19.02.2013

Bundestag - Drucksache 17/12372

Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3259   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68747
BGBl. I 2013 S. 3259 (https://dejure.org/2013,68747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,68747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 21.08.2013, Seite 3259
  • Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
  • vom 14.08.2013

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 22.02.2013   BT   Elektromagnetischer Felder und ihr Gefahrenpotenzial
  • 27.02.2013   BT   Bundesregierung erlässt neue Vorschriften über elektromagnetische Felder
  • 27.02.2013   BT   Experten für Nachbesserungen bei Novelle zu elektromagnetischen Feldern
  • 14.03.2013   BT   Vorschriften über elektromagnetische Felder geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 14. und 15. März)
  • 12.06.2013   BT   Telekommunikationsrechtliches Nachweisverfahren (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Die Regelung soll Situationen erfassen, in denen Hochspannungsgleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) auf dem gleichen Mast wie 50-Hz-Leitungen geführt werden (BR-Drs. 209/1/13 S. 5).

    aa) § 4 Abs. 2 Satz 1 der 26. BImSchV, der nach Art. 4 der Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3259) am 22. August 2013 in Kraft getreten ist, war von dem am 30. Dezember 2016 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zu beachten.

    Die Verwaltungsvorschrift regelt indes nur das Nähere und hemmt die Geltung des § 4 Abs. 2 Satz 1 der 26. BImSchV nicht (Rebentisch, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Mai 2017, B 2.26, § 4 26. BImSchV Rn. 23; a.A. BT-Drs. 17/12372 S. 11).

    Allerdings soll der Wortlaut "zu minimieren" die ursprünglich von der Bundesregierung vorgeschlagene Formulierung "zu vermindern" (BT-Drs. 17/12372 S. 6) verstärken und damit ein Gedanke aus dem Strahlenschutzrecht übernommen werden (BR-Drs. 209/13 S. 2).

    Mit dieser Regelung sollten die bereits eingeleiteten Verfahren nach dem Energieleitungsausbaugesetz nicht nachteilig betroffen werden (BT-Drs. 17/12372 S. 14).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Der Verordnungsgeber hat bei der Novelle zur 26. BImSchV (Art. 1 der Verordnung vom 14. August 2013 - BGBl I S. 3259) an dem Grenzwert für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte festgehalten (Anhang 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 der 26. BImSchV) und sich dabei auf Empfehlungen der 2010 veröffentlichten Guidelines der International Commission on non-Ionizing radiation protection (ICNIRP) berufen (veröffentlicht in Health Physics 99 : S. 818 ).
  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

    Hinsichtlich der Immissionen kommt es daher auf die 26. BImSchV in der Fassung vom 16. Dezember 1996 (BGBl I S. 1966) an, während die Änderungen durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren vom 14. August 2013 (BGBl I S. 3259) außer Betracht bleiben.

    Der Verordnungsgeber hat bei der Novelle zur 26. BImSchV (Art. 1 der Verordnung vom 14. August 2013 - BGBl I S. 3259) an dem Grenzwert für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte festgehalten (Anhang 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 26. BImSchV).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Mangels belastbarer gegenteiliger Erkenntnisse ist hieran festzuhalten, zumal der Entwurf einer Änderungsverordnung vom 19. Februar 2013 (BTDrucks 17/12372), mit der u.a. die Bewertung elektrischer und magnetischer Felder an Grenzwertempfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission aus dem Jahr 2010 angepasst werden soll, für die hier einschlägigen Grenzwerte keine Änderung vorsieht.
  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 7.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Mit dieser Regelung sollten die bereits eingeleiteten Verfahren nach dem Energieleitungsausbaugesetz nicht nachteilig betroffen werden (BT-Drs. 17/12372 S. 14).
  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 B 11.18

    Klage des Eigentümers und Mieters eines gewerblich genutzten Grundstücks gegen

    aa) § 4 Abs. 2 Satz 1 der 26. BImSchV, der nach Art. 4 der Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3259) am 22. August 2013 in Kraft getreten ist, war von dem am 30. Dezember 2016 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zu beachten.
  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 2 BV 13.1039

    Bebauungsplan; Ausnahme; Mobilfunkanlage; Abwägung; Denkmalschutz; Ortsbild

    Zum anderen schöpften Hochfrequenzanlagen in der Regel nur einen Bruchteil der Grenzwerte aus (BT-Drs. 17/12372, S. 14).
  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 1 CS 15.914

    Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für 29 Parabolantennen im

    Eine Verletzung der Planungshoheit kann auch nicht unter Hinweis darauf geltend gemacht werden, dass die erforderlichen Standortbescheinigungen noch nicht vorliegen und möglicherweise wegen Überschreitung der maßgeblichen Grenzwerte (vgl. § 3 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder - BEMFV- v. 20.8.2002, zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung v. 14.8.2013, BGBl I 3259) auch nicht uneingeschränkt erteilt werden können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2014 - 8 A 11308/13

    Nachbarklage gegen Mobilfunkantenne

    Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend erläutert hat, ist der Novelle zur 26. BImSchV eine umfassende Sichtung des aktuellen Forschungsstandes zu den Auswirkungen von Mobilfunk vorausgegangen (vgl. die Begründung zur Änderungsverordnung der Bundesregierung vom 8. Mai 2013 [BT-Drs. 17/13421], den 5. Bericht der Bundesregierung vom 3. Januar 2013 über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen [BT-Drs. 17/12027] sowie die Antwort der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen zu "Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz" vom 26. August 2013 [BT-Drs. 17/14646]).
  • VG Ansbach, 12.06.2014 - AN 9 S 14.00382

    Baurecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rücksichtnahmegebot

    Eine Unzumutbarkeit wegen Überschreitung der in der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 (BGBl. 1996 1, 1966; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14. August 2013, BGBl. I, 3259) festgelegten Immissionsgrenzwerte ist nicht ersichtlich, wobei die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Neufassung der 26. BImSchV vom 14. August 2013 (BGBl. I, 3266) zu Grunde gelegt wurde.
  • VG Ansbach, 13.10.2015 - AN 9 K 15.01173

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Erweiterung, Umspannwerk, Rücksichtnahmegebot,

  • VG Regensburg, 24.09.2015 - RO 7 K 14.1881

    Baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mobilfunksenders

  • VGH Bayern, 25.06.2014 - 1 ZB 12.1188

    Anlage für BOS-Funk; Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Dresden, 27.03.2014 - 3 K 102/11

    Anforderungen an die Standortbescheinigung für eine Mobilfunksendeanlage

  • VG München, 15.05.2017 - M 8 K 16.2507

    Erfolglose Klage gegen eine Baugenehmigung für eine Mobilfunkanlage wegen

  • VG München, 27.02.2017 - M 8 SN 17.496

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Mobilfunkanlage im Außenbereich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht