29.03.1963

Bundestag - Drucksache IV/1171

Zusammenstellung, Urheber: Bundestag

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1964 S. 1067   

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BGBl. I 1964 S. 1067 (https://dejure.org/1964,2756)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 31.12.1964, Seite 1067
  • Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG)
  • vom 19.12.1964

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Der Bundesgerichtshof hat an ihr auch festgehalten, nachdem durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 (BGBl. I, S. 1067) die Vorschrift des § 163a Abs. 5 StPO aF eingeführt wurde und auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei verpflichtet wurden, die Zeugen über ihr Recht nach § 52 StPO zu belehren (BGH, Urteil vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218; vgl. auch etwa BGH, Urteile vom 16. März 1977 - 3 StR 327/76, BGHSt 27, 139; vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 29; vom 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 385).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Das Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 (BGBl. I S. 1067), das am 1. April 1965 in Kraft getreten ist (sogenannte Kleine Strafprozeßnovelle), hat u.a. das Recht der Untersuchungshaft neu geregelt; dabei verfolgt es im ganzen die Tendenz, Anordnung und Dauer der Haft zu beschränken.

    Überdies erscheint es nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes vom 19. Dezember 1964 nicht ausgeschlossen, daß diese Auslegung dem wahren Willen des Gesetzgebers entspricht und nur versehentlich im Wortlaut nicht zum Ausdruck gekommen ist: Die Haftgründe des § 112 Abs. 3 - Wiederholungsgefahr bei Sittlichkeitsverbrechen - und Abs. 4 - schwere Verbrechen gegen das Leben - waren in den ursprünglichen Entwürfen der Fraktionen und der Bundesregierung nicht vorgesehen (BT-Drucks. IV/63 und IV/178).

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 (BGBl. I S. 1067) wurden ferner die Steuerbevollmächtigten einbezogen.
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO und § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO in ihrer heutigen Fassung gehen zurück auf das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 (BGBl. I S. 1067).
  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Nachdem es innerhalb der dritten Wahlperiode nicht mehr zu einer Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über das Gesetzesvorhaben gekommen war (zum diesbezüglichen Verlauf vgl. BT-Drs. IV/178, S. 15), hat die Bundesregierung in der vierten Wahlperiode dem Deutschen Bundestag unter dem 7. Februar 1962 erneut einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) mit einem zur Neufassung des § 147 Abs. 4 StPO identischen Gesetzesvorschlag (BT-Drs. IV/178, S. 8) vorgelegt.

    Die Einschränkung 'soweit tunlich" ist allerdings notwendig; denn es können sich - insbesondere im Vorverfahren - Umstände verschiedener Art ergeben, die es geboten erscheinen lassen, von der Regel abzuweichen" (in den allgemeinen Begründungen in BT-Drs. III/2037, S. 16, BT-Drs. IV/178, S. 17 f., und ähnlich in den besonderen Begründungen zu § 147 StPO in BT-Drs. III/2037, S. 30 f., BT-Drs. IV/178, S. 31 f.).

    Hat der Staatsanwalt im vorbereitenden Verfahren entschieden, so wird die Möglichkeit, dagegen Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen, durch Absatz 4 Satz 2 nicht eingeschränkt" (in der besonderen Begründung zu § 147 StPO in BT-Drs. III/2037, S. 30 und in BT-Drs. IV/178, S. 32).

    Die Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drs. IV/178, S. 49 f.) verhält sich dazu nicht.

    Der Rechtsausschuss des Bundestages hat in der von ihm beschlossenen und dem Deutschen Bundestag vorgelegten Gesetzesfassung den Rechtsmittelausschluss in § 147 Abs. 4 S. 2 StPO unverändert übernommen und lediglich die Beschreibung der Ausnahme vom Regelfall der Mitnahmegewährung in § 147 Abs. 4 S. 1 StPO dahin gehend geändert, dass es statt "soweit tunlich" "soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen" heißen sollte (BT-Drs. IV/1020, S. 18), was in die vom Deutschen Bundestag beschlossene und aktuell geltende Gesetzesfassung des § 147 Abs. 4 StPO übernommen worden ist.

