Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 19.12.2002

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02   

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https://dejure.org/2002,2495
OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02 (https://dejure.org/2002,2495)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 (https://dejure.org/2002,2495)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 1 MN 297/02 (https://dejure.org/2002,2495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Veränderungssperre; konkretisiertes Planungsziel; Standort für Windenergieanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 1 BauGB; § 35 Abs. 3 3 BauGB; § 47 Abs. 4 VwGO
    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplan; Festlegung von Standorten für Windkraftanlagen im Außenbereich; Konzentrationsplanung im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans; Erlass einer Veränderungssperre um Zeit zu gewinnen; Erreichung des Planziels durch konkrete ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre -

  • Judicialis

    BauGB § 14 I; ; BauGB § 35 III 3; ; VwGO § 47 VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 14 Abs. 1, Abs. 3 S. 3; VwGO § 47 Abs. 6
    Außervollzugsetzung; Bebauungsplan; Beschluss über Aufstellung; Konzentrationsplanung; Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplan; Festlegung von Standorten für Windkraftanlagen im Außenbereich; Konzentrationsplanung im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans; Erlass einer Veränderungssperre um Zeit zu gewinnen; Erreichung des Planziels durch konkrete ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 547
  • AUR 2003, 161
  • BauR 2003, 508
  • ZfBR 2003, 274
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Denn die (rechtmäßige) ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Veränderungssperre (BVerwG, Beschl. vom 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BRS 49 Nr. 21; vgl. W. Schrödter, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl., 1998, § 2, RdNr. 39).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Voraussetzung für eine Veränderungssperre ist, dass bei ihrem Erlass die Planung einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll (BVerwG, Urt. vom 10.9.1976 - IV 39.74 -, BVerwGE 51, 121).
  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Gleiches gilt für die Antragsteller zu 1. und zu 2., die als Pächter von Flächen, auf denen die Windenergieanlagen errichtet werden sollen, ebenfalls antragsbefugt sind (vgl. BVerwG, Urt. vom 5.11.1999 - 4 CN 3.99 -, ZfBR 2000, 193).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Eine Veränderungssperre ist als Sicherungsmittel ungeeignet und damit unwirksam, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des BauGB nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerG, Beschl. vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55, Nr. 95).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Das Mindestmaß der Konkretisierung einer Planung ist dann noch nicht erreicht (BVerwG, Beschl. vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 -, BRS 50 Nr. 103).
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzuges aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Senatsbeschluss vom 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03

    Bebauungsplan; Flächengemeinde; Flächennutzungsplan; Konkretisierung;

    Die Sicherung einer solchen Planung durch eine Veränderungssperre ist unzulässig (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, BauR 2003, 508).

    Damit bleibt unklar, mit welchen Festsetzungen hinsichtlich der Art der Nutzung der Ausgleich der aus Sicht der Gemeinde abwägungsbeachtlichen Belange erreicht werden soll (vgl. hierzu Beschl. d. Sen. vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, BauR 2003, 508, zu der vergleichbaren Veränderungssperre der Nachbargemeinde R.).

    Das Ziel, mit Hilfe des Planvorbehaltes in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bestimmte geeignete Standorte für Windenergieanlagen positiv festzulegen und/oder ungeeignete Standorte auszuschließen, ist im Regelfall nur auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu erreichen (vgl. Beschl. d. Sen. vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Eine Veränderungssperre ist unwirksam, wenn der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nur vorgeschoben ist, um mittels der die Planung sichernden Veränderungssperre Zeit für die "Konzentrationsplanung" gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu gewinnen (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 MN 297/02 -, BRS 65 Nr. 107 = NuR 2003, 244).
  • VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.637

    Verpflichtungsklage; Baugenehmigung zur Errichtung eines Großbordells (...);

    Das Konkretisierungserfordernis wird durch Planungen verletzt, deren Inhalt noch in keiner Weise abzusehen ist und die damit alles noch offen lassen (BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - NVwZ 2004, 858 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 19.12.2002 - 1 MN 297/02 - NuR 2003, 244 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    48, Nr. 24; 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, NVwZ-RR 2003, 547; 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, BRS.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre und gleichzeitiger Antrag auf

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist das Vorgehen der Antragsgegnerin nicht mit den Fällen vergleichbar, über die der Senat mit dem Beschluss vom 19. Dezember 2002 (1 MN 297/02 - ZfBR 2003, 274) und dem Urteil vom 18. Juni 2003 (1 KN 56/03 - ZfBR 2003, 790) entschieden hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

