07.06.1973

Bundestag - Drucksache 7/695

Bericht und Antrag, Urheber: Ausschuss für Bildung und Wissenschaft

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1973 S. 1637   

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https://dejure.org/1973,5329
BGBl. I 1973 S. 1637 (https://dejure.org/1973,5329)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 93, ausgegeben am 16.11.1973, Seite 1637
  • Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes
  • vom 14.11.1973

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 33.08

    Ausbildung, unmittelbarer Zusammenhang mit -; Ausbildungsstätte; Auszubildender,

    Die Gesetzesmaterialien (s. BTDrucks 7/556, 4 , BTDrucks 7/695 und BTDrucks 7/981, 1; 7/1036 ) enthalten indes auch keinen Anhalt dafür, dass Menschen mit Behinderung von den Härtezusatzleistungen ausgeschlossen werden sollten, die eine behinderungsgerechte Schule nicht vom Wohnort der Eltern aus täglich erreichen können und deswegen in einem Internat unterzubringen sind.
  • BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 1.94

    Hochschulrecht - Keine bundesrechtliche Pflicht der Zur-Verfügung-Stellung des

    Der durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl I S. 1523) inzwischen aus fiskalischen Gründen - nämlich wegen der damaligen schlechten Wirtschafts- und Finanzlage - aufgehobene § 4 HärteV - ergangen auf der Rechtsgrundlage des § 14 a Berufsausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (eingeführt durch Gesetz vom 14. November 1973, BGBl I S. 1637) gewährte in Verbindung mit einer spezifizierenden Anlage den nach dem BAföG Berechtigten eine besondere Ausbildungsförderung.
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 31.08

    Anspruch eines Auszubildenden auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Die Gesetzesmaterialien (s. BTDrucks 7/556, 4 , BTDrucks 7/695 und BTDrucks 7/981, 1; 7/1036 ) enthalten indes auch keinen Anhalt dafür, dass Menschen mit Behinderung von den Härtezusatzleistungen ausgeschlossen werden sollten, die eine behinderungsgerechte Schule nicht vom Wohnort der Eltern aus täglich erreichen können und deswegen in einem Internat unterzubringen sind.
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 21.08

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Die Gesetzesmaterialien (s. BTDrucks 7/556, 4 , BTDrucks 7/695 und BTDrucks 7/981, 1; 7/1036 ) enthalten indes auch keinen Anhalt dafür, dass Menschen mit Behinderung von den Härtezusatzleistungen ausgeschlossen werden sollten, die eine behinderungsgerechte Schule nicht vom Wohnort der Eltern aus täglich erreichen können und deswegen in einem Internat unterzubringen sind.
  • BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81

    Nachträgliche Anrechnung von Einkommen und die damit verbundene Rückforderung von

    Nach § 61 Abs. 1 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG vom 26. August 1971 (BGBl. I S. 1409) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 14. November 1973 (BGBl. I S. 1637) nahmen für die Zeit bis zum 31. Dezember 1975 für Auszubildende, deren Bedarf sich, wie im Fall der Klägerin, nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG bemaß, die Hochschulen die Aufgabe der Ämter für Ausbildungsförderung für die Auszubildenden wahr, die bei ihnen immatrikuliert waren.
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81

    Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren

    Wahrend Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen schon nach § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG in seiner ursprünglichen Fassung vom 26. August 1971 (BGBl. I S. 1409) und Schüler von Berufsfachschulen vom 1. Januar 1974 an (§ 68 Abs. 2 Nr. 3 BAföG in der Fassung des Art. 1 Nr. 15, Art. 3 § 2 Abs. 6 des Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes vom 14. November 1973 [BGBl. I S. 1637]) jeweils ab Klasse 11 ohne weiteres dem Grunde nach gefördert werden können, hat das Zweite BAföG-Änderungsgesetz den Kreis der Förderungsberechtigten nur auf diejenigen Schüler der Klasse 10 der genannten Schularten erweitert, deren auswärtige Unterbringung notwendig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 9 S 2395/91

    Zurverfügungstellen von Instrumenten für Pflichtkurse im Zahnmedizinstudium

    Vor allem aber muß das Hochschulrahmengesetz in einer Zusammenschau mit dem bei seinem Inkrafttreten im Jahre 1976 bereits geltenden § 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (eingeführt durch Gesetz vom 14.11.1973, BGBl. I S. 1637) und der auf dessen Grundlage ergangenen Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem BAföG - HärteV - (vom 15.7.1974, BGBl. I S. 1449) ausgelegt werden, der die Bundesregierung ermächtigte, mit Zustimmung des Bundesrats unter anderem Regelungen zu treffen über die Arten der Lern- und Arbeitsmittel, deren Anschaffungskosten über den Grundbedarf hinaus als zusätzlicher Bedarf anzuerkennen sind.
  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 9.74

    Ausbildungshilfe - Sozialhilfe - Ausbildungsförderung

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht auf die materielle Neuregelung dieser Frage durch das Änderungsgesetz vom 14. November 1973 (BGBl. I S. 1637) hingewiesen.
  • VG Arnsberg, 29.10.2008 - 10 K 2863/07

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Der mit Gesetz vom 14. November 1973, BGBl I S. 1637, eingefügte § 14a Abs. 1 BAföG stimmt im Wesentlichen mit § 12 Abs. 5 BAföG in der Fassung vom 26. August 1971, BGBl I S. 1409, überein, der seinerseits die Regelung des § 10 Abs. 5 AföG übernommen hatte.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 55.77

    Zusatzleistungen zur Deckung besonderer Aufwendungen für eine Unterkunft -

    Erst der durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes vom 14. November 1973 (BGBl. I S. 1637) eingefügte, nach dem Ende des hier streitigen Bewilligungszeitraumes in Kraft getretene § 14 a Satz 1 BAföß läßt unter Nr. 2 eine Erhöhung der Förderungsbeträge auch wegen besonderer Aufwendungen für die Unterkunft zu.
  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 69/79

    Ermächtigung nach AFG § 39 - Versagung infolge der Mitwirkungspflicht -

  • BVerwG, 16.12.1976 - V C 2.74

    Anerkennung von erhöhten Fahrtkosten zur Arbeitsstätte als erstattungsfähig -

  • BVerwG, 06.02.1974 - V C 22.73

    Voraussetzungen des Ausgleichs von Mehraufwendungen für eine Unterkunft außerhalb

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