Bundestag - Drucksache 11/4509

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 1297   

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BGBl. I 1989 S. 1297 (https://dejure.org/1989,16667)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 07.07.1989, Seite 1297
  • Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften
  • vom 30.06.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Durch das Gesetz zur Änderung des BErzGG und anderer Vorschriften vom 30.6.1989 (BGBl I 1297) wurde dem § 1 Abs. 1 BErzGG folgender Satz 2 angefügt:.

    Mit Anfügung eines Satzes 2 in § 1 Abs. 1 BErzGG durch das Gesetz zur Änderung des BErzGG und anderer Vorschriften vom 30.6.1989 (BGBl I 1297) wurde dann die Absicht des Gesetzgebers erkennbar, für Ausländer einen spezialgesetzlichen Prognosetatbestand zu entwickeln, indem nunmehr für den Anspruch eines Ausländers auf den Besitz bestimmter Aufenthaltstitel abgestellt wurde.

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Durch das Gesetz zur Änderung des BErzGG und anderer Vorschriften vom 30.6.1989 (BGBl I 1297) wurde dem § 1 Abs. 1 BErzGG folgender Satz 2 angefügt:.

    Mit Anfügung eines Satzes 2 in § 1 Abs. 1 BErzGG durch das Gesetz zur Änderung des BErzGG und anderer Vorschriften vom 30.6.1989 (BGBl I 1297) wurde dann die Absicht des Gesetzgebers erkennbar, für Ausländer einen spezialgesetzlichen Prognosetatbestand zu entwickeln, indem nunmehr für den Anspruch eines Ausländers auf den Besitz bestimmter Aufenthaltstitel abgestellt wurde.

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Der Anspruch für die streitige Zeit vom 12. April 1990 bis zum 18. November 1990 beurteilt sich nach § 1 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) idF durch das Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) und anderer Vorschriften (BErzGGÄndG) vom 30. Juni 1989 (BGBl I 1297), die mit Wirkung vom 1. Juli 1989 anzuwenden ist (Art. 8 Abs. 1 BErzGGÄndG).

    Mit § 1 Abs. 1 S 2 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) nF sollte nach der amtlichen Begründung die Aufenthaltserlaubnis für die Zukunft ausdrücklich als Voraussetzung für den Anspruch eines Ausländers auf Erziehergesetz (ErzG) im Gesetz verankert werden (BT-Drucks 11/4776 S 2 zu Art. 1 Nr. 1).

    Nach ihrer Begründung soll die Festlegung, daß die Aufenthaltserlaubnis, die nur für einen vorübergehenden Zweck erteilt worden ist, nicht ausreicht, insbesondere Studenten und Werkvertragsarbeitnehmer erfassen; für Angehörige von Mitgliedstaaten der EG gelte diese Einschränkung nicht (BT-Drucks 11/4776 S 2 zu Art. 1 Nr. 1).

    Die für die Leistungseinschränkung gegebene Begründung, daß Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis in der Regel keine Arbeitserlaubnis haben, so daß der Zweck des ErzG, die Wahlfreiheit zwischen Kindererziehung und Berufstätigkeit zu sichern, nicht erreicht werden könne (BT-Drucks 11/4776 S 2 zu Art. 1 Nr. 1), trifft auf Asylbewerber unabhängig davon zu, ob diese später anerkannt werden oder nicht.

    Der in der Gesetzesbegründung gegebene Hinweis, daß Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis in der Regel keine Arbeitserlaubnis haben, so daß der Zweck des ErzG, die Wahlfreiheit zwischen Kindererziehung und Berufstätigkeit zu sichern, nicht erreicht werden könne (BT-Drucks 11/4776 S 2 zu Art. 1 Nr. 1), mag es auch zulassen, wie in § 19 Abs Ic Arbeitsförderungsgesetz (AFG) auf einen früheren Zeitpunkt abzuheben.

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Durch das Gesetz zur Änderung des BErzGG und anderer Vorschriften vom 30.6.1989 (BGBl I 1297) wurde dem § 1 Abs. 1 BErzGG folgender Satz 2 angefügt:.

    Mit Anfügung eines Satzes 2 in § 1 Abs. 1 BErzGG durch das Gesetz zur Änderung des BErzGG und anderer Vorschriften vom 30.6.1989 (BGBl I 1297) wurde dann die Absicht des Gesetzgebers erkennbar, für Ausländer einen spezialgesetzlichen Prognosetatbestand zu entwickeln, indem nunmehr für den Anspruch eines Ausländers auf den Besitz bestimmter Aufenthaltstitel abgestellt wurde.

