30.05.1995

Bundestag - Drucksache 13/1524

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 930   

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https://dejure.org/1995,30169
BGBl. I 1995 S. 930 (https://dejure.org/1995,30169)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 25.07.1995, Seite 930
  • Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • vom 19.07.1995

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    e) Die danach gebotene Prüfung erfordert auch die Einbeziehung des Gesichtspunktes des Schutzes gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl I S. 880), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 1995 (BGBl I S. 930) - BImSchG - und gegen sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit.
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    Vielmehr sind erfolgversprechend (nur) Maßnahmen in (möglichst großräumigen) Gebieten, deren Emissionen zu erhöhten Ozonkonzentrationen beitragen, und zwar unabhängig davon, wo diese Konzentrationen auftreten (vgl. zum gesamten Vorstehenden: BTDrucks 13/1524, S. 6 ff.).

    Folgerichtig ging er bei der Einfügung der §§ 40 a ff. in das Bundes-Immissionsschutzgesetz davon aus, daß bis dahin eine geeignete Rechtsgrundlage für Verkehrsbeschränkungen zur Abwehr hoher Ozonkonzentrationen nicht bestand (BTDrucks 13/808 S. 5; BTDrucks 13/1524 S. 10).

    a) Weil mithin keine Vorschrift des Straßenverkehrsrechts oder eines anderen Gesetzes zugunsten des Klägers heranzuziehen ist, stellt sich im Hinblick auf die durch Gesetz vom 19. Juli 1995 (BGBl I S. 930) Ozongesetz 1995 eingefügten und im Streitfall nicht erfüllten Vorschriften in §§ 40 a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl I S. 880), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 1998 (BGBl I S. 3178) BImSchG , die gemäß § 74 Satz 3 BImSchG mit Ablauf des Jahres 1999 außer Kraft treten, die vom Berufungsgericht erörterte Frage einer verdrängenden Spezialität (vgl. hierzu lediglich BVerfG, Urteil vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57 BVerfGE 19, 290 ; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1995 BVerwG 3 C 7.93 Buchholz 451.512/MGVO Nr. 115; Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 70.96 BVerwGE 105, 172 m.w.N.) hier nicht, und deshalb wird mit dem Auslaufen des Ozongesetzes 1995 nicht die Frage zu erörtern sein, ob andere bislang durch das Ozongesetz 1995 verdrängte Vorschriften etwa wieder Gültigkeit beanspruchen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1995 BVerwG 5 B 31.95 Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2).

  • BVerfG, 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95

    Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Ozon-Belastungen

    Die minderjährigen Beschwerdeführer wenden sich gegen das Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 19. Juli 1995 (BGBl I S. 930), das Verkehrsverbote zur kurzfristigen Bekämpfung erhöhter Ozonkonzentrationen vorsieht.
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