Gesetzgebung
   BGBl. I 1980 S. 1142   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,15794
BGBl. I 1980 S. 1142 (https://dejure.org/1980,15794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,15794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 08.08.1980, Seite 1142
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen
  • vom 04.08.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 24.11

    Apotheke; Krankenhausapotheke; Arzneimittelversorgung;

    Der Gesetzgeber hatte mit diesem 1980 eingeführten Regionalprinzip bezweckt, eine schnelle und stets zuverlässige Arzneimittelversorgung sicherzustellen (amtliche Begründung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen, BTDrucks 8/1812 S. 8; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit, BTDrucks 8/3554 S. 16 f.).

    Damit verbunden war der Hinweis in den Gesetzesmaterialien, dass die Genehmigungsbehörde auch prüfen sollte, ob die Apotheke in Ansehung der Verkehrsverhältnisse, der Entfernung zum Krankenhaus und der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge tatsächlich in der Lage sein würde, das Krankenhaus umfassend, unverzüglich und kontinuierlich zu versorgen (BTDrucks 8/3554 S. 17).

    Die Verpflichtung zur unmittelbaren Belieferung der Verbrauchsstellen bezweckt, die Vorratshaltung in einem zentralen Lager des Krankenhauses ohne pharmazeutische Betreuung zu unterbinden und die Gefahr einer unsachgemäßen Lagerung oder einer Verwechslung bei der Zwischenlagerung nach Möglichkeit auszuschließen (vgl. amtliche Begründung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen, BTDrucks 8/1812 S. 8 zu § 14 Abs. 4 Satz 2 ApoG a.F.).

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Stille Gesellschaften sind apothekenrechtlich erst seit 1980 unzulässig (§ 8 Satz 2 ApG i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 4. August 1980, BGBl I 1980, 1142).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02

    Klinikpackung II

    Der Zweck der Vorschriften des § 14 Abs. 4 und 5 ApoG besteht neben der Verbesserung der Arzneimittelsicherheit im Bereich der Krankenhäuser darin, durch die Beschränkung der Abgabe von Arzneimitteln an Krankenhäuser eine nicht vertretbare Verzerrung des Verhältnisses zwischen Krankenhausapotheken und Krankenhaus versorgenden Apotheken i.S. des Absatzes 5 auf der einen und öffentlichen Apotheken auf der anderen Seite zu vermeiden (vgl. Begründung der Fassung von § 14 Abs. 4 und 5 nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen v. 17. Mai 1978, BT-Drucks. 8/1812, S. 8).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87

    Klinikpackung

    Dieser besteht nicht nur darin im öffentlichen Interesse die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelsicherheit im Bereich der Krankenhäuser zu verbessern, sondern auch darin, durch die Beschränkungen der Abgabe von Arzneimittel durch Krankenhausapotheken eine nicht vertretbare Verzerrung des Verhältnisses zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke zu vermeiden (BT-Drucks. 8/1812; Begründung, Besonderer Teil, S. 8).

    Nach der Amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf sollen "die gleichen Kriterien, die für die Belieferung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln durch Krankenhausapotheken anzuwenden sind, auch für die Belieferung von Krankenhäusern durch öffentliche Apotheken gelten" (BT-Drucks. 8/1812, Begründung, Besonderer Teil, S. 8).

  • VG Minden, 13.01.2012 - 7 K 764/11

    Gleichstehen von Kur- und Spezialeinrichtungen mit Krankenhäusern i.S.d. § 14

    So heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf, vgl. BT-Drucks. 8/1812, Anlage 1, "Eine Definition des Krankenhauses im Sinne dieses Gesetzes ist.

    Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, vgl. BT-Drucks. 8/1812, Anlage 3, zu 12., "Durch § 14 Abs. 6 Satz 2 letzter Halbsatz wird durch die Aufzählung der.

    Dabei hätte sich die Frage der sachlichen Rechtfertigung einer am Merkmal der Unterkunftsgewährung orientierten Ungleichbehandlung zwischen "stationären" und "ambulanten" Rehabilitationseinrichtungen hinsichtlich der Arzneimittelversorgung am durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen vom 04. August 1980 (BGBl. I, 1142 f.) verfolgten Gesetzeszweck zu orientieren.

  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81

    Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments

    Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen vom 4. August 1980 (BGBl I 1142) ist erst am Tage nach seiner Verkündung in Kraft getreten; es enthält zudem für Beteiligungen im Sinne der Vorschrift seines § 8 Satz 2 eine Übergangsklausel bis zum 1. Januar 1986.
  • VG München, 11.03.2014 - M 16 K 13.2959

    Genehmigung eines Versorgungsvertrages zwischen Apotheke und Krankenhaus

    Zum anderen setzte die gemäß § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 ApoG a.F. zu gewährleistende ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung auch voraus, dass die Apotheke aufgrund der Verkehrsverhältnisse, der Entfernung zum Krankenhaus sowie der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge tatsächlich in der Lage war, das Krankenhaus umfassend, unverzüglich und kontinuierlich zu versorgen (vgl. BT-Drs. 8/3554 S. 17).

    Zwar sollte im Einzelfall auch die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung unter anderem im Hinblick auf die Verkehrsverhältnisse sowie die Entfernung der Apotheke zum Krankenhaus geprüft werden (BT-Drs. 8/3554, S. 17).

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 80/88

    Wettbewerbswidrigkeit des Überklebens von Aufdrucken auf Anstaltspackungen zum

    Dieser besteht nicht nur darin, im öffentlichen Interesse die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelsicherheit im Bereich der Krankenhäuser zu verbessern, sondern auch darin, durch die Beschränkungen der Abgabe von Arzneimittel durch Krankenhausapotheken eine nicht vertretbare Verzerrung des Verhältnisses zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke zu vermeiden (BT-Drucks. 8/1812, Begründung, Besonderer Teil, S. 8).

    Nach der Amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf sollen "die gleichen Kriterien, die für die Belieferung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln durch Krankenhausapotheken anzuwenden sind, auch für die Belieferung von Krankenhäusern durch öffentliche Apotheken gelten" (BT-Drucks. 8/1812, Begründung, Besonderer Teil, S. 8).

  • OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01

    Wettbewerbswidriges Verhalten bei Verstoß gegen § 14 Abs. 4 Satz ApoG

    Sie verstößt damit nicht nur gegen den Wortlaut des Gesetzes sondern handelt auch seinem Zweck zuwider: Die Vorschrift bezweckt neben der Gewährung der Arzneimittelversorgung und Arzneimittelsicherheit im Bereich der Krankenhäuser auch (den Schutz der Wettbewerbsfähigkeit öffentlicher Apotheken und hat damit unmittelbar wettbewerbsregelnden Charakter (vgl. dazu BT-Drucks. 8/3554 sowie BGH Pharma-Recht 1990, 50, 55).
  • BayObLG, 28.05.2001 - LBG-Ap 1/01
    Der Gesetzeszweck besteht nicht nur darin, im öffentlichen Interesse die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelsicherheit im Bereich der Krankenhäuser zu verbessern, sondern auch darin, durch die Beschränkung der Abgabe von Arzneimitteln durch Krankenhausapotheken und Krankenhausversorgungsapotheken eine nicht vertretbare Verzerrung des Verhältnisses zwischen öffentlicher Apotheke einerseits und Krankenhausapotheke wie Krankenhausversorgungsapotheke andererseits zu vermeiden (BT-Drucks. 8/1812; Begr. Bes. Teil S. 8).
  • BayObLG, 28.05.2001 - Ap 1/01

    Feststellung einer Verletzung der Berufspflicht durch die Landesapothekerkammer;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht