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Zivilverfahrensrecht

ZPO

Sozialrecht

SGB IISGB XII

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Zivilverfahrensrecht

    ZPO - Zivilprozessordnung

      Buch 1 - Allgemeine Vorschriften
        Abschnitt 2 - Parteien
          Titel 7 - Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
            § 115 (Einsatz von Einkommen und Vermögen)

Sozialrecht

    SGB II - Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

      Kapitel 3 - Leistungen
        Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
          Unterabschnitt 1 - Leistungsanspruch
            § 19 (Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe)
          Unterabschnitt 2 - Bürgergeld
            § 21 (Mehrbedarfe)
            § 23 (Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte)
          Unterabschnitt 3 - Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
            § 27 (Leistungen für Auszubildende)
      Kapitel 11 - Übergangs- und Schlussvorschriften
        § 67 (Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung)
        § 83 (Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze)

    SGB XII - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -

      Drittes Kapitel - Hilfe zum Lebensunterhalt
        Erster Abschnitt - Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
          § 27a (Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze)
        Zweiter Abschnitt - Zusätzliche Bedarfe
          § 30 (Mehrbedarf)
      Viertes Kapitel - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
        Erster Abschnitt - Grundsätze
          § 42b (Mehrbedarfe)
      Fünfzehntes Kapitel - Statistik
        Erster Abschnitt - Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
          § 122 (Erhebungsmerkmale)
        Zweiter Abschnitt - Bundesstatistik für das Vierte Kapitel
          § 128c (Art und Höhe der Bedarfe)
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