31.08.2001

Bundestag - Drucksache 14/6854

Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3987   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,48088
BGBl. I 2001 S. 3987 (https://dejure.org/2001,48088)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben am 28.12.2001, Seite 3987
  • Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG)
  • vom 20.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 28.06.2001   BT   Frist für Berufungs-Anträge bei Oberverwaltungsgerichten verlängern
  • 07.09.2001   BT   "Entscheidung über geheime Akten besonderen Fachkammern überlassen"
 
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Wird zitiert von ... (490)

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Der Gesetzgeber hat die Übernahme der seit 1.1.1997 geltenden Regelung des § 94 S 2 VwGO (idF des 6. VwGOÄndG vom 1.11.1996, BGBl I 1626, aufgehoben durch das Rechtsmittelbereinigungsgesetz vom 20.12.2001 <BGBl I 3987>), der eine Aussetzung zur Heilung von Verfahrens- und Formfehlern im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ermöglichte und der Verfahrensbeschleunigung diente, in das SGG damit begründet, dass auch im sozialgerichtlichen Verfahren unnötige Verzögerungen vermieden werden sollten (BT-Drucks 14/4375, S 63; vgl zur Ergänzung der Voraussetzung "sachdienlich" durch die Wörter "im Sinne der Verfahrenskonzentration" in der zwischenzeitlich aufgehobenen Parallelregelung in § 94 S 2 VwGO aF die Ausführungen zur Entstehungsgeschichte bei Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 94 VwGO RdNr 4,Stand Februar 2016) .
  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Aufgrund von § 194 Abs. 5 i.V.m. § 188 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO in der Fassung des Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpH) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3987) ist die zuvor nach § 188 Satz 2 VwGO a.F. auch Kostenerstattungsstreitigkeiten erfassende Gerichtskostenfreiheit für das vorliegende, nach dem 1. Januar 2002 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig gewordene, Verfahren entfallen.
  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Die Anschlussrevision der Beklagten sei unzulässig, weil sie nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründungsschrift eingelegt worden sei (§ 127 Abs. 2 Satz 2 VwGO i.d.F. des Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess vom 21.12.2001, BGBl I 3987).

    a) Aufgrund der Novellierung des § 127 VwGO durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess vom 20.12.2001 (BGBl I, S. 3987) - RmBereinVpG - ist die Zulässigkeit sowohl der Anschlussberufung als auch - über die unverändert gebliebene (dynamische) Verweisung in § 141 Satz 1 VwGO - der Anschlussrevision neu geregelt worden.

    Ein unbeschränktes Anschließungsrecht der in der Vorinstanz teilweise obsiegenden Partei konnte nur durch eine erneute ausdrückliche Entscheidung des Gesetzgebers begründet werden, wie sie die Neufassung des § 127 VwGO enthält (vgl. insbesondere § 127 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO und die Begründung zu Art. 1 Nr. 11 RmBereinVpG-Entwurf, BTDrucks 14/6393: "Berechtigte Bedeutung hat die Anschließung nur in den Fällen, in denen der Beteiligte ungeachtet der ihm von der erstinstanzlichen Entscheidung auferlegten Beschwer zunächst in der Hoffnung darauf, dass ein Rechtsmittel von einem anderen Beteiligten nicht eingelegt werde, von einer Berufung oder von einem Antrag auf Zulassung der Berufung abgesehen hat. Wird der Beteiligte in dieser Hoffnung enttäuscht, so soll ihm die (unselbständige) Anschlussberufung die Gelegenheit geben, die Entscheidung auch zu seinen Gunsten zur Überprüfung stellen zu können.".

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