01.03.1999
Bundestag - Drucksache 14/441
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1999 S. 388 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 29.03.1999, Seite 388
- Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
- vom 24.03.1999
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)
- 21.01.1999 BT GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE REFORMIEREN (GESETZENTWURF)
- 27.01.1999 BT SPD: 630-DM-INITIATIVE ÜBERFÄLLIG - OPPOSITION: VORSCHLAG NEU ÜBERARBEITEN
- 10.02.1999 BT FREIWILLIGE BEITRÄGE ERHÖHEN RENTEN NUR GERINGFÜGIG
- 23.02.1999 BT KEINE STEUERRECHTLICHE VERSCHLECHTERUNG FÜR SPORTVEREINE
- 24.02.1999 BT PAUSCHALBEITRÄGE NUR FÜR BEREITS IN DER GKV VERSICHERTE FÄLLIG
Wird zitiert von ... (49)
- BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R
Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige …
Hiermit zusammenhängend ist schließlich die Wertung des Gesetzgebers, die zum Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (BeschNeuRG) vom 24.3.1999 (BGBl I 388) führte, zu berücksichtigen.Denn mit der Einführung von pauschalen Beiträgen zur GRV war die Idee verbunden, dass Pflichtbeitragszeiten durch eine regelmäßige entgeltgeringfügige Beschäftigung erwirtschaftet werden können, wenn auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird (BT-Drucks 14/280 S 10).
Gegen die von der Beklagten vorgenommene Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV sprechen auch Wortlaut und Änderungshistorie des § 8 SGB IV. Ursprünglich war die Entgeltgrenze in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nicht nominell bestimmt, sondern der Gesetzestext nahm Bezug auf die Entgeltgrenze in Nr. 1. Erst durch das BeschNeuRG vom 24.3.1999 (BGBl I 388) wurde - mit Wirkung vom 1.4.1999 - die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen grundlegend neu geregelt; in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV wurde ebenfalls eine Entgeltgrenze aufgenommen.
Auch unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 14/280) zu dieser Änderung bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber jemals eine abweichende Anwendung der Entgeltgrenzen in Nr. 1 und 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV beabsichtigte.
- BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R
Beitragsnachforderung - Aushilfsfahrer - geringfügig entlohnte Beschäftigung - …
Gemäß § 249b SGB V hat die Klägerin als Arbeitgeberin für die betroffenen Beigeladenen daher Pauschalbeiträge in Höhe von 10 bzw (ab 1.4.2003) 11 vH des Arbeitsentgelts dieser Beschäftigung zu tragen (§ 249b S 1 SGB V idF des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.3.1999 <BGBl I 388>, bzw ab 1.4.2003 idF des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 <BGBl I 4621>) . - BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit - …
Nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB VI aF sind erwerbsunfähig Versicherte, die "wegen Krankheit oder Behinderung" auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu erzielen, das ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (ab 1. April 1999 monatlich 630 Deutsche Mark; Gesetz vom 24. März 1999, BGBl I 388) übersteigt.
- BSG, 16.12.2003 - B 12 KR 20/01 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - geringfügige …
Denn zu diesem Zeitpunkt ist in das Beitragsrecht des SGB V durch Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (im Folgenden: Neuregelungsgesetz) vom 24. März 1999 (BGBl I 388) der § 249b eingeschoben worden.Bei allen anderen Gruppen von Versicherten sieht selbst das Neuregelungsgesetz, das der Erosion der Beitragsbemessungsgrundlage entgegenwirken sowie arbeitsmarktpolitischen Gründen und Gründen der Wettbewerbsneutralität dienen sollte (Begründung des Entwurfs BT-Drucks 14/280 S 10 f und S 13 f zu Nr. 4 - § 249b SGB V), keinen Doppelbeitrag vor.
Es trifft zwar zu, dass in der Begründung zum Entwurf des Neuregelungsgesetzes als Anwendungsbereich für den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers auch die freiwillig Versicherten genannt sind (BT-Drucks 14/280 S 13 f zu Nr. 4 - § 249b SGB V).
