17.06.2009

Bundestag - Drucksache 16/13437

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2713   

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BGBl. I 2009 S. 2713 (https://dejure.org/2009,84696)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 17.08.2009, Seite 2713
  • Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
  • vom 11.08.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 24.03.2009   BT   Elektronische Bearbeitung von Grundbüchern soll vereinfacht werden
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BGH, 26.06.2018 - II ZB 12/16

    Anforderungen an eine einzureichende Gesellschafterliste wegen einer Veränderung

    Im Ergebnis sei nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber bei Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) und des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2713) sich bewusst dagegen entschieden habe, bei der Aufnahme einer GbR in die Gesellschafterliste einer GmbH auch die Angabe der Gesellschafter der GbR zu verlangen.
  • OLG München, 14.01.2011 - 34 Wx 155/10

    Grundbuchberichtigung: Verfügungsbefugnis der Gesellschafter einer

    Für die Eintragung des Ausscheidens eines Gesellschafters auf der Grundlage des ERVGBG vom 11.8.2009 (BGBl I S. 2713) gilt Folgendes (siehe schon Senat vom 7.9.2010, 34 Wx 100/10 = NJW-RR 2010, 1667 = EWiR 2010, 741 mit Anm. Heinze; und ausführlicher jüngst vom 1.12.2010, 34 Wx 119/10):.

    Mit der Einfügung von § 47 Abs. 2 GBO hat der Gesetzgeber erreichen wollen, dass die eingetragenen Gesellschafter grundbuchverfahrensrechtlich im Wesentlichen weiterhin so behandelt werden wie vor Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR, nämlich wie Berechtigte, und zwar auch bei der Eintragung von Änderungen im Gesellschafterbestand (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtausschusses vom 17.6.2009 BT-Drucks. 16/13437, Seite 28).

    Hingegen hat die Norm für alle Rechtshandlungen Bedeutung, die einen unmittelbaren Bezug zum Eintragungsgegenstand aufweisen (BT-Drucks. 16/13437, Seite 30; auch OLG Zweibrücken vom 9.9.2010, 3 W 128/10, zitiert nach juris; DNotI-Report 2010, 145/147).

  • OLG München, 01.12.2010 - 34 Wx 119/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragung eines Wechsels in der GbR nach Übertragung

    Der Gesetzgeber habe die Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs auch nicht durch das am 18.8.2009 in Kraft getretene ERVGBG (vom 11.8.2009, BGBl I S. 2713) wieder hergestellt.

    Trotzdem werden durch diese Alteintragung die Beteiligte zu 3 als Rechtsträgerin und die Beteiligten zu 1 und 2 als deren Gesellschafterinnen ausgewiesen (Art. 229 § 21 EGBGB), ohne dass es einer Anpassung der Alteintragung an die materielle Rechtslage bedarf (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 17.6.2009, BT-Drucks. 16/13437, S. 30; Böttcher ZfIR 2009, 613/625).

    Nach dem vom ERVGBG geschaffenen Rechtszustand sind die Gesellschafter wie nach alter Rechtslage zu behandeln (siehe Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 17.6.2009, BT-Drucks. 16/13437, S. 28), demnach nicht nur als mittelbar Betroffene (so OLG Zweibrücken NJW 2010, 384/385; Böttcher ZfIR 2009, 613/621) anzusehen.

    Mit der Einfügung von § 47 Abs. 2 GBO wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die eingetragenen Gesellschafter grundbuchverfahrensrechtlich im Wesentlichen weiterhin so behandelt werden, wie vor Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft, nämlich wie Berechtigte, auch bei der Eintragung von Änderungen im Gesellschafterbestand (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 17.6.2009, BT-Drucks. 16/13437, S. 28).

    Dagegen soll die Norm für alle Rechtshandlungen Bedeutung haben, die einen unmittelbaren Bezug zum Eintragungsgegenstand aufweisen (BT-Drucks. 16/13437, S. 30; auch OLG Zweibrücken vom 9.9.2010, 3 W 128/10, zitiert nach juris; ferner DNotJ-Report 2010, 145/147), Das ist hier der Fall.

