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   KG, 22.08.2014 - 5 W 254/14   

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https://dejure.org/2014,33273
KG, 22.08.2014 - 5 W 254/14 (https://dejure.org/2014,33273)
KG, Entscheidung vom 22.08.2014 - 5 W 254/14 (https://dejure.org/2014,33273)
KG, Entscheidung vom 22. August 2014 - 5 W 254/14 (https://dejure.org/2014,33273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 Nr 3 RVG, § 33 RVG
    Rechtsanwaltskosten in Wettbewerbssachen: Gegenstandswert für die isolierte Androhung von Ordnungsmitteln bei Zuwiderhandlung gegen eine notarielle Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 20176
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 4 W 81/13

    Gegenstandswert eines isolierten Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 5 W 254/14
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die isolierte Androhung von Ordnungsmitteln richtet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach dem Wert der zu erwirkenden Duldung (vgl. OLG Hamm WRP 2014, 965).

    (vgl. OLG Hamm WRP 2014, 965).

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 5 W 254/14
    Dabei sind u. a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbesondere durch die bereits begangene Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 12, Rn 5.3 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 15 U 100/14

    Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO

    Dabei sind u. a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbesondere durch die bereits begangene Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (BGH GRUR 2013, 301 - Solarinitiative; BGH GRUR 1990, 1052 - Streitwertberechnung; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.03.2014, 20 W 20/14, BeckRs 2014, 08093; KG, Beschluss v. 22.08.2014, 5 W 254/14, BeckRs 2014, 20176).

    Angaben in der Klageschrift, vor allem dann, wenn sie ohne Widerspruch seitens des Beklagten bleiben, können daher der Streitwertfestsetzung regelmäßig zugrunde gelegt werden, es sei denn, dass sich aus den Umständen die Fehlerhaftigkeit der Angabe ergibt (OLG Frankfurt WRP 2006, 1272; OLG München WRP 2008, 972; OLG Karlsruhe NJW 2012, 1373; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.03.2014, 20 W 20/14, BeckRs 2014, 08093; KG, Beschluss v. 22.08.2014, 5 W 254/14, BeckRs 2014, 20176).

  • OLG München, 03.06.2015 - 29 W 885/15

    Gegenstandswert, Androhung

    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die isolierte Androhung von Ordnungsmitteln richtet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach dem Wert der zu erwirkenden Unterlassung (OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2014, Az. I-4W 81/13, juris, dort Rn. 8; KG Berlin, Beschluss vom 22.08.2014, Az. 5 W 254/14, juris, dort Rn. 7).
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