Beste Treffer
Gesetzessuche: Gleichbehandlungsgesetz
ErgebnisübersichtBürgerliches Recht
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
- Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
- Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse
- Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge
- Untertitel 1 - Dienstvertrag
- § 611b (weggefallen))
AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Abschnitt 1 - Allgemeiner Teil
- § 1 (Ziel des Gesetzes)
- § 2 (Anwendungsbereich)
- § 3 (Begriffsbestimmungen)
- § 4 (Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe)
- § 5 (Positive Maßnahmen)
- Abschnitt 2 - Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
- Unterabschnitt 1 - Verbot der Benachteiligung
- § 6 (Persönlicher Anwendungsbereich)
- § 7 (Benachteiligungsverbot)
- § 8 (Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen)
- § 9 (Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung)
- § 10 (Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters)
- Unterabschnitt 2 - Organisationspflichten des Arbeitgebers
- § 11 (Ausschreibung)
- § 12 (Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers)
- Abschnitt 3 - Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
- § 19 (Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot)
- § 20 (Zulässige unterschiedliche Behandlung)
- § 21 (Ansprüche)
- Abschnitt 4 - Rechtsschutz
- § 22 (Beweislast)
- § 23 (Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände)
- Abschnitt 5 - Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- § 24 (Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse)
- Abschnitt 6 - Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
- § 25 (Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
- § 26 (Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen)
- § 26a (Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung)
- § 26b (Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung)
- § 26c (Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid)
- § 26d (Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung)
- § 26e (Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung)
- § 26f (Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung)
- § 26g (Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen)
- § 26h (Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung)
- § 26i (Berufsbeschränkung)
- § 27 (Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
- § 28 (Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes)
- § 29 (Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen)
- § 30 (Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
Sozialrecht
SGB III - Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -
- Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung
- Erster Abschnitt - Beratung und Vermittlung
- Zweiter Unterabschnitt - Vermittlung
- § 36 (Grundsätze der Vermittlung)