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R
Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung - …
In dieser Höhe wurde die Geringfügigkeitsgrenze nach der Neufassung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV durch Art. 1 Nr. 2 Buchst a des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24. März 1999 (BGBl I 388) vom 1. April 1999 an festgeschrieben. - BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 4/08 R
Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - pauschale Abgeltung der …
Nach Einführung des Arbeitgeberbeitrags für geringfügig Beschäftigte waren die zusammengezählten Ergebnisse um den von der Krankenkasse eingezogenen Arbeitgeberbeitrag nach § 249b SGB V zu verringern (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 RSAV idF des Art. 16 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.3. 1999, BGBl I 388).Durch die Einbeziehung der Arbeitgeberbeiträge nach § 249b SGB V in den RSA sollten alle Krankenkassen gleichermaßen finanziell begünstigt werden (vgl BT-Drucks 14/280 S 14).
Dies sollte rechnerisch durch die Berücksichtigung dieser Beiträge bei der Ermittlung des Beitragsbedarfs jeder betroffenen Krankenkasse vollzogen werden (vgl BT-Drucks 14/280 S 20).
- BFH, 21.02.2008 - III R 79/03
Kein Kindergeld nach dem SozSichAbk YUG für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer
Dies sei seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 388) zum 1. April 1999 der Fall.c) An der Versicherungsfreiheit ändert auch der Umstand nichts, dass der Arbeitgeber der Klägerin ab April 1999 nach § 172 Abs. 3 SGB VI i.d.F. des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 388) pauschale Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen hatte.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2006 - L 6 P 84/05
Pflegeversicherung
Das BSG hat festgestellt, dass die Berücksichtigung des Arbeitsentgelts aus einem Minijob bei der Beitragsbemessung in der Krankenversicherung zu einer systemwidrigen Doppelbelastung von Versichertem und Arbeitgeber führt, nachdem ab 01.04.1999 gemäß § 249 b SGB V (in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999, BGBl. I, 388 ff. - im Folgenden: "Neuregelungsgesetz" - ) der Arbeitgeber für dieses Entgelt beitrags- und zahlungspflichtig ist.Zum anderen ist in den Gesetzesmaterialien klar dargelegt, dass die Vorschrift eingefügt wurde, um dem Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung aufzuerlegen (z.B. BT-Drs. 14/280, S. 1, 10; 14/441, S. 1; 14/458 S. 1, 2).
Dies gilt um so mehr, als die zusätzliche Beitragsbelastung nicht etwa durch entsprechende Leistungen ausgeglichen wird (kritisch zu Beiträgen ohne Leistungen allgemein Kirchhof in BT-Drs. 14/441, S. 28).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2005 - L 4 RA 19/03
Rentenversicherung
Anschließend wurde § 2 SGB VI durch Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl I S.388) mit Wirkung zum 01.04.1999 um Satz 2 (heute: Satz 3 Nr. 2) ergänzt, wonach geringfügig Beschäftigte, die nach § 5 Abs. 2 Satz 2 auf die Versicherungspflicht verzichtet haben, nicht als versicherungspflichtige Arbeitnehmer im Sinne des Satzes Nr. 1, 2, 7 und 9 gelten.Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 SGB VI in der ab dem 01.04.1999 geltenden Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999, BGBl I, S. 388) ist ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 SGB IV ausübt, versicherungsfrei.
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der ab dem 01.04.1999 geltenden Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999, BGBl I, S.388) liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung regelmäßig weniger als fünfzehn Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 630, 00 DM nicht übersteigt.