  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R

    Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat -

    Der einer Betreuung neugeborener Kinder vergleichbar anspruchsvolle Aufbau einer Eltern-Kind-Beziehung soll gefördert werden (vgl die Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks 11/4708 S 2 zu dem entsprechenden § 4 Abs. 1 S 3 BErzGG und dessen ab dem 1.7.1989 geltende Fassung durch das Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften vom 30.6.1989, BGBl I 1297) .
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 EG 12/09 R

    Erziehungsgeld - Anspruchsberechtigung ab 1. 1. 2001 - Auslandsaufenthalt -

    Diese Verweisung auf § 1 Nr. 2 BKGG wurde mit Wirkung ab 1.7.1989 durch eine eigenständige inhaltsgleiche Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 1 BErzGG (idF des BErzGG-Änderungsgesetzes vom 30.6.1989 <BGBl I 1297>) abgelöst.
  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 4/94

    Anspruch einer japanischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Erziehungsgeld -

    Erst durch das Bundeserziehungsgeld-Änderungsgesetz (vom 30. Juni 1989, BGBl I 1297) wurde in § 1 Abs. 2 Nr. 4 BErzGG für Entwicklungshelfer und ihre mit ihnen in einem Haushalt lebenden Ehegatten (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BErzGG) eine eigenständige Anspruchsgrundlage eingefügt.

    Sie erfolgte erst auf Veranlassung des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BT-Drucks 11/4767), der die für Entwicklungshelfer beabsichtigte Änderung nicht nochmals aufgegriffen hat.

    Das Erfordernis eines Aufenthaltstitels iS von § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG aF ist allein Ausdruck des Vorbehalts des berechtigten Aufenthalts im Bundesgebiet, der als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung auch schon vor der durch das BErzGG-ÄndG (vom 30. Juni 1989, BGBl I 1297) erfolgten Einfügung des Satzes 2 in den § 1 Abs. 1 BErzGG aus dem Zusammenhang des BErzGG abzuleiten war.

    Insoweit enthält die durch das BErzGGÄndG für Ausländer eingeführte Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG eine Ergänzung zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Einfügung des Satzes 2 in den § 1 Abs. 1 BErzGG allein, den Anspruch eines Ausländers auf Erzg von einem rechtlich gesicherten Aufenthalt abhängig zu machen (BSGE 70, 197, 200 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7 und a.a.O., Nrn 10 und 12 sowie Begründung zum BErzGG-ÄndG, BT-Drucks 11/4776, S 2).

  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 6/94

    Anspruch auf Erziehungsgeld einer Ehefrau eines Entwicklungshelfers - Befreiung

    Erst durch das Bundeserziehungsgeld-Änderungsgesetz (vom 30. Juni 1989, BGBl I 1297) wurde in § 1 Abs. 2 Nr. 4 BErzGG für Entwicklungshelfer und ihre mit ihnen in einem Haushalt lebenden Ehegatten (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BErzGG) eine eigenständige Anspruchsgrundlage eingefügt.

    Sie erfolgte erst auf Veranlassung des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BT-Drucks 11/4767), der die für Entwicklungshelfer beabsichtigte Änderung nicht nochmals aufgegriffen hat.

    Das Erfordernis eines Aufenthaltstitels iS von § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG aF ist allein Ausdruck des Vorbehalts des berechtigten Aufenthalts im Bundesgebiet, der als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung auch schon vor der durch das BErzGG-ÄndG (vom 30. Juni 1989, BGBl I 1297) erfolgten Einfügung des Satzes 2 in den § 1 Abs. 1 BErzGG aus dem Zusammenhang des BErzGG abzuleiten war.

    Insoweit enthält die durch das BErzGG-ÄndG für Ausländer eingeführte Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG eine Ergänzung zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Einfügung des Satzes 2 in den § 1 Abs. 1 BErzGG allein, den Anspruch eines Ausländers auf Erzg von einem rechtlich gesicherten Aufenthalt abhängig zu machen (BSGE 70, 197, 200 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7 und aaO, Nrn 10 und 12 sowie Begründung zum BErzGG-ÄndG, BT-Drucks 11/4776, S 2).

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 30/96

    Familienversicherung von Asylbewerbern

    Der Gesetzgeber hat für das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) die Rechtsprechung aufgegriffen und die Leistungsansprüche von Ausländern ausdrücklich von einem bestimmten ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus abhängig gemacht (vgl § 1 Abs. 3 BKGG, angefügt durch Art. 1 Nr. 1 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetz (BKGG) vom 30. Juni 1989 - BGBl I 1294, jetzt § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) vom 23. Januar 1997 - BGBl I 46; § 1 Abs. 1 S 2 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) idF des Art. 1 Nr. 1 Buchst a des Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) und anderer Vorschriften vom 30. Juni 1989 - BGBl I 1297, jetzt § 1 Abs. 1a BErzGG, eingefügt durch Art. 4 Nr. 1 Buchst b des Gesetzes zur Umsetzung des föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 - FKPG - BGBl I 944).
  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 5/94

    Anspruch auf Erziehungsgeld einer Ehefrau eines Entwicklungshelfers - Befreiung

    Erst durch das Bundeserziehungsgeld-Änderungsgesetz (vom 30. Juni 1989, BGBl I 1297) wurde in § 1 Abs. 2 Nr. 4 BErzGG für Entwicklungshelfer und ihre mit ihnen in einem Haushalt lebenden Ehegatten (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BErzGG) eine eigenständige Anspruchsgrundlage eingefügt.

    Sie erfolgte erst auf Veranlassung des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BT-Drucks 11/4767), der die für Entwicklungshelfer beabsichtigte Änderung nicht nochmals aufgegriffen hat.

    Das Erfordernis eines Aufenthaltstitels iS von § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG aF ist allein Ausdruck des Vorbehalts des berechtigten Aufenthalts im Bundesgebiet, der als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung auch schon vor der durch das BErzGG-ÄndG (vom 30. Juni 1989, BGBl I 1297) erfolgten Einfügung des Satzes 2 in den § 1 Abs. 1 BErzGG aus dem Zusammenhang des BErzGG abzuleiten war.

    Insoweit enthält die durch das BErzGG-ÄndG für Ausländer eingeführte Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG eine Ergänzung zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Einfügung des Satzes 2 in den § 1 Abs. 1 BErzGG allein, den Anspruch eines Ausländers auf Erzg von einem rechtlich gesicherten Aufenthalt abhängig zu machen (BSGE 70, 197, 200 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7 und aaO, Nrn 10 und 12 sowie Begründung zum BErzGG-ÄndG, BT-Drucks 11/4776, S 2).

  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95

    Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 46/92

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Vorruhestandsgeld - Einigsein - Vetragspartner -

  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91

    Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld - Anspruchsvoraussetzungen

  • BVerfG, 29.04.1998 - 1 BvL 25/93

    Erziehungsgeld

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 4/93

    Erziehungsgeld - Ärztliche Weiterbildung - Medizinische Genetik

  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 3/93

    Berufsausbildung - Erziehungsgeld

  • BSG, 27.06.1991 - 4 REg 2/91

    Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf den Erziehungsgeldanspruch des Vaters,

  • BSG, 10.08.1993 - 14b REg 3/92

    Gewährung von Erziehungsgeld - Maßgebendes Einkommen - Sonderausgaben nach § 10 e

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 12.92

    Gleichheitssatz - Landeserziehungsgeld - Türken

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91

    Erziehungsgeld - Pflegeeltern - Verfassungsmäßigkeit - Personensorgerecht -

  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 83/99 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs aufgrund einer Abfindung nach

  • BSG, 30.04.1991 - 4 REg 52/89

    Gewährung von Bundeserziehungsgeld an einen Ausländer - Rechtlich beständiger

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05

    Sonderzuwendung für Hochschulprofessor

  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994

  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 62/94

    Anwartschaftsbegründende Wirkung des Bezugs von Erziehungsgeld bei gleichzeitigem

  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 4/92

    Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt - Feststellung - Zeitpunkt - Familienasyl

  • BSG, 21.03.1991 - 4 REg 21/89

    Gewährung von Bundeserziehungsgeld an einen Asylanten - Begriff des ständigen

  • LSG Bayern, 29.03.2001 - L 9 EG 18/97

    Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG);

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 49/95

    Zeitraum für die Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95

    Geltungsbereich des BErzGG

  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 9 EG 232/05

    Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf bayerisches Landeserziehungsgeld

  • BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 3/91

    Erziehungsgeld - Einkommen - Erlöschen

  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90

    Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 8.98

    Erziehungsurlaub, Sonderzuwendung bei - und vorangegangener

  • VerfGH Bayern, 27.01.1993 - 7-VII-91

    Kürzung des Landeserziehungsgeldgesetzes bei Überschreitung bestimmter

  • BSG, 10.07.1996 - 14 REg 11/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Sprachkurs für Aussiedler

  • BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 9/91

    Erziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Berechnung

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 12/90

    Anspruchsvoraussetzungen eines Ausländers für die Gewährung von Erziehungsgeld -

  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 7/89

    Versagung von Erziehungsgeld während der Dauer des Asylverfahrens

  • LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 EG 31/04

    Anspruch einer alleinerziehenden Mutter auf Erziehungsgeld; Berücksichtigung des

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 4/97 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Arbeitslosengeldbezug

  • BSG, 30.04.1991 - 4 REg 13/90

    Klage einer türkischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Bundeserziehungsgeld -

  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96

    Bemessung eines Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern - Berücksichtigung des

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 24/91
  • BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90

    Gewähung von Bundeserziehungsgeld an einen Ausländer - Zulässigkeit einer

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 25/91

    Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Erziehungsgeld - Besitz einer

  • BSG, 28.02.1991 - 4 REg 47/89
  • BSG, 28.11.1990 - 4 REg 17/89
  • BSG, 28.11.1990 - 4 REg 9/90
  • VG Gelsenkirchen, 14.02.2001 - 1 K 139/99

    Gleichstellung von Erziehungsurlaub mit der Zahlung von Dienstbezügen durch den

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