    Die für den Erlass sprechenden Gründe müssen so schwer wiegen, dass bei einer Folgenabwägung der Erlass gleichsam unabweisbar erscheint (Senat, B. v. 02.11.1994 - 3 M 179/94 - juris; vgl. auch OVG Münster, B. v. 28.01.2000 - 10a B 77/00.NE - zitiert nach juris; VGH München, B. v. 28.10.1996 - 20 NE 96.3118 -, zitiert nach juris; VGH Kassel, B. v. 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 -, NVwZ-RR 2000, 655 und B. v. 19.11.2002 - 4 NG 2283/02 -, BRS 65 Nr. 60; vgl. auch OVG Schleswig, B. v. 27.11.2000 - 1 M 66/00 -, NordÖR 2001, 161; OVG Lüneburg, B. v. 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, NVwZ-RR 2003, 547; Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand August 2003, § 47 Rn. 168; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 47 Rn. 148).
  • VG Oldenburg, 11.06.2004 - 4 B 4938/03

    Rechtmäßige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wegen rechtswidriger

    Insoweit werde auf den Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2002 - 1 MN 297/02 - verwiesen.
  • OVG Brandenburg, 16.12.2003 - 3 B 241/03

    Voraussetzungen für eine Veränderungssperre

    Die Beachtung der "Belange der Öffentlichkeit" sowie der "Geländestruktur (Hänge, Geländekanten, Solle), Höhe der Windräder, Schattenschlag, Auswirkungen auf die Flora und Fauna" mag zwar im Rahmen einer Abwägung erforderlich sein; dies ersetzt jedoch nicht die Darlegung, mit welchen Festsetzungen hinsichtlich der Art der Nutzung der Ausgleich dieser abwägungsbeachtlichen Belange erreicht werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 MN 297/02 - BauR 2003, 508).
  • VG Göttingen, 14.09.2006 - 2 A 473/05

    Bebauungsplan: Aufstellungsbeschluss; Einzelhandelskonzept; Planung:

    Eingesetzt werden darf dieses Rechtsinstitut nur, wenn die Gemeinde ein bestimmtes Planungsziel und zwar ein positives Planungsziel besitzt oder aus Anlass eines Bauantrags entwickelt und deshalb das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern will (grundlegend, BVerwG, Urteil vom 10.9.1976 -IV C 39.74-, BVerwGE 51, 121, 128; ferner Beschluss vom 5.2.1990 -4 B 191/89-, NVwZ 1990, 558; Beschluss vom 27.7.1990 -4 B 156/89-, NVwZ 1991, 62; Urteil vom 19.2.2004 -4 CN 16.03-, DVBl 2004, 950 952; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 18.6.2003 -1 KN 56/03-, NUR 2003, 771; 19.12.2002 -1 MN 297/02-, BauR 2003, 508; 21.1.2004 -1 MN 295/03-, NVwZ-RR 2004, 332, 333).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03

    Veränderungssperre bei Windenergieanlagen

    Den Mindestanforderungen ist etwa genügt, wenn die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre bereits einen bestimmten Baugebietstyp ins Auge gefasst hat; denn die Art der Nutzung gehört zu den für die Bauleitplanung wesentlichen Festsetzungselementen (BVerwG, Beschl. v. 15.08.2000 - BVerwG 4 BN 35.00 -, PBauE § 14 Abs. 1 BauGB Nr. 17; NdsOVG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, [juris]).
  • VG Bremen, 05.09.2011 - 5 V 936/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung eines

  • VG Göttingen, 24.01.2008 - 2 A 320/06

    Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Einzelhandel; Einzelhandelskonzept; Gewerbegebiet;

  • VG Stuttgart, 25.01.2006 - 12 K 3700/05

    Rechtsnatur der Zurückstellung eines Baugesuchs; Anfechtbarkeit des

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 7 LB 3372/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7080
OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 7 LB 3372/01 (https://dejure.org/2002,7080)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2002 - 7 LB 3372/01 (https://dejure.org/2002,7080)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 7 LB 3372/01 (https://dejure.org/2002,7080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Deichverbandsbeitrag; überwiegende Bedeutung eines Hauptdeichs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    2 NDG; 29 Abs. 1 S. 1 NDG; 3 Abs. 2 NDG; 6 Abs. 1 NDG; 6 Abs. 2 NDG; 9 Abs. 1 NDG; 9 Abs. 2 NDG
    Deichlast und Deichpflicht; Übernahme der Aufgaben bisheriger Hauptdeiche an Tidefluss durch Sperrwerk ; Abwehr bestimmter Tiden und Sturmfluten ; Funktion der Hauptdeiche nach örtlichen Gegebenheiten und vorgeschriebenem Betrieb des Sperrwerks; Rechtliche Einordnung der ...