  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 5 Wx 77/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweisführung der Existenz, des aktuellen

    Diese zunächst durch die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgenommene Fortentwicklung der GbR zu einem eigenen Rechtssubjekt hat der Gesetzgeber durch die durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11. August 2009 (BGBl. I, S. 2713) der Sache nach anerkannt und gebilligt, wie dies insbesondere durch die Einfügung des § 899a BGB sowie die Änderungen von § 47 GBO und § 15 GBV belegt wird (vgl. auch BT-Drucks. 16/13437, S. 23 f.).

    Es soll gerade eine Kontinuität in der Grundbuchpraxis gewährleistet werden (BT-Drucks. 16/13437, S. 24).

    Dieser wollte durch die gesetzliche Neuregelung in § 47 Abs. 1 S. 2 GBO erreichen, dass die GbR grundbuchverfahrensrechtlich im Wesentlichen weiterhin so behandelt werden kann wie vor Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit durch die Rechtsprechung, die bisherige Grundbuchpraxis also im Kern unverändert beibehalten werden kann (BT-Drucks. 16/13437, S. 24).

    Lediglich "abstrakte" Identitätszweifel werden grundbuchverfahrensrechtlich ausgeblendet (BT-Drucks. 16/13437, S. 24).

  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit von Verfügungsbeschränkungen infolge

    Nach dem am 18.8.2009 in Kraft getretenen ERVGBG (vom 11.8.2009 BGBl I S. 2713) seien neben der GbR auch deren Gesellschafter in das Grundbuch einzutragen.

    Zwar dient die Eintragung der Gesellschafter nach der Begründung des Gesetzgebers (siehe BT-Drucks. 16/13437 S. 27) nicht nur der Identifizierung der Gesellschaft, sondern ist auch Grundbuchinhalt mit materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Konsequenzen (siehe § 47 Abs. 2 Satz 2 GBO).

  • BGH, 21.06.2017 - IV AR (VZ) 3/16

    Widerruf der Zulassung eines Notars zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren

    (a) Allerdings ist es richtig, dass der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der durch Art. 3 des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2713) herbeigeführten Reduzierung der Kosten der Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren zum Ausdruck gebracht hat, die Nutzung des Verfahrens für solche potentiellen Nutzer attraktiver gestalten zu wollen, die nur vergleichsweise wenige Abrufe tätigen möchten, und dass er dabei insbesondere Anwaltsnotare im Auge hatte (vgl. BT-Drucks. 16/12319 S. 1, 16 und 41).

    Eine solche Entscheidung hat der Gesetzgeber - ungeachtet des Umstandes, dass er ausweislich der Begründungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 16/12319 aaO) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (BT-Drucks. 17/1469 aaO) jeweils ausdrücklich eine möglichst flächendeckende Teilnahme der Notare am automatisierten Abrufverfahren für wünschenswert hielt - bislang nicht getroffen.

  • OLG München, 27.04.2010 - 34 Wx 32/10

    Grundbucheintragung: Richtigstellung durch die Eintragung der Gesellschafter

    Das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11.8.2009 (BGBl. I S. 2713) regle den gegebenen Fall nicht.

    Die entstandene Lücke hat er gesehen, jedoch deren Schließung ausdrücklich der Grundbuchpraxis und Rechtsprechung überlassen (siehe Bundestags-Drucks. 16/13437, S. 26).

    Auch der Gesetzgeber ging ersichtlich davon aus, dass eine GbR nur unter Angabe ihrer Gesellschafter am Grundbuchverfahren teilnehmen kann (vgl. Bundestags-Drucks. 16/13437, S. 26).

    Demnach besteht, solange über das Recht nicht verfügt wird, kein Zwang zur nachträglichen Eintragung der Gesellschafter (vgl. Bundestags-Drucks. 16/13437 S. 30).

  • OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 5 Wx 38/10

    Grundbucheintragung: Nachweise gegenüber dem Grundbuchamt bei Grundstückserwerb

    Diese zunächst durch die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgenommene Fortentwicklung der GbR zu einem eigenen Rechtssubjekt hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11. August 2009 (BGBl. I, S. 2713) der Sache nach anerkannt und gebilligt, wie dies insbesondere durch die Einfügung des § 899a BGB sowie die Änderungen von § 47 GBO und § 15 GBV belegt wird (vgl. auch BT-Drucks. 16/13437, S. 23 f.).

    Es soll gerade eine Kontinuität in der Grundbuchpraxis gewährleistet werden (BT-Drucks. 16/13437, S. 24).

