11.04.2002
Bundestag - Drucksache 14/8766
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 3574 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 17.09.2002, Seite 3574
- Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG)
- vom 11.09.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 16.04.2002 BT Regierung will Straßenverkehrsgesetz klarstellen
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04
Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum
Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 - FeV - (BGBl. I S. 2214), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. September 2002 (BGBl. I S. 3574, 3585), ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist; dies gilt nach Satz 2 der Vorschrift insbesondere, wenn ein Mangel im Sinne der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV - Anlage 4 FeV - vorliegt. - OLG München, 12.01.2011 - 4St RR 171/10
Kennzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Abgabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte …
Die Sichtweise des Amtsgerichts, die Anzeigepflicht nach § 6b Abs. 1 StVG diene ausschließlich der Überwachung der Kfz.-Schilderhersteller greift zu kurz und findet weder im Wortlaut der Vorschrift noch in ihrer Entstehungsgeschichte eine Stütze (BTDrucks 14/8766 S. 59). - BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei …
Mit dem Erfordernis der amtlichen Anerkennung wollte der Gesetzgeber ausschließen, dass nicht hinreichend sachverständige Personen Haupt- und Abgasuntersuchungen durchführen und mit der damit verbundenen Zuteilung der Prüfplakette möglicherweise nicht verkehrssicheren oder die Abgaswerte nicht erfüllenden Fahrzeugen die Teilnahme am Straßenverkehr erlauben (BT-Drs. 14/8766 S. 58).Nur so kann sichergestellt werden, dass die Prüfplakette nur verkehrssicheren und die Abgaswerte einhaltenden Fahrzeugen zugeteilt wird (vgl. BT-Drs. 14/8766 S. 58).
- VG Koblenz, 07.12.2009 - 4 K 304/09
Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs
Erst in Ziffer 3 der Anlage VIII b zu § 29 StVZO in der Fassung des Gesetzes vom 11.09.2002 (BGBl I S. 3574) wurde bestimmt, dass die Überwachungsorganisationen die "ihr angehörenden Personen" mit der Durchführung bestimmter Aufgaben betrauen dürfen.Erst durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - StVRÄndG - vom 11.09.2002 (BGBl I S. 3574) wurde der Bundesverkehrsminister in § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstaben l und n StVG ermächtigt, durch Rechtsverordnung die regelmäßigen Untersuchungen und Prüfungen der Kraftfahrzeuge, die Anforderungen an das Fachpersonal und die Bestätigung der amtlichen Anerkennungen von Überwachungsorganisationen zu regeln, die schon vor dem 18.09.2002 anerkannt wurden.
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2004 - L 6 SB 122/04
Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG …
Sie bleibt in ihrem Bestand mithin unberührt vom Wegfall der Ermächtigung des Bundesministeriums für Verkehr zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften in § 6 Abs. 1 StVG i.d.F. des Gesetzes vom 11.09.2002 (BGBl. I, 3574 - vgl. BSG, Urteil vom 10.12.2002, B 9 SB 7/01 R). - BVerwG, 03.04.2003 - 3 B 18.03
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung der Aufklärungspflicht durch …
a) Der rechtliche Ansatz des Verwaltungsgerichtshofs, von dem bei der Prüfung der geltend gemachten Verfahrensmängel auszugehen ist, und zwar unabhängig davon, ob dieser Ansatz zutreffend ist (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 BVerwG 11 B .95 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 m.w.N.), lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation beurteile sich als Folge des In-Kraft-Tretens des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11. September 2002 (BGBl I S. 3574; vgl. hierzu BTDrucks 14/8766) nach diesen Bestimmungen, vor allem nach der Anlage VIII b zu § 29 StVZO (BGBl I S. ff.). - LSG Saarland, 17.02.2004 - L 5 SB 12/03
Schwerbehindertenrecht - Entziehung des Merkzeichens aG - wesentliche Änderung …
Sie bleibt in ihrem Bestand mithin unberührt vom Wegfall der Ermächtigung des Bundesministeriums für Verkehr zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften in § 6 Abs. 1 StVG in der Fassung des Gesetzes des 11. September 2002 (BGBl.I, Seite 3574). - VG Braunschweig, 13.06.2003 - 6 B 212/03
Alkohol; Beibringung; Eignung; einmalige Trunkenheitsfahrt; Entziehung; …
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG i. d. F. der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl I S. 310) i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 18. August 1998 (BGBl. I, S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.09.2002 (BGBl. I S. 3574), hat die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber dieser Fahrerlaubnis als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen hat. - VG Minden, 20.09.2002 - 3 K 541/02
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Rotlichtverstoß eines Fahranfängers; Teilnahme …
Die genannte Ordnungsverfügung findet ihre Rechtsgrundlage - allein diese Vorschrift kommt vorliegend in Betracht - nicht in § 2 a Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG) vom 11.09.2002 (BGBl. I S. 3574).