  • Judicialis

    NDG 2; ; NDG 29 I 1; ; NDG 3 II; ; NDG 6 I; ; NDG 6 II; ; NDG 9 I; ; NDG 9 II

  • rechtsportal.de

    Bedeutung, überwiegende; Deichverband; Gebiet, geschütztes; Hauptdeich; Hochwasserschutz; Sperrwerk; Sturmflutschutz; Widmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deichlast und Deichpflicht; Übernahme der Aufgaben bisheriger Hauptdeiche an Tidefluss durch Sperrwerk ; Abwehr bestimmter Tiden und Sturmfluten ; Funktion der Hauptdeiche nach örtlichen Gegebenheiten und vorgeschriebenem Betrieb des Sperrwerks; Rechtliche Einordnung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AUR 2003, 161
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.03.1998 - 1 BvR 1084/92

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie des GG Art 14 Abs 1 S 1 durch die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 7 LB 3372/01
    Das Verwaltungsgericht hat bereits in anderem Zusammenhang (UA S. 10) zutreffend dargelegt, dass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1998 (NVwZ 1998, 725) das Bestehen eines derart weitreichenden Spielraums bei der Beurteilung der hier zu entscheidenden Fragen nicht entnommen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 7 KN 55/01

    Deich; Deichschutz; Deichverband; Derogation; geschütztes Gebiet; Grenze;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 7 LB 3372/01
    Zwar hat der Senat in seinem - nicht rechtskräftigen - Urteil vom 20. Dezember 2001 (7 KN 55/01) die Auffassung vertreten, die Ermächtigung nach §§ 6 Abs. 3, 9 Abs. 3 NDG sei mit dem Inkrafttreten des Wasserverbandsgesetzes gemäß § 31 GG derogiert.
  • VG Oldenburg, 02.12.2003 - 1 A 962/03

    Auswirkungen der Umstrukturierung eines Deichverbandes auf deren Mitglieder

    Mit welchem Inhalt die Widmung zu erfolgen hat, hängt von den konkreten Umständen ab (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 7 LB 3372/01 - NdsVBl. 2003, 209 ff.).

    Auch das OVG Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2002 (7 LB 3372/01, Nds. VBl. 2003, 209) keinen diesbezüglichen Verstoß gegen höherrangiges Recht gesehen und die Deiche oberhalb eines Sperrwerks für den Fall als Hochwasserdeiche angesehen, dass ihnen - wie für den vorliegenden Fall noch näher ausgeführt wird - ein Sperrwerk an einem Tidefluss die Aufgabe abgenommen hat, bestimmte Tiden und vor allem Sturmfluten abzuwehren und ihre überwiegende Bedeutung nunmehr darin liegt, in einem Gebiet den Hochwasserschutz zu gewährleisten.

    Dem steht nach Auffassung des Gerichts nicht die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 19. Dezember 2002 (7 LB 3372/01, aaO) entgegen, in der dieses festgestellt hat, die §§ 1, 6 Abs. 1 bis 3 und 9 Abs. 3 NDG seien durch das Inkrafttreten des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl. I, Seite 405) am 1. Mai 1991 (§ 82 WVG) gem. Art. 31 GG insoweit derogiert worden, als mit ihnen die obere Deichbehörde ermächtigt wird, durch Verordnung die Grenzen des deichgeschützten Gebietes eines Deichverbandes nach § 7 Abs. 3 NDG iVm Abschn. II der Anlage zu § 7 Abs. 1 NDG zu ändern, da sie den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Heranziehung von Personen zur Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband, die Erweiterung einer bestehenden oder die Aufhebung der Mitgliedschaft von Verbandsmitgliedern widerspricht.

    Dies entsprach bis 2002 ihrer Funktion und Eigenschaft bzw. Lage hinter dem Leda-Sperrwerk, denn sie dienten damit weder uneingeschränkt noch überwiegend gem. §§ 2 Abs. 1, 29 Abs. 1 NDG dem Schutz vor Sturmfluten, sondern der Abwehr von Hochwasser bedingt durch Oberwasserabfluss (vgl. hierzu grundsätzlich: OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 7 LB 3372/01 -, aaO).

