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07.11.1989

Bundestag - Drucksache 11/5582

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 2212   

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BGBl. I 1989 S. 2212 (https://dejure.org/1989,17395)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 22.12.1989, Seite 2212
  • Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz)
  • vom 18.12.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BFH, 20.03.2017 - X R 13/15

    Gemeinnützigkeitsrecht: Gebot zeitnaher Mittelverwendung, Förderung des

    Dies zeigt sich noch stärker an der Parallelvorschrift des § 10b Abs. 4 EStG, wo unabhängig von den individuellen einkommensteuerlichen Verhältnissen des Zuwendenden ein einheitlicher Haftungs-Prozentsatz von 30 % zwingend anzusetzen ist (zurückgehend auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Vereinsförderungsgesetzes, BTDrucks 11/4176, 17).
  • FG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - 10 K 282/05

    Voraussetzungen für die Gewinnschätzung bei der Verwertung von Altmaterial durch

    Die Ausweitung auf Verkaufsveranstaltungen (Basare, Flohmärkte usw.) in die Regelung führe zu schwierigen Abgrenzungsproblemen und sei weder im Hinblick auf die gewollte Vereinfachung der Vereinsbesteuerung, noch von der Sache her gerechtfertigt (Bundestagsdrucksache 11/5582, S. 19, 31).

    dd) Sowohl die Gesetzesgeschichte des Vereinsförderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989, BGBl. I, 2212, als auch die später erfolgte Einfügung des § 64 Abs. 6 AO durch das Investitionszulagengesetz vom 20. Januar 2000, BGBl. I 2000, 1850, zeigen, dass unter der Verwertung von Altmaterialien jedenfalls nicht der Verkauf auf Märkten und Basaren, der dem Einzelhandel potentiell Konkurrenz machen könnte, verstanden werden kann.

    (3) Der Entwurf der Bundesregierung in der Bundestags-Drucksache (BT-Drs.) 11/4176 folgte dem jedoch nicht.

    Insoweit konnte sie sich auf das Gutachten der unabhängigen Sachverständigenkommission zur Überprüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts (a.a.O. S. 201 bis 212) berufen (BT-Drs 11/4176, S. 8, 9, 11).

    Auch bei anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, z.B. beim Verkauf von Speisen und Getränken bei Vereinsfesten, beruhten die Überschüsse ebenfalls weitgehend auf der unbezahlten Arbeit von Vereinsmitgliedern (BT-Drs 11/4305, S. 1, 2).

    Hiervon wurde wegen der Auswirkung auf den Wettbewerb und der zu erwartenden schwierigen Abgrenzungsprobleme abgesehen, die darin bestehen, dass bei den angesprochenen Veranstaltungen meist auch entgeltlich erworbene Sachen mitverkauft werden." (BT-Drs 11/5582, S. 27).

    Dagegen meint der Ausschuss, dass sich die grundsätzlich auch bei Altmaterialsammlungen vorhandenen Wettbewerbsprobleme weitgehend durch eine Begrenzung der Regelung auf Altmaterialsammlungen, die außerhalb einer ständig dafür vorgehaltenen Verkaufsstelle durchgeführt werden, ausräumen lassen" (BT-Drs 11/5582, S. 31).

  • FG Köln, 17.10.2013 - 13 K 3949/09

    Turnierbridge wird gemeinnützig

    Die vom Kläger zitierte Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 11/4176 zu einer vom Gesetzgeber erwogenen Gleichstellung von Bridge mit Schach sei in dieser Form nicht umgesetzt worden.

    Im Entwurf des Vereinsförderungsgesetzes des Jahres 1989 wurde zunächst erwogen (BT-Drs. 11/4176, Seite 9), Bridge und andere Spiele als dem Sport nahestehende Tätigkeiten zu begünstigen.

    Im Laufe des Gesetzgebungsverfahren änderte der Finanzausschuss den Entwurf (siehe BT-Drs. 11/5582, Seite 7), die geänderte Fassung wurde im Gesetz umgesetzt.

    Im Zuge des Vereinsförderungsgesetzes konnte sich die anfangs erwogene (BT-Drs. 11/4176, Seite 9) Gleichstellung von Denksportarten ("dem Sporte nahestehende Tätigkeiten") im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht durchsetzen.

  • BFH, 11.02.2009 - I R 73/08

    Keine Schätzung nach § 64 Abs. 5 AO für Überschüsse aus Pfennigbasar

    § 64 Abs. 5 AO ist durch das Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I 1989, 2212, BStBl I 1989, 499) eingefügt worden.

    Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung war die Vorschrift nicht enthalten; sie wurde erst im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auf Empfehlung des Finanzausschusses ins Vereinsförderungsgesetz aufgenommen (Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, BTDrucks 11/5582, S. 8).

    Der Bundesrat wollte mit diesem Vorschlag neben Altmaterialsammlungen ausdrücklich auch Flohmärkte und Basare in die Schätzung einbeziehen (Gesetzentwurf der Bundesregierung, BTDrucks 11/4176, S. 15 f., Stellungnahme des Bundesrates; vgl. auch Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg zur Vereinfachung der Vereinsbesteuerung, BRDrucks 132/85, S. 9).

    Der Vorschlag des Bundesrates wurde von der Bundesregierung unter Verweis auf Wettbewerbsgesichtspunkte und Abgrenzungsprobleme abgelehnt (Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates, BTDrucks 11/4305, S. 1 f.).

