03.05.2010

Bundestag - Drucksache 17/1544

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 537   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,85477
BGBl. I 2010 S. 537 (https://dejure.org/2010,85477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,85477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 07.05.2010, Seite 537
  • Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG)
  • vom 07.05.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (14)

  • 22.03.2010   BT   Griechenland-Hilfe mit Regierungserklärung (in: Griechenland, Jobcenter, Klimaschutz)
  • 23.04.2010   BT   Griechenland-Hilfe beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 6. und 7. Mai)
  • 03.05.2010   BT   Griechenland-Hilfe soll am Freitag beschlossen werden
  • 04.05.2010   BT   Koalitionsfraktionen wollen schnelle Hilfe für Griechenland
  • 04.05.2010   BT   Anhörung zum Hilfspaket für Griechenland
  • 05.05.2010   BT   Sachverständige: Hilfspaket für Griechenland ist alternativlos
  • 05.05.2010   BT   "Alternativloses Hilfspaket"
  • 05.05.2010   BT   Haushaltsausschuss billigt Griechenland-Hilfen
  • 06.05.2010   BT   Bürgschaft für Griechenlandhilfe zugestimmt
  • 07.05.2010   BT   Bundestag stimmt Griechenlandhilfe zu
  • 07.05.2010   BT   Vorläufiges Ergebnis (in: Namentliche Abstimmungen: Währungsunion-Finanzstabilisierungsgesetz)
  • 07.05.2010 BReg Euro-Stabilität - Griechenlandhilfe für stabilen Euro
  • 21.05.2010 BReg Eurostabilität - Deutschland bürgt für den Euro
  • 17.12.2010   BT   Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2010
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Um die erforderlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene zu treffen, verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG) vom 7. Mai 2010 (BGBl I S. 537).
  • BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 987/10

    Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) trotz

    2) gegen a) die Bundesrepublik Deutschland wegen der Tatsache, dass sie finanzielle Hilfen für die Hellenische Republik mit den anderen Mitgliedern der Euro-Gruppe vereinbart hat, finanzielle Hilfen für Griechenland gewährt, insbesondere durch das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz vom 7. Mai 2010 <BGBl I S. 537>), Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Hellenische Republik gewährleistet und den Internationalen Währungsfonds veranlasst, Griechenland finanziell zu unterstützen, b) Vereinbarungen der Europäischen Union, insbesondere der Euro-Gruppe, in welchen finanzielle Hilfen für die Hellenische Republik auch durch die Bundesrepublik Deutschland abgesprochen wurden, c) den Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere der Regierungen der Euro-Gruppe, vom 10. beziehungsweise 9. Mai 2010 (Rat-Dok. 9614/10) und den Beschluss des Rates der Europäischen Union (Wirtschaft und Finanzen, ECOFIN) vom 9. Mai 2010, einen europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus zu schaffen, einschließlich der Schlussfolgerungen dieses Rates (Rat-Dok. SN 2564/1/10 REV 1), d) die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl Nr. L 118/1), e) das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus vom 21. Mai 2010 (Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz, BGBl I S. 627), f) die EFSF-Rahmenvereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, vom 7. Juni 2010, g) die Einrichtung der Zweckgesellschaft (European Financial Stability Facility, Europäische Finanzstabilisierungsfazilität EFSF, Société Anonyme Luxemburgischen Rechts mit Sitz in Luxemburg) zur Abwicklung der Rettungsmaßnahmen zugunsten notleidender Staatshaushalte von Mitgliedern der Euro-Gruppe und die Beteiligung Deutschlands an dieser Zweckgesellschaft, h) die Praxis der Europäischen Zentralbank, Staatsanleihen der Mitglieder der Euro-Gruppe anzukaufen und Staatsanleihen jedweder Art der Mitglieder der Euro-Gruppe zu refinanzieren,.

    gegen a) das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus vom 22. Mai 2010 (BGBl I S. 627), b) die Mitwirkung der Bundesregierung an den intergouvernementalen Beschlüssen der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten und der Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten vom 10. Mai 2010 (Rat-Dok. 9614/10) sowie an dem Beschluss des Rates der EU vom 9. Mai 2010, einen europäischen Stabilisierungsmechanismus zu schaffen (Schlussfolgerungen des Rates [Wirtschaft und Finanzen] vom 9. Mai 2010, Rat-Dok. SN 2564/1/10 REV 1 vom 10. Mai 2010, S. 3) und an dem Beschluss des Rates über die Verordnung Nr. 407/2010 vom 11. Mai 2010 des Rates zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl Nr. L 118/1), c) die unter b) genannten Beschlüsse des Rates der Europäischen Union sowie die unter b) genannte Verordnung des Rates, d) den Aufkauf von Staatsanleihen Griechenlands und anderer Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets durch die Europäische Zentralbank, e) die Mitwirkung der Bundesregierung an der außervertraglichen Änderung der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Konzeption zur Sicherung der Preisstabilität des Euro; diese Mitwirkung besteht in den unter b) genannten Mitwirkungshandlungen an den Beschlüssen der EU beziehungsweise der Mitgliedstaaten über den europäischen Stabilisierungsmechanismus in Verbindung mit der Mitwirkung an den im Rahmen der Europäischen Union beziehungsweise zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets getroffenen Beschlüssen über das "Griechenland-Rettungspaket", dessen deutscher Anteil mit dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG) vom 7. Mai 2010 (BGBl I S. 537) umgesetzt wurde, f) die Unterlassung der Kommission sowie des Rates der Europäischen Union, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Maßnahmen gegen die Überschuldung von Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu ergreifen sowie gegen deren Missachtung der im Vertrag vorgeschriebenen Haushaltsdisziplin vorzugehen und auf diese Weise die Entstehung einer Zwangslage zu verhindern, mit der jetzt die mit dem Vertrag unvereinbaren "Rettungspakete" ("Griechenland-Rettungspaket" und europäischer Stabilisierungsmechanismus) gerechtfertigt werden, g) die Unterlassung der Bundesregierung, Maßnahmen gegen diejenigen Spekulanten zu ergreifen, die nach ihrer Darstellung gegen den Euro beziehungsweise gegen bestimmte Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets derart aggressiv spekulieren, dass zur Rettung der Währungsstabilität die "Rettungspakete" erforderlich sind.

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1099/10

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    gegen a) das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus vom 22. Mai 2010 (BGBl I S. 627), b) die Mitwirkung der Bundesregierung an den intergouvernementalen Beschlüssen der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten und der Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten vom 10. Mai 2010 (Rat-Dok. 9614/10) sowie an dem Beschluss des Rates der EU vom 9. Mai 2010, einen europäischen Stabilisierungsmechanismus zu schaffen (Schlussfolgerungen des Rates [Wirtschaft und Finanzen] vom 9. Mai 2010, Rat-Dok. SN 2564/1/10 REV 1 vom 10. Mai 2010, S. 3) und an dem Beschluss des Rates über die Verordnung Nr. 407/2010 vom 11. Mai 2010 des Rates zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl Nr. L 118/1), c) die unter b) genannten Beschlüsse des Rates der Europäischen Union sowie die unter b) genannte Verordnung des Rates, d) den Aufkauf von Staatsanleihen Griechenlands und anderer Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets durch die Europäische Zentralbank, e) die Mitwirkung der Bundesregierung an der außervertraglichen Änderung der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Konzeption zur Sicherung der Preisstabilität des Euro; diese Mitwirkung besteht in den unter b) genannten Mitwirkungshandlungen an den Beschlüssen der EU beziehungsweise der Mitgliedstaaten über den europäischen Stabilisierungsmechanismus in Verbindung mit der Mitwirkung an den im Rahmen der Europäischen Union beziehungsweise zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets getroffenen Beschlüssen über das "Griechenland-Rettungspaket", dessen deutscher Anteil mit dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG) vom 7. Mai 2010 (BGBl I S. 537) umgesetzt wurde, f) die Unterlassung der Kommission sowie des Rates der Europäischen Union, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Maßnahmen gegen die Überschuldung von Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu ergreifen sowie gegen deren Missachtung der im Vertrag vorgeschriebenen Haushaltsdisziplin vorzugehen und auf diese Weise die Entstehung einer Zwangslage zu verhindern, mit der jetzt die mit dem Vertrag unvereinbaren "Rettungspakete" ("Griechenland-Rettungspaket" und europäischer Stabilisierungsmechanismus) gerechtfertigt werden, g) die Unterlassung der Bundesregierung, Maßnahmen gegen diejenigen Spekulanten zu ergreifen, die nach ihrer Darstellung gegen den Euro beziehungsweise gegen bestimmte Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets derart aggressiv spekulieren, dass zur Rettung der Währungsstabilität die "Rettungspakete" erforderlich sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht