05.03.1991

Bundestag - Drucksache 12/192

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1440   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,24543
BGBl. I 1994 S. 1440 (https://dejure.org/1994,24543)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 05.07.1994, Seite 1440
  • Einunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (31. StrÄndG - 2. UKG)
  • vom 27.06.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Oldenburg, 06.05.2009 - 1 Ws 241/09

    Rechtsfolgen des Entfallens der abfallrechtlichen Notifizierungspflicht

    Dieser bezweckte mit Schaffung des jetzigen Absatz 2 von § 326 StGB die Bekämpfung des grenzüberschreitenden "Abfalltourismus" (vgl. BT-Drucksache 12/192 S. 20).
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Mit der Einfügung von § 75 Satz 1 Nr. 4 StGB durch das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (2. UKG vom 27. Juni 1994, BGBl. I 1440) sollte die Zurechnung des Verhaltens von Personen, die die Geschicke von Personenvereinigungen verantwortlich bestimmen, zwar über den Kreis von organ- oder vertretungsberechtigten Gesellschaftern hinaus ausgedehnt werden (BT-Drucks. 12/192 S. 14).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2001 - 3 Ss 35/01

    Einziehung eines Pitbullterriers ; Strafrechtlicher Sachbegriff; Nötigung;

    Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität- vom 27.06.1994 (BGBl. I, S. 1440) novellierten Vorschriften der §§ 324 a Abs. 1 Nr. 1, 325 Abs. 1 Satz 1 StGB ("Tiere, Pflanzen oder andere Sachen") klar ergibt (vgl. auch: Küper JZ 1993, 435 ff; BayObLG NJW 1992, 2306).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97

    Grenzziehung eines Wasserschutzgebietes; Erforderlichkeit einer Grenzziehung

    Nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1110) in der hier maßgeblichen Fassung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1440), § 48 Abs. 1 Nr. 1 NWG können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden, soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Gewässer im Interesse der derzeitig bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 508/96

    Gesetzesänderung - Urteil - Kombinationsverbot

    Durch das am 1. November 1994 in Kraft getretene 31. Strafrechtsänderungsgesetz (BGBl 1994 I 1440) ist für § 326 StGB ein höherer Strafrahmen eingeführt, gleichzeitig aber durch den neugefaßten § 330 b StGB die Möglichkeit geschaffen worden, in den Fällen des § 326 StGB bei tätiger Reue die Strafe nach § 49 Abs. 2 StGB zu mildern oder ganz von Strafe abzusehen.
  • OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 1466/93

    Beteiligungsrechte von Naturschutzverbänden; Beteiligungsrecht; Bodenabbau;

    Der Kläger geht überdies zu Unrecht davon aus, der Beklagte hätte wegen der Beseitigung eines Gewässers durch die Ablagerung des Bodenaushubs auch ein Planfeststellungsverfahren nach § 31 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.1986 (BGBl. I S. 1529, 1654), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.6.1994 (BGBl. I S. 1440), durchführen müssen.
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