    Auf die Einbeziehung von Verkaufsveranstaltungen wie Basaren und Flohmärkten in die Schätzung des Überschusses wurde --abweichend vom Vorschlag des Bundesrates-- mit der Begründung verzichtet, dass diese zu schwierigen Abgrenzungsproblemen führe und unter Wettbewerbsgesichtspunkten nicht gerechtfertigt sei (Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, BTDrucks 11/5582, S. 31, Einzelbegründung zu § 64 Abs. 5 AO; Kröger, Deutsche Steuer-Zeitung 1990, 79, 83; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 64 AO Rz 2; Scholtz in Koch/Scholtz, AO, 5. Aufl., § 64 Rz 25).

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Zum vereinfachten Beweis für das Ausmaß seiner Behinderungen als Grund für außergewöhnliche Belastungen, die er gegenüber dem FinA geltend machen will, begehrt er eine entsprechende Entscheidung der Versorgungsbehörde und einen darauf beruhenden Ausweis (§§ 33, 33b Abs. 1 bis 3 EStG, § 65 Abs. 1 Nr. 1 EStDV, jetzt idF der Bek vom 24. Juni 1986 - BGBl I 1239/18. Dezember 1989 - BGBl I 2212).
  • BFH, 18.01.1995 - V R 139/92

    Beherbergung alleinreisender Erwachsener in Jugendherbergen - 1. keine Befreiung

    Diese Auffassung entspreche der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Vereinsförderungsgesetzes (VereinsFG) - Änderung des § 68 AO 1977 - (BTDrucks 11/4176, S. 12).

    Zwar habe erst durch das VereinsFG vom 18. Dezember 1989 (BGBl I 1989, 2212, BStBl I 1989, 499) der Einleitungssatz des § 68 AO 1977 die Fassung "Zweckbetriebe sind auch:.

    bb) Nach der von der Bundesregierung vertretenen Auffassung, wie sie in der Begründung zum Entwurf eines VereinsFG (BTDrucks 11/4176, S. 12) geäußert worden ist, normierte § 68 AO 1977 a. F. die Zweckbetriebseigenschaft der genannten Einrichtungen, ohne daß die allgemeinen Voraussetzungen des § 65 AO 1977 für die Annahme eines Zweckbetriebs geprüft (und bejaht) werden mußten.

  • BFH, 12.08.1999 - XI R 65/98

    Spenden an Schulverein

    Die Bestätigung bezweckt, den Abzug bestimmter Beträge als Spende zu ermöglichen, ohne daß der (gutgläubige) Spender und dessen FA die entsprechenden Abzugsvoraussetzungen noch einmal zu prüfen brauchen (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung, BTDrucks 11/4176, 17; Kirchhof, a.a.O., Rdnr. E 6; Blümich/Hofmeister, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, § 10b EStG, Rz. 76).
  • BFH, 23.09.1999 - XI R 66/98

    Spendenabzug bei Förderung weltanschaulicher Zwecke

    Durch das Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung vom 18. Dezember 1989 (BGBl I 1989, 2212, BStBl I 1989, 499) wurde mit § 10b Abs. 4 EStG eine Vertrauensschutzregelung in das Gesetz aufgenommen, die dem Spendenempfänger das Risiko der zutreffenden Behandlung der zugewendeten Leistung auferlegt (vgl. auch BTDrucks 11/4176, 17).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 153/93

    Modellbau - Köperschaftsteuerplicht

    Der Wortlaut des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO 1977 geht auf eine Beschlußempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Vereinsförderungsgesetzes (VereinsFG) zurück (s. BTDrucks 11/5582, S. 7; s. a. BTDrucks 11/4176; VereinsFG vom 18. Dezember 1989, BGBl I 1989, 2212, BStBl I 1989, 499).

    In deren Begründung wird u. a. sinngemäß ausgeführt (BTDrucks 11/5582, S. 24, 25):.

  • FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13

    Kostümpartys von Karnevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum

    Gerade weil das karnevalistische Brauchtum per se untrennbar mit Spektakel, Volksbelustigung und Geselligkeit verbunden ist (so auch Krüger in: Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 52 Rz. 47; Thiel/Eversberg, DB 1990, 290), waren Karnevalsvereine vor Einführung des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO a.F. durch das Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsförderung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18.12.1989 (BGBl. I 1989, 2212) generell nicht als gemeinnützig anerkannt (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.09.1979 - V 489/78, n.v.).
  • BFH, 11.02.1997 - I R 161/94

    Körperschaftsteuerpflicht von Betrieben gewerblicher Art von juristischen

  • BFH, 27.10.1993 - I R 60/91

    Gemeinnützigkeit; Müllheizkraftwerk ist kein Zweckbetrieb

  • BFH, 11.05.2016 - V B 119/15

    Keine Schätzung des Gewinns gemäß § 64 Abs. 5 AO bei Sammlung und Verwertung von

  • BFH, 30.03.1995 - V R 22/94

    Auch ein "Jahreszahler" nach § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG muß dem FA spätestens bis

  • BFH, 21.12.1994 - I R 10/94

    Körperschaftsteuerbefreiung eines Modellbau- und Modellsportvereins -

  • BFH, 15.10.1997 - II R 94/94
  • FG München, 30.07.1996 - 15 K 353/95

    Wirtschaftliche Betätigung eines Sportvereins durch entgeltliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.07.1996 - 1 K 1291/94

    Abgabenordnung; bei Sportvereinen kein Verlustabzug für Jahre mit Einnahmen von

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 40/03

    Ausstellerhaftung und Veranlasserhaftung nach § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - L 8 R 961/13

    Aushilfstätigkeiten für den "Rollenden Mittagstisch" (hier Auslieferung von

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 41/03

    Ausstellerhaftung und Veranlasserhaftung nach § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 39/03

    Spendenbestätigung: Aussteller- und Veranlasserhaftung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - B 12 R 1/15

    Prüfung der Beitragspflichtigkeit einer Vergütung für eine Tätigkeit (hier die

  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - II 883/97

    Vertrauensschutz beim Spendenabzug

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