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 371/14
Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs - …
Dabei erhalten sie den höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen oder der Vergleichsbewertung aus ausschließlich vollwertigen Beiträgen (§ 71 Abs. 1 SGB VI in der Fassung des Gesetzes vom 24. März 1999 - BGBl I 1999, 388 - SGB VI). - FG Hessen, 19.04.2002 - 6 K 1029/02
Übergang von geringfügiger zur Teil- oder Vollzeitbeschäftigung
- LSG Baden-Württemberg, 01.12.2020 - L 11 R 350/20
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
- LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 R 3335/11
Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit - …
- BSG, 25.02.2006 - B 12 KR 12/05 R
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - L 24 KR 277/07
Sozialversicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung - …
- BSG, 16.08.2017 - B 5 R 182/17 B
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2003 - L 1 RA 106/00
- LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01
Streitigkeit über die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für …
- LSG Baden-Württemberg, 13.08.2004 - L 4 KR 4874/02
Krankenversicherung - geringfügige Beschäftigung - Pauschalbeitrag nach § 249b …
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - L 1 Al 51/00
Anzahl der zulässigen Teilzeitbeschäftigungen i.R.d. Gewährung von …
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.03.2003 - L 4 KR 50/00
Beitragsbemessung im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung ; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 728/08
Selbständige Tätigkeit; Beitragshöhe; Wechsel vom Regelbeitrag zur …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2007 - L 2 R 414/06
Verfassungsmäßigkeit der Sozialversicherungspflicht für selbstständig tätige …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2011 - L 22 R 43/10
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Verbesserung; wesentliche Änderung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - L 16 (4,5) R 84/06
Sozialversicherungspflicht, geringfügige Beschäftigung, Abgrenzung zwischen den …
- LSG Bayern, 24.01.2008 - L 10 AL 297/06
Rückforderung von Arbeitslosenhilfe und damit in Zusammenhang stehende Erstattung …
- LSG Schleswig-Holstein, 19.10.2005 - L 5 KR 101/04
Möglichkeit der Zusammenrechnung geringfügig entlohnter und kurzfristiger …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 501/13
Rente wegen Erwerbsminderung - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - …
- LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2533/04
Versicherungspflicht - arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer - geringfügige …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - L 16 R 2/07
Rentenversicherung
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 R 224/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - L 16 R 400/08
Altersrente für Berufsunfähige; Nichtigkeit der Rentenbewilligung; Rentenantrag; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 20/04
Befreiung von der Versicherungspflicht für einen am 31. 12. 1998 Selbständigen
- SG Hamburg, 11.04.2002 - S 11 RA 549/01
- FG Düsseldorf, 29.05.2007 - 10 K 174/06
Zum Anspruch von Ausländern auf Kindergeld
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - L 2 KN 160/02
Gewährung einer Halbwaisenrente für einen Volljährigen; Beurteilung einer …
- LSG Berlin, 29.09.2004 - L 17 RA 61/03
Begrenzte Dienstfähigkeit eines Beamten; Antrag auf Gewährung einer …
- LSG Schleswig-Holstein, 10.06.2003 - L 1 KR 83/02
Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen ; …
- BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B
- LSG Bayern, 14.02.2003 - L 5 RJ 168/99
Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrente; Eintritt eines Versicherungsfalls; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - L 3 RA 33/01
Wegfall der Altersrente für Frauen wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze; …
- FG Nürnberg, 10.09.2015 - 6 K 1562/14
Bescheid, Kindergeld, Arbeitsentgelt, Kind, Arbeit, Bewerber, …
- LSG Bayern, 26.04.2005 - L 5 B 71/05
Anspruch auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Grund einer …
- LSG Sachsen, 22.05.2003 - L 3 AL 247/01
Ruhen des Anspruchs auf Eingliederungshilfe bei anderer Sozialleistung - …
- LSG Saarland, 16.03.2006 - L 1 RA 13/01
Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente
- FG Hamburg, 10.10.2002 - II 488/01
Zur analogen Anwendung des § 3 Nr. 39 EStG bei geringfügigen selbständigen …
- LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 2 RI 360/00
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2004 - L 1 RA 27/01
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - L 1 RA 75/00