    Dieser wollte durch die gesetzliche Neuregelung in § 47 Abs. 1 S. 2 GBO erreichen, dass die GbR grundbuchverfahrensrechtlich im Wesentlichen weiterhin so behandelt werden kann wie vor Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit durch die Rechtsprechung, die bisherige Grundbuchpraxis also im Kern unverändert beibehalten werden kann (BT-Drucks. 16/13437, S. 24).

    Lediglich "abstrakte" Identitätszweifel werden grundbuchverfahrensrechtlich ausgeblendet (BT-Drucks. 16/13437, S. 24).

  • OLG Saarbrücken, 22.03.2010 - 5 W 78/10

    Grundbuchverfahren: Namensberichtigung nach Umwandlung einer BGB-Gesellschaft in

    Die infolge der höchstrichterlichen Anerkennung auch der formellen Buchungsfähigkeit des Eigentums der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. Beschl. v. 4.12.2008 - V ZB 74/08 - NJW 2009, 594) im Rahmen des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register - und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2713) neu eingeführte Vorschrift des § 47 Abs. 2 GBO ordnet zwar an, dass auch die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch einzutragen sind (Satz 1) und dass für diese die für den Berechtigten geltenden Vorschriften entsprechend gelten (Satz 2).

    Insoweit wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Verfügungen grundbuchverfahrensrechtlich weiterhin so behandelt wie vor Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit (vgl. BT-Drucks. 16/13437, S. 25).

    Entsprechend hat die Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Personenhandelsgesellschaft keine Berichtigung, sondern eine bloße Richtigstellung des Grundbuchs zur Folge (vgl. KG, Rpfleger 2009, 54; OLG Hamm, OLGR Hamm 2008, 230; BayObLG, Rpfleger 2002, 536; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn. 985; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 22, Rdn. 86; BT-Drucks. 16/13437, S. 25), denn als KG ist die Gesellschaft mit ihrer Firma einzutragen (vgl. §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB, § 15 Abs. 1 b) GBV alter und neuer Fassung).

    Hierbei bleibt es nach Wegfall des § 15 Abs. 3 GBV (vgl. BT-Drucks. 16/13437, S. 25).

  • OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14

    Grundbuchverfahren: Löschung von Alteintragungen über die Verfügungsbeschränkung

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25.1.2011, 34 Wx 148/10) die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung infolge Nießbrauchsstellung als Belastung am Gesellschaftsanteil eines BGB-Gesellschafters im Grundbuch nach dem Rechtszustand vom 18.8.2009 (ERVGBG vom 11.8.2009 BGBl I S. 2713) nicht mehr in Frage kommt, hat es - ohne Bewilligung von Betroffenen - bei vorgenommenen Alteintragungen zu verbleiben .

    Zwar hat der Senat entschieden, dass nach dem Rechtszustand vom 18.8.2009 (ERVGBG vom 11.8.2009 BGBl I S. 2713) die (Neu-)Eintragung einer Verfügungsbeschränkung infolge Nießbrauchsstellung als Belastung am Gesellschaftsanteil eines BGB-Gesellschafters nicht mehr in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 25.1.2011, 34 Wx 148/10 = FGPrax 2011, 268).

    (2) Mit dem ERVGBG (vom 11.8.2009 BGBl I S. 2713) wurde das Verfahrensrecht der veränderten Sichtweise angepasst.

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 5 W 371/09

    Voraussetzungen der Eintragung des Eigentums einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch

  • OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 89/09

    Grundbuchkosten: Bemessung der Geschäftsgebühr für die Grundbucheintragung bei

  • KG, 29.11.2016 - 1 W 442/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins ohne

  • KG, 07.12.2010 - 1 W 484/10

    Wirksamkeit einer durch einen GmbH-Geschäftsführer erteilten

  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 5 Wx 105/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweisführung der Existenz, des aktuellen

  • OLG Brandenburg, 28.10.2010 - 5 Wx 96/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweisführung der Existenz, des aktuellen

  • OLG Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Wx 75/10

    Nachweisführung bzgl. der Identität und der Vertretungsberechtigung einer GbR als

  • OLG München, 20.07.2010 - 34 Wx 63/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse

  • KG, 22.06.2010 - 1 W 277/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Identifizierbarkeit der erwerbenden GbR in der