    Der Umstand, dass die Schließung des Sperrwerks Einfluss auf die Höhe des Wasserstandes in der Leda haben kann, macht sie nicht zu einem funktionalen Bestandteil des Sperrwerks und verleiht ihnen vor dem Hintergrund der derzeitigen Gesetzeslage jedenfalls nicht die Eigenschaft eines dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienenden Hauptdeiches (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Dezember 2002, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 22/04

    Bemessung des Deichverbandsbeitrages nach den Einheitswerten der im

    Damit nahm die Bezirksregierung Weser-Ems für das Gebiet des Beklagten die Entscheidung vorweg, die das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht später durch rechtskräftiges Urteil vom 19. Dezember 2002 - 7 LB 3372/01 - (Nds. VBl. 2003, S. 209 ff.) hinsichtlich der Einstufung der Deiche oberhalb des Ostesperrwerkes als Hochwasserdeiche traf.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in dem Urteil vom 19. Dezember 2002 - 7 LB 3372/01 - (Nds. VBl. 2003, 209) insoweit einen Verstoß gegen höherrangiges Recht nicht gesehen und die Deiche oberhalb eines Sperrwerks für den Fall als Hochwasserdeiche eingestuft, dass ihnen ein Sperrwerk an einem Tidefluss die Aufgabe abgenommen habe, bestimmte Tiden und vor allem Sturmfluten abzuwehren, und ihre überwiegende Bedeutung nunmehr darin liege, in einem Gebiet den Hochwasserschutz zu gewährleisten.

  • BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06

    Deichpflicht; Deichverband; Beitragspflicht; Deichbeiträge; Deichlast;

    In ihrem Urteil vom 19. Dezember 2002 - 7 LB 3372/01 - NdsVBl 2003, 209 ff.), das im erstinstanzlichen Urteil in diesem Zusammenhang zitiert wird, hat die Vorinstanz ausführlich die konkreten Umstände dargestellt, die es sachlich rechtfertigen, nach der Errichtung und Inbetriebnahme eines dem Sturmflutschutz dienenden Sperrwerks die früheren Hauptdeiche als "zweite Deichlinie" zu widmen, die nunmehr überwiegend zur Abwehr landseitigen Hochwassers bestimmt ist.
  • VG Stade, 11.04.2005 - 4 B 20/05

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage;

    Darüber hinaus vermag auch der Verweis der Antragstellerin auf die Entscheidungen des erkennenden Gerichts (Urt. v. 29.09.2000 - 3 A 1984/99 -) und des Nds. Oberverwaltungsgerichtes (Urt. v. 19.12.2002 - 7 LB 3372/01 -) zu keinem anderen Ergebnis zu führen, weil diese Urteile Anlass für den Gesetzgeber gewesen sind, das NDG in wesentlichen Teilen zu ändern, und dies insbesondere zu den seit dem 1. Januar 2004 geltenden Regelungen der §§ 2 Abs. 4 NDG, 7 Abs. 1, 9 Abs. 2 NDG geführt hat, so dass sich die Maßgeblichkeit der gerichtlichen Entscheidungen und ihre Aussagekraft allein auf die frühere Rechtslage bezieht.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in seinem Urteil vom 19.12.2002 (7 LB 3372/01) die Qualifizierung von Deichen oberhalb eines Sperrwerks behandelt und beanstandet, dass die Deiche als Hauptdeiche, also für den Sturmflutschutz bestimmt, gewidmet waren, obwohl das Sperrwerk die Funktion hat, vor Sturmfluten und erhöhten Tiden zu schützen.

  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 477/15

    Deichverband; Derogation; Hochwasser; Hochwassergebiet; Mitgliedschaft;

    Auch aus den von der Klägerin zitierten Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes in dessen Urteil vom 19. Dezember 2002 (7 LB 3372/01, juris, Rn. 56) kann nicht hergeleitet werden, dass es vorliegend an einem Vorteil der Klägerin fehlte.
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2004 - 8 ME 30/04

    Ausnahmefall; Ausweisung; Generalprävention; Regelfall; schwerwiegende Gründe;

    Bezüglich der Generalprävention sind besondere Umstände erforderlich, die ausnahmsweise dazu führen, den Gedanken der Generalprävention als nicht zutreffend anzusehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.2.2001 - 11 MA 415/01 -; OVG Münster, Beschl. v. 5.3.1998 - 18 B 1718/96 -, InfAuslR 1998, 393, 394, VGH Mannheim, Beschl. v. 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 175, 176; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.8.2002 - 3 Bs 127/02 -, NordÖR 2003, 131 (Leitsatz), hier zitiert nach juris).
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