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Er war eingeführt worden durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) vom 19. Dezember 1964 (BGBl. I S. 1067), das in seinem Artikel 15 das Grundrecht der persönlichen Freiheit - Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG - insoweit ausdrücklich eingeschränkt hatte.
  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 36/17

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Beschleunigungsgebot in Haftsachen:

    Danach kann das Revisionsgericht selbst einen Haftbefehl aufheben, wenn es ein Urteil aufhebt und sich bei dieser Entscheidung ohne weiteres, d.h. ohne weitere Ermittlungen (vgl. BT-Drucks. IV/178, S. 27), ergibt, dass die Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 StPO vorliegen.
  • BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14

    Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Da der Gesetzgeber aber schon im Jahr 1964 die Belehrungspflichten von Polizeibeamten gegenüber Zeugen im Ermittlungsverfahren in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verwertung von früheren Aussagen durch Vernehmung richterlicher Vernehmungspersonen neu geregelt hat, kann vor dem Hintergrund, dass in diesem Zusammenhang eine weiter gehende Belehrungspflicht durch den Richter nicht in das Gesetz aufgenommen wurde, von einer planwidrigen Regelungslücke nicht ausgegangen werden (vgl. BT-Drucks. IV/178, S. 18, 33; BT-Drucks. 16/12098, S. 26).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    In verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise entnimmt sie der für die Hauptverhandlung konzipierten (vgl. BTDrucks IV/178 S. 34-35) Regelung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO die gesetzgeberische Entscheidung, dass jedenfalls mit Erlass der Entscheidung das Ablehnungsrecht erlischt (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93 -, NStZ 1993, S. 600).

    Dennoch ist hier die Regelung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO - nicht zuletzt im Blick auf die Notwendigkeit einer Straffung des Verfahrens (vgl. BTDrucks IV/178 S. 34) - vertretbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477).

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Die Anknüpfung an den Beginn der Hauptverhandlung ist sachgemäß und auch sonst bei der Änderung strafverfahrensrechtlicher Vorschriften üblich (vgl. § 118 Abs. 3 des Jugendgerichtsgesetzes vom 4. August 1953 (BGBl. I S. 751); Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. Juni 1957 (BGBl. I S. 597); Art. 14 Abs. 7 des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 (BGBl. I S. 1067); Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. September 1969 (BGBl. I S. 1582)).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 6/67

    Gemeinsame Amtsgerichte

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten -

  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvR 300/75

    Notwendige Verteidigung auch bei einem in Strafhaft befindlichen Beschuldigten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05

    Rentenversicherung

  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92
  • BGH, 16.12.1976 - 4 StR 614/76

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils vor Fertigstellung des Protokolls

  • BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77

    Feststellung der Vorstrafen in Abwesenheit des Angeklagten - Zweifel an der

  • OLG Rostock, 16.09.2008 - HEs 4/08

    Haftprüfung wegen der Dauer der Untersuchungshaft: Fristberechnung bei Aussetzung

  • BDH, 10.08.1966 - II DV 2/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 212/63

    Menschenrechtskonvention ("Auslieferungshaft")

  • BGH, 14.02.1966 - AnwSt (R) 7/65

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Ehrengerichtshofes -

  • OLG Rostock, 16.09.2009 - 2 HEs 6/09

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Berechnung der Haftprüfungsfrist bei Aussetzung

  • BGH, 03.06.1966 - Ib ZR 81/64

    Entschädigungsleistungen wegen Beschlagnahme eines Betriebes - Heranziehung zu

  • BGH, 18.07.1973 - StB 29/73

    Verfügung über besonderer Sicherungsvorkehrungen bezüglich der Unterbringung

  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 187/68

    Einbeziehung eines Delikts in die Verurteilung auf Grund einer nachträglich

  • BGH, 29.09.1972 - StB 24/72

    Strafprozessuale Ausgestaltung der Anordnung der Besuchsüberwachung und der

  • BGH, 15.09.1969 - AnwSt (B) 3/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1967 - 7 BJs 35/66

    Eröffnung des Hauptverfahrens als Entscheidung im Sinn des § 120 Abs. 3

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