  • OLG Köln, 26.11.2012 - 2 Wx 204/12

    Gesellschafterwechsel bei GbR

  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15

    Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

  • OLG Köln, 10.10.2012 - 2 Wx 258/11

    Anforderungen an die Bewilligung der Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich

  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 15 W 440/10

    Anforderungen an den Nachweis des Bestehens einer BGB -Gesellschaft bei

  • OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10

    Gerichtskosten: Anwendbarkeit der Vergünstigung über die bruchteilsmäßige

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2012 - 11 Wx 61/11

    Grundbuchverfahren: Vermutungswirkung hinsichtlich der Bewilligungsberechtigung

  • OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09

    Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anforderungen an

  • OLG Schleswig, 09.12.2009 - 2 W 168/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Grundbuchamt bei Erwerb eines

  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 418/11

    Zwangsvollstreckung: Anforderungen an den Vollstreckungstitel bei Eintragung

  • OLG Rostock, 14.09.2010 - 3 W 100/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der

  • OLG München, 17.08.2010 - 34 Wx 98/10

    Grundbucheintragung: Nachweis der Identität und Vertretungsberechtigung durch den

  • OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 20 W 65/18

    GbR als einzutragende Berechtigte einer Zwangshypothek

  • OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09

    Grundbuchverfahren: Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldkorporation und

  • OLG Nürnberg, 13.09.2011 - 10 W 874/11

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 86/10

    Möglichkeit der Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen auch aufgrund eines

  • OLG München, 26.08.2009 - 34 Wx 54/09

    Rechtsbeschwerde im Grundbuchverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit geänderten

  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 62/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Insolvenzvermerks für den

  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 09.1132

    Planung der sog. MAN-Spange in Augsburg - Teilerfolg für die Stadt

  • OLG München, 18.08.2009 - 34 Wx 47/09

    Liegenschaftsrecht: Gesetzliche Neuregelung der Behandlung von Gesellschaften

  • KG, 26.11.2013 - 1 W 291/13

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer zugunsten einer Gesellschaft bürgerlichen

  • OLG Schleswig, 23.02.2011 - 2 W 14/11

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

  • OLG München, 15.06.2011 - 34 Wx 158/10

    GbR: Weitere Grundbuchnachweise zur Existenz, Identität und Vertretung in der

  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813

    Planung der sog. MAN-Spange in Augsburg - Teilerfolg für die Stadt

  • OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 303/12

    Grundbuchberichtigung nach Tod eines BGB-Gesellschafters: Nachweis des Inhalts

  • OLG München, 22.11.2013 - 34 Wx 321/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung zweier Personen als Miteigentümer zu gleichen

  • OLG Brandenburg, 27.04.2011 - 5 Wx 89/10

    Grundbuchverfahren: Bewilligungsbefugnis im Grundbuch eingetragener

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2011 - 11 Wx 127/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweis der Existenz und Identität sowie der

  • OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10

    Rechte der Grundpfandgläubiger bei Eintragung einer BGB -Gesellschaft als

  • OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09

    Auflösend bedingte Übertragung eines GbR-Anteils im Grundbuch eintragungsfähig

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2011 - 11 Wx 128/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweis der Existenz und Identität sowie der

  • AG Euskirchen, 18.12.2009 - KO-3162

    Anforderungen an die Führung des Nachweises des aktuellen Gesellschafterbestandes

  • KG, 08.06.2010 - 1 W 250/10

    Grundbucheintragung: Grundbuchfähigkeit einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft

  • OLG München, 09.09.2009 - 34 Wx 71/09

    Grundbuchverfahren: Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung nach deren Aufhebung;

  • KG, 25.11.2010 - 1 W 417/10

    Grundstückserwerb durch eine GbR: Anforderungen an die Individualisierung einer

  • OLG München, 11.12.2009 - 34 Wx 106/09

    Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundstückseigentümerin im

  • KG, 01.03.2011 - 1 W 58/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Vermutung der Vertretungsmacht für eine erwerbende

  • OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11

    Zum Nachweis über das Bestehen des Gesellschafterbestandes bei beantragter

  • LG Düsseldorf, 02.12.2016 - 3 Wx 239/16

    Eintragungsunterlagen müssen alle GbR-Gesellschafter ausweisen!

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